05.03.2018 Drucksache 6/5381Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. März 2018 Betreuungssituation an den Thüringer Schulhorten zum 1. Januar 2018 Die Kleine Anfrage 2778 vom 22. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Bildungsangebote an den Thüringer Schulhorten zählen seit vielen Jahren bundesweit zu den besten. Ursächlich hierfür sind insbesondere das Engagement und die hohe Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen in den Grundschulhorten. Seit der Beendigung des kommunalen Modellprojekts "Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule" durch die Landesregierung häufen sich kritische Hinweise bezüglich der personellen Versorgung und Qualität an den Schulhorten. In verschiedensten Antworten auf Kleine Anfragen hat die Landesregierung einen Überblick über die personelle Situation im Schuljahr 2016/2017 geliefert. Daraus resultierend hat sie einen zusätzlichen Personalbedarf abgeleitet und zusätzliche Stellen für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereits angekündigt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2420 (vergleiche Drucksache 6/4591) hat die Landesregierung angekündigt, weitere erbetene Angaben in Folge der "großen Schuljahresstatistik" zur Verfügung zu stellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte (nach Vollzeitbeschäftigteneinheiten) waren am 1. Januar 2018 an den Thüringer Horten tätig (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Hortkindern, Betreuungsstunden gemäß Verwaltungsvorschrift, dafür vorgesehene Vollzeitbeschäftigteneinheiten, Anzahl der Erzieher sowie jeweilige Gruppengrößen)? 2. In welche Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen waren die Horterzieherinnen und -erzieher am 1. Januar 2018 in Thüringen eingruppiert (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt)? 3. Wie viele unbefristet und befristet Beschäftigte an den Thüringer Horten werden voraussichtlich im Schuljahr 2017/2018 nach aktuellen vertraglichen Bindungen und nach prognostiziertem realen Austrittsverhalten aus dem Landesdienst ausscheiden (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten)? 4. Wie viele Beschäftigte an den Thüringer Horten sollen mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2017/2018 unbefristet und befristet eingestellt werden (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5381 5. Wie viele zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher an Thüringer Horten plant die Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 befristet und unbefristet mit welchem Beschäftigungsumfang einzustellen (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Personen und Vollzeitbeschäftigteneinheiten)? 6. Wie gestaltet sich das Einstellungsverfahren für die im Doppelhaushalt 2018/2019 zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen? 7. Wie begründet die Landesregierung den im Doppelhaushalt vorgesehenen Stellenabbau an den Regelschulen zugunsten des Stellenaufwuchses bei den Horterziehern? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Übersicht in der Anlage enthält die Anzahl der beschäftigten Horterzieherinnen und Horterzieher zum 1. Januar 2018. Zu 2.: Die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern richtet sich nach Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Danach werden Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte , die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert. Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen und Erziehern mit staatlicher Anerkennung werden in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Daneben befinden sich noch Erzieherinnen und Erzieher, die in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zum 1. November 2006 und dem Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L zum 1. Januar 2012 eingestellt wurden, in der Entgeltgruppe E 6. Diese Beschäftigten , die zum 1. Januar 2012 gemäß § 29a Abs.2 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-L) mit ihrer Entgeltgruppe E 6 in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet wurden, hatten bis zum 31. Dezember 2012 die Möglichkeit, die Eingruppierung in die nach der Entgeltordnung zum TV-L für Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Ausbildung maßgebliche Entgeltgruppe E 8 zu beantragen (§ 29a Abs. 3 TVÜ-L). Soweit sie dies, zum Beispiel aufgrund möglicher negativer Auswirkungen auf andere Gehaltsbestandteile, nicht innerhalb der Ausschlussfrist getan haben, ist nunmehr bei unverändert auszuübender Tätigkeit tarifrechtlich eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 8 nicht mehr möglich. Aufgrund der großen Anzahl an Beschäftigten ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Erfahrungsstufen innerhalb der Entgeltgruppen belegt sind und lediglich bei Beschäftigten in der Entgeltgruppe E 6 die Stufen 1 und 2 grundsätzlich nicht mehr belegt sein dürften. Eine Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt nicht, da diese Daten der Landesregierung nicht vorliegen. Zu 3.: Die nachfolgende Übersicht enthält die Anzahl der im Schuljahr 2017/2018 ausgeschiedenen beziehungsweise die voraussichtlich noch ausscheidenden, befristet und unbefristet beschäftigten Horterzieherinnen und Horterzieher. Landkreis/kreisfreie Stadt Personen VZB Altenburger Land 6 4,20 Eichsfeld 4 2,95 Gotha 20 10,77 Greiz 10 6,18 Hildburghausen 4 2,13 Ilm-Kreis 10 6,35 3 Drucksache 6/5381Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Landkreis/kreisfreie Stadt Personen VZB Kyffhäuserkreis 7 5,30 Nordhausen 11 7,40 Saale-Holzland-Kreis 10 4,93 Saale-Orla-Kreis 5 3,40 Saalfeld-Rudolstadt 5 3,45 Schmalkalden-Meiningen 10 5,90 Sömmerda 3 1,97 Sonneberg 7 4,10 Unstrut-Hainich-Kreis 1 0,65 Wartburgkreis 11 5,30 Weimarer Land 3 1,90 Eisenach 3 1,30 Erfurt 18 12,80 Gera 4 2,35 Jena 18 10,85 Suhl 1 0,80 Weimar 16 10,00 Summe 187 114,98 Zu 4.: Die im Haushaltsjahr jeweils zur Verfügung stehenden Erzieherstellen werden den staatlichen Schulämtern zur Absicherung der Hortbetreuung zugewiesen und von selbigen eigenverantwortlich und vollumfänglich bewirtschaftet. Die Schulämter entscheiden selbst über die Verteilung dieser ihnen zugewiesenen Erzieherstellen /Erzieherstunden auf die einzelnen Horte der Grund- und Gemeinschaftsschulen in ihren Aufsichtsbereichen . Auch treffen die Schulämter die Entscheidung über Neu- und Ersatzeinstellungen sowie über die Erhöhung von Beschäftigungsumfängen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Erzieherkontingente. Im Jahr 2017 standen im Haushalt 1.998 Erzieherstellen zur Verfügung sowie eine Vertretungsreserve im Erzieherbereich im Umfang von 50 VZB. Auf der Grundlage des Personalentwicklungskonzeptes 2025 der Landesregierung werden im Kalenderjahr 2018 158 Stellen im Erzieherbereich zusätzlich zur Verfügung gestellt, um den gestiegenen und steigenden Erzieherbedarf zu begegnen. Diese dienen zum einen für die Einstellung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher, zum anderen ist allen Erzieherinnen und Erziehern, deren Beschäftigungsumfänge weniger als 60 Prozent eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten betragen, durch die staatlichen Schulämter das Angebot unterbreitet worden, ihre Beschäftigungsumfänge im Jahr 2018 dauerhaft auf 60 Prozent zu erhöhen (befristet eingestellten Beschäftigten längstens für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses). Infolgedessen steigt der Stellenanteil bei Neueinstellungen ab 2018 ebenfalls auf 60 Prozent. Des Weiteren sind frei werdende Stellen grundsätzlich mit den Stellenumfängen der ausscheidenden Erzieherinnen und Erzieher (höchstens jedoch bis zu einem Beschäftigungsumfang von 80 Prozent) unter Einhaltung des Teilzeit - und Befristungsgesetzes nachzubesetzen. Die Vertretungsreserve im Erzieherbereich wird im Kalenderjahr 2018 um 25 VZB erhöht und beträgt dann 75 VZB. Mit Inkrafttreten des Doppelhaushaltes 2018/2019 durch Verkündung des Haushaltsgesetzes 2018/2019 am 20. Februar 2018 stehen diese 158 zusätzlichen Erzieherstellen zur Verfügung und der für das Schuljahr 2017/2018 ermittelte Gesamtbedarf von 2.156 VZB im Erzieherbereich kann dann bei Anwesenheit aller beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher vollumfänglich durch die Schulämter gedeckt werden. Da, wie bereits erläutert, die Bewirtschaftung der zugewiesenen Erzieherstellen in der Zuständigkeit und Verantwortung der staatlichen Schulämter liegt, kann die Landesregierung keine weitere Angaben im Sinne der Fragestellung machen, da die Erfassung von befristeten oder unbefristeten Neueinstellung nicht nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterschieden wird und die Angaben in der zur Verfügung stehenden Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht händisch erhoben werden konnten. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5381 Zu 5.: Auf die Antwort zur Frage 4 wird verwiesen. Zu 6.: Die Schulämter wurden mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 über die beabsichtigte Stellenzuweisung im Erzieherbereich informiert mit dem Hinweis, dass nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2018/2019 die tatsächliche Stellenzuweisung für den Erzieherbereich für das Kalenderjahr 2018 erfolgt und die Schulämter erst danach auf diese Stellen zugreifen dürfen. Im Vorgriff auf diese Veröffentlichung wird derzeit ein entsprechendes Schreiben an die Schulämter mit der ab dem 20. Februar 2018 geltenden Stellenzuweisung im Erzieherbereich gefertigt, welches nach der Veröffentlichung an die Schulämter versandt wird. Nach Veröffentlichung des Haushaltes können die Schulämter diese zugewiesenen Stellen eigenverantwortlich und vollumfänglich bewirtschaften. Zu 7.: Die im Kapitel 04 07 Regelschulen bis zum Haushalt 2016/2017 im Stellenplan enthaltenen Stellen E 11 sind zukünftig aufgrund der Verbeamtung (dort sind Planstellen notwendig) wie auch von der Wertigkeit (Regelschullehrer sollen eine Zulage erhalten, so dass E 11 plus Zulage notwendig wäre) nicht mehr verwendbar . Die Stelleninhaber werden auf frei gewordene Planstellen A 12/A 13 des gleichen Kapitels umgesetzt, so dass eine Umsetzung zur Deckung des Erzieherbedarfs möglich ist. Die frei gewordenen Stellen sind in der Regel solche von Bediensteten, die aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit ausgeschieden sind, so dass eine Nachbesetzung dieser Stellen im Regelschulbereich nicht notwendig ist. Holter Minister 5 Drucksache 6/5381Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode A nl ag e La nd kr ei s- K re is fre ie S ta dt P er so ne n V ZB G ru nd -S ch ül er H or tk in de r B ed ar f g em äß V V in S tu nd en B ed ar f g em äß V V in V ZB du rc hs ch ni ttl ich e G ru pp en - st är ke A lte nb ur ge r L an d 11 8 73 ,6 5 2. 61 5 2. 11 9 3. 06 6 76 ,6 5 18 ,0 E ic hs fe ld 15 9 10 8, 50 3. 70 7 3. 26 2 4. 34 4 10 8, 59 20 ,5 G ot ha 19 7 12 3, 50 4. 32 3 3. 62 9 5. 96 2 14 9, 04 18 ,4 G re iz 13 9 92 ,9 0 2. 94 8 2. 48 2 4. 05 9 10 1, 47 17 ,9 H ild bu rg ha us en 88 52 ,5 0 2. 08 7 1. 75 2 2. 57 7 64 ,4 2 19 ,9 Ilm -K re is 16 0 10 5, 35 3. 38 4 2. 92 6 4. 51 3 11 2, 83 18 ,3 K yf fh äu se rk re is 94 66 ,5 2 2. 33 6 1. 93 2 2. 88 8 72 ,2 1 20 ,6 N or dh au se n 10 8 74 ,6 7 2. 57 6 2. 24 5 3. 19 3 79 ,8 3 20 ,8 S aa le -H ol zl an d- K re is 12 4 74 ,2 9 2. 74 1 2. 35 8 3. 03 5 75 ,8 7 19 ,0 S aa le -O rla -K re is 10 4 71 ,8 2 2. 61 8 2. 16 0 2. 98 3 74 ,5 8 20 ,8 S aa lfe ld -R ud ol st ad t 13 4 91 ,3 0 2. 93 5 2. 54 4 3. 79 3 94 ,8 2 19 ,0 S ch m al ka ld en -M ei ni ng en 14 9 88 ,9 5 3. 73 1 2. 97 0 4. 00 4 10 0, 11 19 ,9 S öm m er da 12 2 81 ,5 7 2. 42 8 2. 19 6 3. 36 4 84 ,1 1 18 ,0 S on ne be rg 63 39 ,7 0 1. 68 1 1. 29 4 1. 47 6 36 ,9 0 20 ,5 U ns tru t-H ai ni ch -K re is 13 1 91 ,3 9 3. 17 5 2. 72 9 4. 03 9 10 0, 97 20 ,8 W ar tb ur gk re is 18 2 11 5, 90 4. 20 4 3. 45 8 4. 95 5 12 3, 87 19 ,0 W ei m ar er L an d 12 7 83 ,1 0 2. 86 4 2. 45 3 3. 40 1 85 ,0 3 19 ,3 E is en ac h 49 32 ,0 0 1. 13 3 1. 00 2 1. 47 6 36 ,8 9 20 ,4 E rfu rt 33 2 22 1, 48 6. 65 9 6. 17 1 9. 37 1 23 4, 27 18 ,6 G er a 14 1 87 ,8 7 2. 89 0 2. 57 9 4. 25 7 10 6, 43 18 ,3 Je na 17 1 11 8, 02 3. 35 6 3. 24 8 5. 32 8 13 3, 20 19 ,0 S uh l 39 25 ,7 5 88 9 80 8 1. 18 9 29 ,7 2 20 ,7 W ei m ar 10 2 68 ,7 7 2. 18 1 1. 99 6 2. 93 1 73 ,2 7 19 ,6 S um m e 3. 03 3 1. 98 9, 52 67 .4 61 58 .3 13 86 .2 03 2. 15 5, 08 19 ,2 Betreuungssituation an den Thüringer Schulhorten zum 1. Januar 2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Anlage