13.03.2018 Drucksache 6/5428Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. März 2018 Bejagung von Waschbären in Thüringen Die Kleine Anfrage 2788 vom 24. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: In den Kleinen Anfragen 2644 und 2645 vom 6. November 2017 erbat die Abgeordnete Mühlbauer Auskünfte über den Umgang mit Waschbären in Thüringen. Die Beantwortung dieser Anfragen durch die Landesregierung (vergleiche Drucksachen 6/4886 und 6/4887) hat diverse Fragen offengelassen. Der Waschbär gilt mittlerweile als eine der erfolgreichsten invasiven Tierarten in Deutschland. Dies zeigt auch die Tatsache , dass allein im Jagdjahr 2016/2017 in Thüringen 11.166 Waschbären durch Jäger zur Strecke gebracht werden konnten. Als Allesfresser und Kulturfolger sowie mangels natürlicher Feinde haben sich Waschbären inzwischen bundesweit etabliert. Dies führt insbesondere in befriedeten Bezirken immer wieder zu Konflikten mit Menschen und Haustieren. Durch die Anpassungsfähigkeit des Waschbären und der damit einhergehenden Verdrängung gelten jedoch auch immer mehr einheimische Tierarten als bedroht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die derzeitige Waschbärenpopulation in Thüringen innerhalb der nächsten fünf Jahre und im Sinne der einschlägigen Verordnungen der Europäischen Union zu verringern und wie hoch sind die dafür veranschlagten Kosten? 2. Welche Anreize will die Landesregierung den Jägern in Thüringen geben, um die Waschbärenbejagung in den nächsten fünf Jahren zu intensivieren? 3. Welche Anreize will die Landesregierung privaten und öffentlichen Haus- und Grundstückseigentümern in den nächsten fünf Jahren geben, um ihre Gebäude und Grundstücke wirksam vor dem Eindringen von Waschbären zu schützen und wie hoch sind die dafür veranschlagten Kosten? 4. Wie viele Jäger in Thüringen sind derzeit in Besitz einer Genehmigung zum Schießen außerhalb von Schießstätten gemäß § 10 Abs. 5 Waffengesetz (WaffG) zur Bejagung beziehungsweise zum Erlegen von Waschbären innerhalb befriedeter Bezirke mittels erlaubnispflichtigen Schusswaffen und beabsichtigt die Landesregierung betroffenen Jagdausübungsberechtigten hierfür den Erwerb, Besitz und die Nutzung von Schalldämpfern zu erleichtern beziehungsweise zu genehmigen? 5. Wie viele Waschbären wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2013 in befriedeten Bezirken eingefangen und erlegt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlecht der erlegten Tiere)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5428 6. Wie hoch war die Anzahl der seit dem Jahr 2013 erlegten Waschbären, bei denen Wildtierkrankheiten und Zoonosen a) innerhalb befriedeter Bezirke b) außerhalb befriedeter Bezirke festgestellt wurden (bitte nach Jahren und Art der Krankheit aufschlüsseln)? 7. Wie viele Menschen und Haustiere haben sich nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2013 bei Waschbären in Thüringen mit Wildtierkrankheiten und Zoonosen angesteckt (bitte nach Jahren, Krankheit, Haustierart und Geschlecht der erkrankten Person aufschlüsseln)? 8. Welche Tierarten sind nach Ansicht der Landesregierung in Thüringen durch die weitere Ausbreitung der Waschbärenpopulation in ihrem Bestand bedroht (bitte nach Tierart und dem derzeitigen gesetzlichen Schutzstatus aufschlüsseln)? 9. Wie steht die Landesregierung dem Konzept des Stadtjägers gegenüber, der als kommunaler Mitarbeiter für Gemeinden das Jagdausübungsrecht wahrnimmt und für die Bestandskontrolle und Bejagung, insbesondere invasiver Arten und des Schwarzwildes, innerhalb des Stadtgebietes zuständig ist? 10. Beabsichtigt die Landesregierung die Einrichtung so genannter Stadtjäger zur Bestandskontrolle invasiver Arten und des Schwarzwildes in Thüringer Kommunen finanziell und materiell zu fördern und wenn ja, wie soll diese Förderung nach Umfang und Struktur aussehen und wenn nein, weshalb nicht? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Managementplan für den Waschbären befindet sich nach der Phase der öffentlichen Beteiligung von September bis November 2017 in der Endabstimmung und wird bis zur Mitte dieses Jahres veröffentlicht. Die voraussichtlichen Kosten können von der Landesregierung nicht beziffert werden, da der Managementplan Maßnahmen zwar vorschlägt, diese aber erst nach Abwägung von Kosten und Nutzen im konkreten Umsetzungsfall auch Kosten verursachen. Zu 2.: Im Rahmen der Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe werden die Kreisjägerschaften beim Erwerb von Lebendfangfallen unterstützt. Zu 3.: Die Landesregierung plant in den nächsten fünf Jahren keine Anreize in Kommunen, um Gebäude und Grundstücke vor dem Eindringen von Waschbären zu schützen. Zu 4.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie viele Jäger in Thüringen derzeit in Besitz einer Genehmigung gemäß § 10 Abs. 5 Waffengesetz sind, da entsprechende statistische Daten nicht erfasst werden. Die Jagdausübung mit Schusswaffen unter Verwendung von Schalldämpfern ist Teil des sich in der Anhörung befindenden Referentenentwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes. Zu 5.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor, da diese nicht erfasst werden. Zu 6.: Es gibt für Waschbären keine Erfassung im Sinne einer veterinärmedizinischen Meldepflicht. Daher ist eine Aussage über die flächendeckende Verbreitung von Wildtierkrankheiten und Zoonosen bei Waschbären in Thüringen nicht möglich. Eine Unterscheidung getrennt nach "innerhalb" und "außerhalb befriedeter Bezirke " ist nicht möglich, da keine Pflicht zur Erhebung dieser Daten besteht. Generell gilt, dass nur ausgewählte /vorselektierte Tiere zur veterinärmedizinischen Untersuchung gelangen. 3 Drucksache 6/5428Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Untersuchungen auf Staupeviren wurden bei Waschbären in Thüringen bis 2014 eher sporadisch bei zentralnervöser Symptomatik durchgeführt. Im Rahmen des Tollwutmonitorings wurden von Januar 2014 bis März 2016 alle eingesandten Waschbären molekularbiologisch im Landesamt für Verbraucherschutz auch auf Staupeviren untersucht. Orthopocken wurden nur bei Verdacht (Hautläsionen) in der Pathologie untersucht. Virologische Untersuchungen Untersuchung Jahr untersucht davon positiv Staupe 2013 0 0 2014 91 7 2015 70 4 2016 50 21 2017 41 28 gesamt 252 60 Tollwut 2013 25 0 2014 91 0 2015 65 0 2016 140 0 2017 130 0 gesamt 454 0 Orthopocken 2013 2 0 2014 0 0 2015 1 0 2016 0 0 2017 0 0 gesamt 3 0 Parasitologische Untersuchungen Untersuchung Jahr untersucht davon positiv Waschbärspulwurm 2013 25 5 2014 91 36 2015 65 35 2016 140 47 2017 130 32 gesamt 454 155 Fuchsbandwurm 2013 9 0 gesamt 9 0 Trichinen* 2013 21 0 2014 91 0 2015 67 0 2016 139 0 gesamt 318 0 * (Trichinella spiralis) Zu 7.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor, da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden. Zu 8.: Eine vom Waschbären ausgehende Bestandsbedrohung von nach § 7 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Arten wurde bisher durch keine wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5428 Zu 9.: Die Entscheidung über die Etablierung eines Stadtjägers für befriedete, städtische Flächen liegt im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung bei der jeweiligen Kommune. Zu 10.: Die Landesregierung beabsichtigt keine finanzielle oder materielle Förderung von kommunalen Mitarbeitern als Stadtjäger. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 9. In Vertretung Möller Staatssekretär Bejagung von Waschbären in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: