05.03.2018 Drucksache 6/5380Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. März 2018 Förderung von Klassenfahrten zu Gedenkstätten im zweiten Halbjahr 2016 und im Jahr 2017 Die Kleine Anfrage 2765 vom 16. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Bezugnehmend auf meine Kleine Anfrage 1667 ergeben sich weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Klassenfahrten zu Gedenkstätten wurden im zweiten Halbjahr 2016 und im Jahr 2017 durch geführt (bitte nach Gedenkstätten, Teilnehmerzahlen, Alter der Teilnehmer, Schulart und Schulamtsbe zirken gliedern)? 2. In wie vielen Fällen wurden seitens der Schulen Förderung aus Landesmitteln beantragt? 3. In welcher Höhe erfolgte dann jeweils die finanzielle Förderung durch die Landesregierung? 4. Was waren gegebenenfalls Hinderungsgründe für eine Förderung? 5. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Förderungspraxis? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) unterstützt eintägige Fahrten zu Ge denkstätten und weiteren Orten im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort in Thüringen. (Eintägige Fahrten gelten als Wandertage und nicht als Klassenfahrten.) Weiterführende Informationen so wie die Hinweise des TMBJS zur Kostenerstattung für Fahrten zu Gedenkstätten und weiteren außerschu lischen Lernorten im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort in Thüringen (Stand: Septem ber 2017) sind der Homepage des TMBJS* zu entnehmen. Darüber hinaus werden in Kooperation mit der BetheStiftung Schülerfahrten zu Gedenkstätten in Polen un terstützt. Entsprechende Informationen werden über die Internetseite des TMBJS bereitgestellt. An diesen Fahrten nimmt in der Regel eine Auswahl von Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule teil, die Teil nahme ist freiwillig, womit es sich im Sinne der vorgenannten Definition nicht um eine Klassenfahrt handelt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5380 Zu 1.: Gemäß Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten vom 22. Juni 2016 (ABl. TMBJS 2016, S. 186) sind Klassenfahrten mehrtägige, von Schülern einer gan zen Klasse oder eines ganzen Kurses verbindlich zu besuchende schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Die Anzahl der Klassenfahrten zu Gedenkstätten wird vom TMBJS nicht erfasst. Zu 2. bis 5.: Das TMBJS gewährt keine Förderung für Klassenfahrten. Eine Einschätzung von Seiten der Landesregierung ist nicht möglich, da es eine derartige Förderung nicht gibt. Holter Minister Endnote: * Vergleiche http:// www.tmbjs.de/lernorte. Förderung von Klassenfahrten zu Gedenkstätten im zweiten Halbjahr 2016 und im Jahr 2017 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 5.: Endnote: