07.03.2018 Drucksache 6/5391Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 22. März 2018 Zahlungen des Landes an die Kommunen zur Finanzierung des beitragsfreien Kindergartenjahres Die Kleine Anfrage 2782 vom 24. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Wirksamwerden des beitragsfreien Jahres in Kindertagesstätten in Thüringen am 1. Januar 2018 dürfen Gemeinden keine Elternbeiträge für das letzte Aufenthaltsjahr in Kindergärten mehr erheben. Im gleichen Zuge müssen Gemeinden in Vorleistung gehen die nach bisheriger Kenntnis des Fragenden vom Land noch nicht ersetzt wurden. Dies kann kleine Gemeinden und kleine freie Träger nach Auffassung des Fragenden in Bedrängnis bringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden den Thüringer Kommunen die Kosten des beitragsfreien Kindergartenjahres erstattet (bitte geplantes Verfahren und Zeitpunkte der Auszahlung an Kommunen benennen)? 2. Haben die Kommunen im Ilm-Kreis bereits eine Abschlagszahlung beziehungsweise einen ankündigenden Bescheid erhalten und wenn ja, welche Zahlungen sollen pro Kommune im Ilm-Kreis für welche Anzahl an Kindern erstattet werden? Wenn nein, weshalb bisher nicht und welche Erstattung ist pro Kommune im Ilm-Kreis für welche Anzahl an Kindern zu welchem Zeitpunkt geplant? 3. Wie wird durch die Landesregierung verhindert, dass gerade finanzschwache Kommunen oder freie Träger in finanzielle Bedrängnis durch eine etwaige Vorfinanzierung geraten? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach § 34 Nr. 8 bis 10 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzt (ThürKitaG) ist eine entsprechende Verordnungsermächtigung des Ministeriums für die Berechnung und Auszahlungen der Landespauschalen und Landeszuschüsse vorgesehen. Zu diesem Zweck wurde am 13. Februar 2018 ein Verordnungsentwurf den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung zugeleitet. Dieses Verfahren bleibt zunächst abzuwarten. Unbeschadet dessen erfolgt seitens des Landes voraussichtlich zum 15. März 2018 eine erste Auszahlung im Zusammenhang mit der Erstattung kommunaler Mindereinnahmen aufgrund des beitragsfreien Kindergartenjahres . K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5391 Zu 2.: Die Auszahlungen des Landes erfolgen zunächst auf Basis der Meldungen der Kommunen nach § 20 a ThürKitaG in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung. Hiernach wurden die Mindereinahmen der Kommunen für das beitragsfreie Kindergartenjahr 2017/2018 erfasst. Bezüglich der voraussichtlichen Zahlungen an die Kommunen des Ilm-Kreises wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Die Datenerfassung für das beitragsfreie Kindergartenjahr 2018/2019 erfolgt zum 1. April 2018 (§ 30 Abs. 4 ThürKitaG). Insoweit können für das Kindergartenjahr 2018/2019 noch keine Aussagen über die Höhe der Erstattungsaufwendungen des Landes gegenüber den Kommunen getroffen werden. Zu 3.: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Kommunen durch eine Vorfinanzierung der Elternbeitragsfreiheit in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Hierbei ist sicher auch zu berücksichtigen, dass die Elternbeiträge lediglich einen geringen Teil der Betriebskosten des Kindergartens abdecken. Bezüglich der freien Träger trägt nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 2 ThürKitaG die Wohnsitzgemeinde den durch die Elternbeiträge und den möglichen Eigenanteil des Trägers nicht gedeckten Anteil der erforderlichen Betriebskosten. Insoweit wären die vertraglichen Vereinbarungen entsprechend anzupassen, so dass auch in diesen Fällen nicht davon ausgegangen werden kann, dass freie Träger aufgrund des beitragsfreien Kindergartenjahres in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Holter Minister Anlage Gemeindenummer Gemeindename Anzahl der Kinder Zuschussbetrag in Euro (Zeitraum 01.01.2018 bis 31.07.2018) 70.000 Ilm-Kreis 0 70.001 Alkersleben 0 70.002 Altenfeld 10 8.750,00 70.003 Angelroda 0 70.004 Arnstadt 229 180.145,14 70.005 Böhlen 0 70.006 Bösleben-Wüllersleben 0 70.008 Dornheim 0 70.011 Elgersburg 0 70.012 Elleben 0 70.013 Elxleben 0 70.014 Frankenhain 0 70.015 Frauenwald 0 70.016 Friedersdorf 0 70.017 Gehlberg 0 70.018 Gehren - Landgemeinde 30 21.434,70 70.019 Geraberg 18 15.120,00 70.021 Geschwenda 11 9.509,50 70.022 Gillersdorf 0 70.023 Gossel 0 70.024 Gräfenroda 33 24.814,02 70.025 Großbreitenbach 33 28.875,00 70.027 Herschdorf 5 4.375,00 3 Drucksache 6/5391Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gemeindenummer Gemeindename Anzahl der Kinder Zuschussbetrag in Euro (Zeitraum 01.01.2018 bis 31.07.2018) 70.028 Amt Wachsenburg 69 43.895,04 70.029 Ilmenau 207 174.097,35 70.031 Kirchheim 11 9.471,00 70.032 Langewiesen 19 14.280,21 70.033 Liebenstein 0 70.034 Martinroda 0 70.037 Neusiß 0 70.038 Neustadt am Rennsteig 8 7.000,00 70.041 Osthausen-Wülfershausen 0 70.042 Pennewitz 0 70.043 Plaue 12 11.270,28 70.044 Rockhausen 0 70.046 Schmiedefeld am Rennsteig 0 70.048 Stadtilm 41 43.161,93 70.049 Stützerbach 0 70.052 Wildenspring 0 70.053 Wipfratal 31 26.040,00 70.054 Witzleben 0 70.055 Wolfsberg 22 13.447,28 70.056 Ilmtal 25 24.500,00 70.5002 VG Geratal 21 13.524,00 70.5003 VG Großbreitenbach 0 70.5006 VG Langer Berg 0 70.5007 VG Oberes Geratal 0 70.5008 VG Rennsteig 31 29.295,00 70.5009 VG Riechheimer Berg 42 39.478,32 Zahlungen des Landes an die Kommunen zur Finanzierung des beitragsfreien Kindergartenjahres Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: