12.03.2018 Drucksache 6/5404Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. März 2018 Auswirkungen des Sturmtiefs "Friederike" in Thüringen Die Kleine Anfrage 2803 vom 30. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 18. Januar 2018 kam es infolge des Sturmtiefs "Friederike" zu zahlreichen Schäden in Thüringen. Ein Feuerwehrmann musste bei einem Einsatz sein Leben lassen. Thüringer Eltern konnten für den kommen den Tag frei entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Sollte sich die Wetterlage nicht entspan nen oder wegen Nachwirkungen des Sturms eine Fahrt zur Schule nicht möglich sein, sollten Eltern die Schule über ein Fernbleiben des Kindes informieren, sagte der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter laut Medienberichterstattung beispielsweise der Thüringer Allgemeinen. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann hatte die Landesregierung Kenntnis darüber, dass es am 18. Januar 2018 zu außergewöhn lichen Wetterbedingungen kommen wird? 2. Wie reagiert die Landesregierung, nachdem sie Kenntnis über Ereignisse dieser Art erhält und zu wel chen Abläufen kommt es von Seiten der Landesregierung, wenn sie diese Kenntnis erhält? 3. Haben sich zu einem Zeitpunkt am 18. Januar 2018 Schüler in Schulen oder auf dem Weg von/zur Schu le in Gefahr befunden? Wenn ja, wo und wann kam es zu Gefahrensituationen? Wenn nein, wie konnte die Landesregierung sicherstellen, dass es zu keinen Gefahrensituationen kommen konnte? 4. Hat die Landesregierung erwogen, auch die Teilnahme am Unterricht am 18. Januar 2018 freizustellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wieso entschied sie sich letztendlich dagegen? 5. Wie häufig wurde von Seiten der Landesregierung bereits die Teilnahme am Unterricht für Schüler auf grund von Wetterbedingungen freigestellt (bitte einzeln seit dem Jahr 2010 mit Datum auflisten)? 6. Wie viele Kinder blieben am 19. Januar 2018 dem Unterricht aufgrund der Wetterbedingungen fern? 7. An welchen Schulen kam es infolge des Sturmtiefs "Friederike" zu Schäden in jeweils welcher Höhe (bit te einzeln auflisten) und wie sollen diese behoben werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5404 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) wurden seit dem 16. Januar 2018 Frühwarninformationen he rausgegeben. Dies erfolgte über Amtliche Unwetterwarnungen und Warnungen. In regelmäßigen Abstän den wurden Aktualisierungen durch den DWD vorgenommen. Ergänzend gab es Hinweise in Meldungen des Gemeinsamen Melde und Lagezentrums von Bund und Ländern (GMLZ) und über weitere Meldewege, zum Beispiel innerhalb der Polizei, welche aber keine an dere Aussage zur Frage selbst "seit wann…" ergeben. In nachfolgender Tabelle ist ein Auszug der erfolgten Unwetterinformationen und warnungen dargestellt. Warnung Her aus geber Datum, Uhrzeit Geltungsbereich Von Bis Amtliche WARNUNG vor SCHWEREN STURMBÖEN DWD 16.01.18, 19.04 Uhr EIC, GTH, HBN, NDH, SM, KYF, EA, SHL, UH, WAK 18.01.18, 06.00 Uhr 18.01.18, 10.00 Uhr Amtliche VORABINFORMA TION UNWETTER vor OR KANBÖEN DWD 17.01.18, 11.01 Uhr EIC, GTH, HBN, NDH, SM, KYF, EA, UH, WAK, IK, ABG, GRZ, SLF, SON, SÖM, AP, SHK, SOK, EF, G, J, WE, SHL 18.01.18, 10.00 Uhr 18.01.18, 22.00 Uhr Amtliche UNWETTERWAR NUNG vor ORKANARTIGEN BÖEN DWD 17.01.18, 19.08 Uhr EIC, GTH, HBN, NDH, SM, KYF, EA, WAK, SHL, UH 18.01.18, 10.00 Uhr 18.01.18, 22.00 Uhr Zu 2.: Zur Bewältigung von Krisensituationen (wie zum Beispiel außergewöhnlichen Wetterereignissen) ist im Frei staat Thüringen ein umfangreiches Krisenmanagement nach dem "Gemeinsamen Erlass zur Regelung der Zusammenarbeit im Krisenmanagement des Freistaats Thüringen" (Krisenmanagementerlass) im Thürin ger Ministerium für Inneres und Kommunales vorhanden. Das Krisenmanagement umfasst alle Maßnahmen der Krisenvermeidung, der Krisenvorsorge, der Krisener kennung, der Krisenbewältigung und der Krisennachbereitung. In der im Krisenmanagement integrierten Geschäftsstelle des Interministeriellen Arbeitsstabs für Notfall lagen (IMAS) erfolgt eine permanente Bewertung der Lage mit dem Ziel, mögliche Auswirkungen auf den Freistaat frühzeitig erkennen zu können. Zusätzlich koordiniert die Stabsstelle des IMAS die ressortüber greifenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Stabsstellen des vom Ereignis betroffenen Ressorts. Soweit aus der durchgängigen Lageerfassung und Lagebeurteilung der Stabsstelle Krisenmanagement der Landesregierung eine Betroffenheit für den Freistaat Thüringen erkennbar wird, werden, in Abhängigkeit von der konkreten Lage die in ihrer Zuständigkeit betroffenen Ressorts angesprochen und abgestuft weite re Maßnahmen veranlasst. Dies können insbesondere sein: - Forcierung der Informationsgewinnung, Nutzung spezieller, offizieller Informationsquellen (im Fall zum Beispiel FeWIS- Wetterinformationsdienst für den Katastrophenschutz oder webKONRAD), Vorbereitung des Aufrufs der Stabsstellen der Ressorts, abgestuft nach Betroffenheit, Aktivierung von Kommunikationsplänen und Kontaktierung von lagebezogenen Ansprechpartnern (lan desintern und mit dem Bund beziehungsweise anderen Ländern). Die Lagebewältigung selbst erfolgt in Verantwortung der Kommunen mit den dafür vorgehaltenen Kräften, in der Regel der Katastrophenschutzeinheiten aber auch Feuerwehr, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen. In Fällen einer notwendigen Unterstützung der Kommunen (personell, materiell) greift zuerst das Prinzip der gegenseitigen Unterstützung. Bei weiterer Eskalation der Lage übernimmt der Verwaltungsstab beim Thüringer Landesverwaltungsamt Aufgaben der Koordination der Unterstützungsmaßnahmen landesintern. Entwickelt sich eine landesweite Lage, reichen die eigenen Kräfte/Mittel des Landes nicht aus, werden wei tergehende Maßnahmen mit anderen Bundesländern/Bund durch die Stabsstelle Krisenmanagement ab gestimmt. Hierzu werden, abhängig von der Betroffenheit, die in den Ressorts vorbereiteten Stabsstellen und der Krisenstab der Landesregierung (letzterer rekrutiert sich aus der Stabsstelle Krisenmanagement) aufgerufen. 3 Drucksache 6/5404Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Alle Maßnahmen stützen sich dabei auf die Regelungen im Thüringer Brand und Katastrophenschutzge setz (ThürBKG), insbesondere den § 27 und den "Gemeinsamen Erlass zur Regelung der Zusammenar beit im Krisenmanagement des Freistaats Thüringen" vom 13. August 2015, darin insbesondere der Zif fern 4.2 bis 6.5. Zu 3.: Den Schulleitungen ist mit Veröffentlichung der aktuellen Fassung der Thüringer Schulordnung bekannt, dass gemäß § 46 Abs. 3 "Über vorzeitige Unterrichtsbeendigung, insbesondere bei außergewöhnlichen Wet terverhältnissen, [...] der Schulleiter, gegebenenfalls in Absprache mit benachbarten Schulen" entscheidet. Die Schulleitungen wurden darüber hinaus mehrfach durch Schreiben des Bildungsministeriums auf diese rechtliche Regelung aufmerksam gemacht. Gerade weil es bei witterungsbedingten Gefahrenlagen wie zum Beispiel Sturm, Schneelast oder Hochwas ser immer regionale Unterschiede geben wird, ist keine Vorgabe des Ministeriums für alle Schulen im Frei staat Thüringen möglich und eine solche auch nicht sinnvoll. Die Entscheidung, wann Schulen geschlossen werden, ist zudem immer auch abhängig von der örtlichen Lage, dem Alter der Schülerinnen und Schüler, den Verkehrsanbindungen oder sonstigen Besonderheiten von Schulen (zum Beispiel Internate). Daher ist es wichtig, dass regionale Netzwerke von Schule, Schulamt, Schulverwaltung und den Rettungskräften be stehen beziehungsweise ausgebaut werden. Grundsätzlich können Risiken nie vollständig ausgeschlossen werden. Diese sind in einer modernen Ge sellschaft stets vorhanden, etwa durch die Teilnahme am Straßenverkehr. Ziel der Landesregierung ist es ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten und Gefährdungen bestmöglich zu minimieren. Bei extremen Wetterverhältnissen entstehen grundsätzlich Gefahren, auch für Menschen. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen ergaben sich jedoch keine Hinweise darauf, dass sich Schülerinnen beziehungsweise Schüler am 18. beziehungsweise 19. Januar 2018 aufgrund des Sturmtiefs in der Schule beziehungsweise auf dem Weg zu und von der Schule in Gefahr befanden. Die 15 Kinder der Staatlichen Thüringer Gemeinschaftsschule Großbreitenbach, deren Bus aufgrund von Straßenglätte und heftigen Sturmböen in den Straßengraben abrutschte, blieben unverletzt und konnten mit einem anderen Bus nach Hause befördert werden. Auch bei den witterungsbedingt aufgetretenen Sachbeschädigungen an den in der Übersicht zu Frage 7 aufgeführten Schulen waren keine Angehörigen der jeweiligen Schul gemeinschaft in Gefahr. Unterstützt durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Schulen und Schulämter sowie durch umsich tiges Handeln aller Verantwortlichen der Schulträger und der Rettungskräfte blieben Kinder und Schulan gehörige unversehrt. So haben die Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen in Thüringen durch geeig nete Maßnahmen mit dazu beigetragen, dass es zu keinen Gefahrensituationen für die Schülerinnen und Schüler kam. Maßnahmen je nach Standort der Schule waren zum Beispiel das Verbleiben der Schulge meinschaft im Schulgebäude während der großen Pausen, die vorzeitige Beendigung des Unterrichts un ter Absicherung der Betreuung oder Schulschließungen. Die Landesregierung wertet zudem die Bewältigung besonderer Lagen stets aus, um Defizite zu kennen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Zu 4.: Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen. Zu 5.: Hinsichtlich der rechtlichen Regelungen zur Formulierung "wurde ... die Teilnahme am Unterricht für Schü ler aufgrund von Wetterbedingungen freigestellt" wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 werden alle dem Bildungsministerium gemeldeten "Besonderen Vorkomm nisse" (BV) der Schulen in einer neuen Datenbank erfasst. Da eine Vergleichbarkeit der BV-Arten mit der bis dahin genutzten Datenbank nicht gegeben ist, erfolgt die Beantwortung der Frage 5 ab dem Jahr 2011. Nachfolgend sind die dem Bildungsministerium als "Schließen einer Einrichtung aufgrund Naturgewalt" vor liegende Meldungen aufgeführt. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5404 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Schulschließungen aufgrund Naturgewalt 28 59 2 10 46 Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu 7.: Die erbetenen Angaben sind in der Übersicht der Sachschäden an Schulen infolge des Sturmtiefs "Friederike" dargestellt. Schule Schadenshöhe in Euro Sachschäden/Bemerkungen Staatliche Grundschule Dorndorf/ Staatliches regionales Förderzent rum Dorndorf 200, Sporthalle Kleinschäden Dach/Reparatur durch Eindeckung von vorhandenen Beständen ist erfolgt Staatliche Grundschule "Am Kö nigstuhl" Artern Ziegel vom Dach gestürzt, lose Dachziegel durch Firma befestigt Staatliche Gemeinschaftsschule Greußen circa 40.000, Schaden Hälfte des Daches abgedeckt, Notreparaturen wurden abgeschlossen, dauerhafte Dachab dichtung zwei Wochen später Staatliche Grundschule Kieselbach 600, Kleinschäden Dach/Reparatur durch Einde ckung von vorhandenen Beständen ist erfolgt Staatliche Grundschule Berka vor dem Hainich 2.500, Sporthalle Kleinschäden Dach/Reparatur durch Eindeckung von vorhandenen Beständen ist erfolgt Staatliche Grundschule "Geschwis ter Scholl" Dachwig 150, Baum abgebrochen/sofortige Reparatur bezie hungsweise Aufräumen am 19.01.2018 Staatliche Grundschule "Professor Dr. A. H. Petermann" Bleicherode nicht bekannt Dach beschädigt/Reparatur eingeleitet Staatliche Grundschule Pößneck circa 100.000, beziffern (+/- 20 Prozent). Dachhaut und Dämmung sind in großen Teilen zerstört/Zunächst Notsicherung am Dach, da mit keine Feuchtigkeit eintreten kann/Repara tur nach Begutachtung Staatliche Regelschule Krayenburg Tiefenort 200, Kleinschäden Dach/Reparatur durch Einde ckung von vorhandenen Beständen ist erfolgt. Staatliche Regelschule Nessetal schule Warza 150, Baum abgebrochen/sofortige Reparatur bezie hungsweise Aufräumen am 19.01.2018 Staatliche Regelschule am Renn stieg Behringen 2.500, Dachziegel wegen des Sturms vom Dach in den Schneefang gefallen/Reparatur am 19.01.2018 Staatliche Regelschule Lindenberg/ Eichsfeld Berlingerode nicht bekannt Sturmschäden am Schulhaus, Dachziegel lose, Bäume umgestürzt, Jalousien vom Sturm abge rissen, letzte Reparaturen am 22.01.2018 Staatliche Gemeinschaftsschule "Am Nordpark" Erfurt nicht bekannt Dachziegel der Schulgebäude und Turnhalle fielen auf Gehweg, Schäden durch Dachde ckerfirma behoben Staatliches Gymnasium "Joh. Gott fried Seume" ca. 10.000, Sporthalle Vacha, Faserzementplatten muss ten ersetzt werden/Funktionell wichtige Schä den sind beseitigt worden, Schönheitsrepara turen dauern noch an SebastianLuciusSchule Staatliche Berufsbildende Schule 1 nicht bekannt Teile der Solaranlage vom Dach geweht, da durch Dach, Regenrinne und Schulfassade beschädigt Holter Minister Auswirkungen des Sturmtiefs "Friederike" in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: