09.03.2018 Drucksache 6/5400Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. März 2018 Übergriff gegen einen 63-jährigen Mann durch eine Jugendgruppe in Jena Die Kleine Anfrage 2784 vom 25. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 20. November 2017 wurde am 18. November 2017 ein 63-jähriger Mann von einer Gruppe Jugendlicher in einem Einkaufszentrum in Lobeda-West, Jena körperlich attackiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus und welchen Alters eingeleitet? 4. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 6. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 18. November 2018 kam es im Einkaufszentrum in der Karl-Marx-Allee in Jena zu einer tätlichen Auseinandersetzung . Aus einem Streitgespräch heraus wurde der Geschädigte von dem Tatverdächtigen auf K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5400 der Rolltreppe geschlagen. Daraufhin kam der Geschädigte zu Fall und stürzte. Der Tatverdächtige schlug weiterhin auf den Geschädigten ein. Durch das Eingreifen eines unabhängigen Zeugen konnte ein weiteres Handeln unterbunden werden. Im Verlauf einer weiteren Auseinandersetzung wurde der Tatverdächtige von einer bisher unbekannten Person mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen. Zu 2.: Es waren sechs Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Gegen einen 16-jährigen irakischen Staatsangehörigen wurden ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und ein weiteres wegen Nötigung und Bedrohung eingeleitet. Der Tatverdächtige ist nach polizeilichen Erkenntnissen in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz. Darüber hinaus wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der hierfür Tatverdächtige konnte bisher nicht identifiziert werden. Zu 4.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister Übergriff gegen einen 63-jährigen Mann durch eine Jugendgruppe in Jena Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: