06.03.2018 Drucksache 6/5384Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. März 2018 Rückkehr von Studenten der Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin aus dem EU-Ausland nach Thüringen Die Kleine Anfrage 2769 vom 16. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Freistaat Thüringen fehlt es seit einigen Jahren an Hausärzten. Dies betrifft vor allem und im Besonderen den ländlichen Raum. In Anbetracht des Umstands, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl an Hausärzten in den Ruhestand gehen werden, droht sich die Versorgungssituation noch zu verschlimmern. Da trotz des sich daraus ergebenden Bedarfs an Medizinern die Ausbildungskapazitäten in Deutschland für das Medizinstudium begrenzt sind, wählen viele Abiturienten, die gern Arzt werden wollen, den Beginn eines Medizinstudiums im europäischen Ausland. Eine Vielzahl dieser Studenten wechselt dann später an eine deutsche Universität zur Fortsetzung und Beendigung des Studiums. Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen des Studiums der Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin ein Wechsel von einer Universität innerhalb der Europäischen Union an eine Universität im Freistaat Thüringen möglich? 2. Wird ein im Studienfach Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin erfolgreich abgelegtes Physikum an einer Universität innerhalb der Europäischen Union durch den Freistaat Thüringen anerkannt? 3. Wenn die Frage 2 mit Nein beantwortet wird, a) für welche Universitäten trifft diese Nichtanerkennung zu und b) aus welchen Gründen erfolgt eine Nichtanerkennung? 4. Wie viele Anträge auf Studienplatzwechsel im Studienfach Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin von einer Universität innerhalb der Europäischen Union an eine Universität im Freistaat Thüringen hat es nach Kenntnis der Landesregierung in den Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 gegeben (bitte nach einzelnen Ländern aufschlüsseln)? 5. Wie viele Studienplatzwechsel im Studienfach Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin von einer Universität innerhalb der Europäischen Union an eine Universität im Freistaat Thüringen erfolgten nach Kenntnis der Landesregierung tatsächlich? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5384 6. Von welchen Universitäten innerhalb der Europäischen Union werden Studienleistungen im Studienfach Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin durch den Freistaat Thüringen nicht vollumfänglich anerkannt (bitte Auflistung und Mitteilung der Gründe hierfür)? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 2. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Wechsel ist nach Maßgabe verfügbarer/freier Studienplätze im jeweiligen Fachsemester möglich. Die Vergabe erfolgt darüber hinaus entsprechend der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das betreffende Fachsemester in Anwendung des § 35 Thüringer Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Vergabeverordnung). Zu 2.: Grundsätzlich wird ein im Ausland erworbenes Physikum auch in Deutschland und damit auch an der Friedrich -Schiller-Universität Jena beziehungsweise dem Universitätsklinikum Jena anerkannt. Sofern es sich nicht um ein in Deutschland an einer deutschen Hochschule nach der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) absolviertes Physikum handelt, muss zum Zweck der Anerkennung des Physikums und Anrechnung der entsprechenden Leistungen und Studienzeiten aber ein Anerkennungsverfahren beim jeweils zuständigen Landesprüfungsamt erfolgen. In Thüringen ist das Landesprüfungsamt für die akademischen Heilberufe im Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig. Eine "eigene" Anerkennung (Bewertung) ausländischer Abschlüsse als Physikum erfolgt am Universitätsklinikum Jena unter Hinweis auf die oben genannt Zuständigkeit des Thüringer Landesverwaltungsamtes nicht. Zu 3.: Entfällt - siehe Antworten zu Frage 2. Zu 4.: In den vergangenen drei Jahren ging in der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Anzahl an Zulassungsanträgen für die höheren Fachsemester in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ein: Medizin: 2015 = 1.185 / 2016 = 1.529 / 2017 = 1.724 Zahnmedizin: 2015 = 97 / 2016 = 124 / 2017 = 137 Eine Aufschlüsselung der Anträge nach Ländern ist nicht möglich, da dies nicht erfasst wird. Vor allem in der Medizin streben überwiegend Deutsche mit einem im Ausland begonnenen Medizinstudium den Wechsel an eine deutsche Hochschule an. Die oben genannten Zahlen beinhalten auch Bewerbungen, bei denen die Antragsteller bereits in Deutschland studierten. Zu 5.: In den vergangenen drei Jahren erfolgte folgende Anzahl von Zulassungen für die höheren Fachsemester in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena: Medizin: 2015 = 27 / 2016 = 39 / 2017 = 35 Zahnmedizin: 2015 = 2 / 2016 = 8 / 2017 = 8 Die Zahlen beinhalten auch Zulassungen von Bewerbern, die bereits in Deutschland studierten. Zu 6.: Die zur Anerkennung beantragten und an Universitäten innerhalb der Europäischen Union erbrachten Studienleistungen wurden bisher vollumfänglich anerkannt. Die Ausbildung in der Zahn- und Humanmedizin ist nach europäischen Richtlinien hinsichtlich des Abschlusses harmonisiert. Tiefensee Minister Rückkehr von Studenten der Humanmedizin beziehungsweise Zahnmedizin aus dem EU-Ausland nach Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: