09.03.2018 Drucksache 6/5401Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. März 2018 Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen Die Kleine Anfrage 2796 vom 26. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Der Breitensport ist eine wichtige soziale und gesellschaftliche Komponente. Sportanlagen und deren Erhaltungsmaßnahmen erfordern einen hohen finanziellen Bedarf. Über die Sportstättenbauförderung fördert der Freistaat die Sanierung und den Neubau von Sportstätten. Hierbei findet die "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen" vom 21. November 2012 (ThürStAnz Nr. 50/2012, Seite 1919 bis 1923) in der Fassung vom 17. November 2015 (ThürStanz Nr. 50/2015, Seite 2209) Anwendung. Die Landesregierung stimmt mit dem Arbeitskreis "Sportstättenförderung" ab, welche Projekte jährlich gefördert werden sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anträge wurden für die Sportstättenbauförderung von der kreisfreien Stadt Suhl und den anderen kreisfreien Städten in Thüringen und deren Sportvereinen für die Jahre 2013 bis 2017 gestellt (bitte getrennt nach kreisfreien Städten und Vereinen mit den entsprechenden Gesamtkosten, der beantragten Förderhöhe und Benennung des Projekts auflisten)? 2. Welche der unter Frage 1 nachgefragten Projekte wurden in den Jahren 2013 bis 2017 bewilligt und welche abgelehnt (bitte die Begründung mit angeben)? 3. Welche Förderbeträge wurden für die oben genannten jeweiligen Projekte in Suhl und den anderen kreisfreien Städten in den Jahren 2013 bis 2017 bewilligt und in welcher Höhe abgerufen? 4. In welcher Höhe stehen der Landesregierung finanzielle Mittel für die Sportstättenförderung im Doppelhaushalt 2018/2019 für Suhl und die anderen kreisfreien Städte zur Verfügung? 5. Welche Vereine in Suhl und den anderen kreisfreien Städten Thüringens haben in den Jahren 2013 bis 2017 durch den Landessportbund Thüringen eine Förderung zum Zweck der Ersatz- oder Neubeschaffung von Sportgeräten oder für Baumaßnahmen erhalten? 6. Verfügt die kreisfreie Stadt Suhl derzeit über eine Sportstättenentwicklungsplanung? Falls ja, wann wurde diese beschlossen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rosin (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5401 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen zur Verfahrensweise: Das Verfahren der VV zur Förderung von Sportstättenbau und Sportstättenentwicklungsplanungen wird in zwei Stufen umgesetzt. Die 1. Stufe ist die Anmeldung und die 2. Stufe die Antragstellung. Die Fragestellung zielt nur auf die Anträge ab, insofern wird auch nur die Antragstellung betrachtet. Zu 1.: Für die Jahre 2013 bis 2017 haben die Stadt Suhl und die kreisfreien Städte Eisenach, Erfurt und Weimar die in der Anlage aufgeführten Anträge beim für den Sport zuständigen Ministerium gestellt. 2013 gab es keine Antragstellung durch Vereine. Ab 2014 stellen die Sportvereine die Anträge über den Landessportbund Thüringen (LSB). Zu den Anträgen der Vereine von 2014 bis 2017 wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. Zu 2.: Von den unter Frage 1 nachgefragten Projekten wurden die laufenden Nummern 2, 5 bis 14 und 16 bewilligt. Durch das Land wurden keine Anträge abgelehnt. Für die unter den laufenden Nummern 1, 3, 4, 15 und 17 gelisteten Projekte haben die Träger auf Grund fehlender Eigenmittel ihre Anträge zurückgezogen. Zu 3.: Es wird auf die Anlage verwiesen. Zu 4.: Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen im Kapitel 04 35 Titel 883 71 jeweils 7,07 Millionen Euro im Ansatz zur Verfügung. Die notwendigen Mittel für die Sportstättenförderung der Stadt Suhl und der anderen kreisfreien Städte sind darunter subsumiert. Zu 5.: Ab 2014 können Sportanlagen in Vereinsträgerschaft über den LSB gefördert werden. In den Jahren 2014 bis 2017 haben nachfolgende Vereine der Stadt Suhl und der anderen kreisfreien Städte eine Förderung für Baumaßnahmen erhalten. Es werden keine Sportgeräte gefördert. lfd. Nr KSB/SSB* Träger Projekt Gesamtkosten in Euro Beantragte Mittel in Euro 1 Suhl Thüringer Schützenbund Errichtung elektronisch Treffererfassungsanlage 72.337,19 28.934,88 2 Erfurt SV 1899 Vieselbach Errichtung von zwei Volleyballfeldern 30.000,00 12.000,00 3 Weimar SV 1951 Gaberndorf Energetische Sanierung Funktionsgebäude sowie Umrüstung Flutlicht auf LED 8.000,00 3.200,00 4 Weimar Thüringer Tennis Verband Sanierung des Hallenbodens im LLZ 72.433,00 28.973,00 5 Erfurt Erfurter Tennisclub Rot Weiß Sanierung Tennisplätze 65.761,20 26.000,00 6 Erfurt SV Blau Weiß Büßleben 04 Umbau Tennenplatz in Kunstrasenfeld 184.000,00 70.193,00 7 Weimar Tennisclub Weimar 1912 Sanierung Kunstrasenplätze 80.000,00 32.000,00 8 Suhl Flugsportclub Suhl Sanierung Hallendach 14.500,00 5.800,00 9 Erfurt Club maritim Erfurt Ersatzneubau Bootssteg 901.844,60 28.174,00 10 Erfurt USV Erfurt Errichtung Calisthenics- Anlage 99.984,00 39.800,00 11 Eisenach SV Mihla Sanierung Fußboden 11.572,88 4.388,33 3 Drucksache 6/5401Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode lfd. Nr KSB/SSB* Träger Projekt Gesamtkosten in Euro Beantragte Mittel in Euro 12 Weimar DAV Sektions Weimar Errichtung Kletteranlage 326.117,00 80.000,00 13 Eisenach SV Normania Treffurt Sanierung Vereinsheim 75.350,00 30.140.00 14 Gera RSV Blau Weiß Gera Sanierung Rollschnelllaufbahn 60.491,65 24.496,66 15 Erfurt TSV Motor Gispersleben Rasenrenovation 10.500,00 4.200,00 16 Weimar DAV Sektions Weimar Errichtung Speedkletteranlage 34.805,00 13.922,00 * KSB - Kreissportbund SSB - Stadtsportbund Zu 6.: Dem für den Sport zuständigen Ministerium liegt der Entwurf der Fortschreibung des Sport- und Spielstätten -Leitplans bis 2014 vor (Schreiben der Stadt Suhl vom 16. Februar 2010), der im Mai 2010 im Stadtrat beschlossen werden sollte. Für das Haushaltsjahr 2015 hatte die Stadt Suhl die Überarbeitung und Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes angemeldet und wurde als Förderkandidat bestätigt. Mit der Aufforderung zur Antragstellung hat die Stadt das Projekt wegen fehlender Eigenmittel zurückgezogen. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Holter Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5401 Anlage Lfd Nr. Träger Projekt Gesamt kosten in Euro Beantragte Mittel in Euro Bewilligte Mittel in Euro Abgerufene Mittel in Euro 1 Stadt Suhl Sanierung Funktionsgebäude im Stadion Aue 368.000,00 147.200,00 0,00 0,00 2 Stadt Suhl Umbau Sporthalle Wolfsgrube 2.332.216,00 221.012,00 221.012,00 212.000,00 3 Stadt Suhl Sportstättenentwicklungspla-nung 75.000,00 30.000,00 0,00 0,00 4 Stadt Eisenach Ersatzneubau 3-Felder-Halle 4.480.000,00 1.404.000,00 0,00 0,00 5 Stadt Eisenach Sanierung Freisportanlage Medizinische Fachschule 399.167,00 159.667,00 159.600,00 159.600,00 6 Stadt Erfurt LED-Beleuchtung in der Leicht-athletikhalle (LA) 138.226,00 96.758,20 96.600,00 96.600,00 7 Stadt Erfurt Ersatzneubau Sportplatzge-bäude Bischleben 339.340,00 67.470,00 67.500,00 67.500,00 8 Stadt Erfurt Sanierung Laufbahn Steiger-waldstadion 308.890,00 185.400,00 185.400,00 185.400,00 9 Stadt Erfurt Erneuerung Bahnbelag Leicht-athletikhalle (LA) 147.000,00 84.000,00 84.000,00 84.000,00 10 Stadt Erfurt Eisschnelllaufbahn-Austausch Verdunstungsrohrsysteme 150.000,00 60.000,00 60.000,00 60.000,00 11 Stadt Erfurt Eisschnelllaufbahn-Alarmsys-tem; Lautsprecheranlage 136.000,00 58.000,00 58.200,00 58.200,00 12 Stadt Erfurt LA-Halle-Sanierung Umklei-den, Sanitär, Elektro 335.000,00 206.000,00 190.800,00 190.800,00 13 Stadt Erfurt Eisschnelllaufhalle-Instandsetzung Rauchmelder; Ersatz Schutzbande 198.000,00 79.200,00 78.400,00 77.897,00 14 Stadt Erfurt Eisschnelllaufhalle-Ersatz Batteriebeleuchtung , Notbeleuchtung 40.000,00 16.000,00 13.600,00 13.600,00 15 Stadt Erfurt Eisschnelllaufhalle-Austausch Schraubenverdichter 140.000,00 84.000,00 0,00 0,00 16 Stadt Weimar Ersatzneubau 2-Felder-Halle 4.339.000,00 857.124,00 855.738,00 825.738,00 17 Stadt Weimar Sportstättenentwicklungspla-nung 35.000,00 12.000,00 0,00 0,00 Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen zur Verfahrensweise: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage