12.03.2018 Drucksache 6/5403Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. März 2018 Projekte des Bundesprogramms "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit" an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 2801 vom 30. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Im aktuellen Wochenspiegel der Region Sonneberg kann man den Aufruf zur Einreichung von Konzepten für das Jahr 2018 zur Umsetzung des Bundesprogrammes "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremis mus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" lesen. Laut diesem Bericht erhielten nach der ersten Ausschrei bungsrunde bereits neun Projekte im Dezember 2017 den Zuschlag, ihr Projektvorhaben in die Tat umzu setzen. Darunter sei auch der "Creative Change e. V.", der "wieder an verschiedenen Schulen im Landkreis zu Gast sein und mit den Schüler*innen, auf interaktive Art und Weise, Zivilcourage und soziale Kompeten zen erlernen und trainieren" wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte wurden innerhalb des oben genannten Bundesprogrammes seit dessen Bestehen wann an Thüringer Schulen durchgeführt (bitte einzeln nach Datum, Schule, Klassenstufe, Inhalten und Pro jektträger auflisten)? 2. Nach welchen Gesichtspunkten und durch wen erfolgte jeweils die Auswahl des Projektpartners (bitte für jedes Projekt aus Frage 1 auflisten)? 3. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte jeweils die Auswahl der teilnehmenden Schulen (bitte analog Frage 2 auflisten)? 4. Handelt es sich bei der Durchführung der Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen für die Schüler und innerhalb welcher Unterrichtsstunden werden die Projekte gegebenenfalls durchgeführt (bitte ein zeln für jedes Projekt auflisten)? 5. Welche Lehrplaninhalte werden jeweils durch die Projekte umgesetzt (bitte einzeln auflisten)? 6. Wie stellt die Landesregierung die Einhaltung der politischen Neutralität sicher? 7. Wie werden Eltern über die Durchführung des Projektes informiert? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5403 8. Wie wird der Lehrer bei der Vorbereitung der Durchführung des Projektes einbezogen? Nimmt der Leh rer an der Durchführung des Projektes teil? Kann er gegebenenfalls eingreifen oder eine abweichende Meinung äußern? 9. Wie werden die Projekte jeweils in den Unterricht eingebettet und auch kritisch begleitet? Das Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in guter pädagogischer Arbeit und ist des halb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht in Schulverwaltungs und entwicklungsprozessen unabdingbar ist. Neben der Einhaltung des gesetzlichen Neutralitätsgebotes (§ 56 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz - ThürSchulG -) gilt für Thüringer Lehrkräfte der "Beutelsbacher Konsens". Danach gelten für Lehrkräfte das Überwältigungs verbot (Lehrkräfte dürfen nicht mit ihrer eigenen Meinung die Schülerinnen und Schüler "überwältigen", vielmehr müssen junge Menschen befähigt werden, sich eigene Urteile zu bilden), das Kontroversitätsge bot (unterschiedliche Argumente und Standpunkte sind darzulegen) und die Befähigung zur Partizipation (Schülerinnen und Schüler müssen Fähigkeiten erwerben, um sich an politischen Prozessen und Entschei dungen beteiligen zu können). Zu 1. bis 5.: Das Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlich keit" förderte allein im Jahr 2017 bundesweit Strukturen und Projekte in der Gesamtsumme von 104,5 Millio nen Euro. Die Struktur des Programms sieht elf verschiedene Förderbereiche vor; so werden etwa 265 Kom munen oder 35 bundesweit tätige, nichtstaatliche Organisationen bei der Demokratiestärkung unterstützt. In Thüringen werden ein Demokratiezentrum und 23 Lokale Partnerschaften für Demokratie gefördert, die wiederum eine mitunter sehr kleinteilige lokale Projektförderung betreiben. Mindestens sechs BundesMo dellprojekte und einige sogenannte bundeszentrale Träger sind in Thüringen tätig. Schulen sind ein häufiger Kooperationspartner von Projekten im Bereich des Bundesprogramms "Demokra tie leben!". Allerdings wird nicht jeder einzelne Kontakt eines Projektes zu einer Schule in Thüringen oder gar weitergehende Details erfasst. Im Übrigen sind die Autonomie der Projekte und die Eigenverantwort lichkeit Schulen weitgehend. Es obliegt der jeweiligen Schulleitung zu entscheiden, ob und wenn ja, wel che Projekte oder Maßnahmen im Bereich der Demokratiestärkung der Schulen durchgeführt werden. Die Träger, deren Projekte im Bundesprogramm "Demokratie leben!" gefördert werden, sind ebenfalls frei in der Auswahl der beteiligten Partner. Zu 6. bis 9.: Der Auftrag der Schulen ist in § 2 Abs. 1 ThürSchulG wie folgt gefasst: "Der Bildungs und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Wer ten, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Freistaats Thü ringen niedergelegt sind. Die Schule erzieht zur Achtung vor dem menschlichen Leben, zur Verantwortung für die Gemeinschaft und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Umwelt und der Natur. Sie pflegt die Verbundenheit mit der Heimat in Thüringen und in Deutschland, fördert die Offenheit gegenüber Europa und weckt das Verantwortungsgefühl für alle Menschen in der Welt. Wesentliche Ziele der Schule sind die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Vorberei tung auf das Berufsleben, die Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zur Mitgestaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zum bewussten, selbst bestimmten und kritischen Um gang mit Medien, die Erziehung zur Aufgeschlossenheit für Kultur und Wissenschaft sowie die Achtung vor den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer. Die Schüler lernen, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten. Dabei werden die Schüler darauf vorbereitet, Aufgaben in Familie, Gesellschaft und Staat zu übernehmen und dazu angehalten, sich im Geiste des Humanismus und der christlichen Nächstenliebe für die Mitmenschen einzusetzen. Die Schule fördert den Entwicklungs prozess der Schüler zur Ausbildung ihrer Individualität, zu Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Han deln. Sie bietet Raum zur Entfaltung von Begabungen sowie für den Ausgleich von Bildungsbenachteili 3 Drucksache 6/5403Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode gungen. Die natürlichen Rechte der Eltern und die ihnen obliegenden Pflichten zur Erziehung ihrer Kinder bleiben davon unberührt." Gleichzeitig stellt § 56 Abs. 3 ThürSchulG klar, dass "Kommerzielle Werbung und Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule grundsätzlich nicht zulässig ist." Entsprechend § 34 ThürSchulG unterrichtet und erzieht der Lehrer beziehungsweise die Lehrerin die Schü lerinnen und Schüler in eigener pädagogischer Verantwortung. Dabei sind die geltenden Rechts und Ver waltungsvorschriften, die Konferenzbeschlüsse und die Anordnungen der Schulaufsicht verbindlich. Im § 40 b ThürSchulG ist geregelt, dass die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der geltenden Rechts und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich gestaltet. Die Entscheidung über den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und die Unterrichtsgestaltung liegt demzu folge in der pädagogischen Verantwortung jedes einzelnen Lehrers beziehungsweise Lehrerin. Die Lehre rinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Inhalte der Thüringer Lehrpläne umzusetzen und den Thüringer Bil dungsplan bis 18 Jahre zu beachten. Außerschulische Experten können in Ergänzung des Unterrichts zur Vertiefung der Lehrplaninhalte ein bezogen werden. Diese außerschulischen Experten können aber nicht an Stelle des Lehrers beziehungs weise der Lehrerin den Unterricht übernehmen. Aus pädagogischen Gründen kann eine Ergänzung des schulischen Angebots sinnvoll sein. Die Entscheidung dazu obliegt dem verantwortlichen Lehrer bezie hungsweise Lehrerin. Über die Information der Eltern entscheidet die Schule eigenverantwortlich und unter Anwendung rechtli cher Vorgaben, wie § 31 Abs. 2 bis 4 ThürSchulG. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu schulaufsichtlichen Beanstandungen im Sinne der Fra gestellung vor. Holter Minister Projekte des Bundesprogramms "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" an Thüringer Schulen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1. bis 5.: Zu 6. bis 9.: