14.03.2018 Drucksache 6/5431Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. März 2018 Bau von 23 Windparks in Thüringen Die Kleine Anfrage 2822 vom 26. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 16. Januar 2018 wurde unter der Überschrift "Neue Windparks in Thüringen" darüber berichtet, dass ein Ökostrom-Konzern beabsichtigt, in Thüringen 23 neue Windparks mit einer Gesamtleitung von 400 Megawatt zu errichten. Im Branchenportal windindustrie-in-deutschland.de war dazu bereits am 15. Januar 2018 zu lesen, dass der Ökostrom-Konzern dafür mit einem Onshore-Entwickler aus Bayern eine Kooperationsvereinbarung für eine bereits bestehende Projektpipeline unterzeichnet hat. Der Onshore-Entwickler soll diese Projekte, die sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen befinden , als Dienstleiter für den Ökostrom-Konzern weiterentwickeln. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Standorten in Thüringen will der Ökostrom-Konzern zusammen mit dem Onshore-Entwickler diese 23 Windparks entwickeln und sind dafür bereits Bauanträge gestellt worden? 2. Wie sollen die von dem Ökostrom-Konzern im Branchenportal angekündigten flexiblen Beteiligungsmodelle für thüringische Kommunen und Stadtwerke ausgestaltet werden? 3. Wie wollen der Ökostrom-Konzern und der Onshore-Entwickler jeweils als Träger des Siegels "Faire Windenergie Thüringen" der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur die Bürger der betroffenen Regionen frühzeitig in die Entscheidungsprozesse einbinden und wie soll die angekündigte enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Entscheidungsträgern aussehen? 4. Wie viele einzelne Windkraftanlagen sollen in jedem dieser Windparks gebaut werden und welche thüringischen Baufirmen sind daran beteiligt, um die lokale Wertschöpfung zu verbessern? 5. Will der Ökostrom-Konzern auch in Waldgebieten in Thüringen Windparks errichten? 6. Wie schätzt die Landesregierung den Umfang dieser Bauvorhaben des Ökostrom-Konzerns und deren Belastung für die Bevölkerung sowie den Natur- und Landschaftsschutz ein? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5431 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Aussagen der Innogy SE und der Primus Energie GmbH soll sich die Umsetzung realisierungsfähiger Projekte über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erstrecken. Vertiefte Angaben, etwa zu konkreten Standorten, werden von den Unternehmen vor dem Hintergrund der angespannten Konkurrenzsituation und der meist noch rudimentären Planungen gegenwärtig nicht frei gegeben. Bauanträge wurden nach Auskunft der Partner bisher nicht gestellt. Zu 2.: Beispiele für Modelle im Sinne der Frage sind nach Unternehmensangaben die Beteiligung der Gemeinde Bedburg mit 49 Prozent am Windpark Königshovener Höhe, der Windpark Eschweiler mit Beteiligung eines regionalen Energieversorgers und einer kommunalen Gesellschaft, der Windpark Sommerland in dem eine von vier Windenergieanlagen an Bürger verkauft wurde oder das Gemeinschaftsunternehmen Green- Gecco mit inzwischen 29 Stadtwerken und Windparks mit über 80 Megawatt. Vor diesem Hintergrund bekennt sich Innogy SE in der Pressemitteilung zu der Kooperationsvereinbarung ausdrücklich zu den für Partner des Siegels "Faire Windenergie Thüringen" verbindlichen Leitlinien (siehe auch Antwort zu Frage 3). Welche Modelle am Ende in Thüringen genutzt werden, ist nicht vorhersehbar. Die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur wird Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Aufsichtsbehörden auf Wunsch bei der Entscheidungsfindung unterstützen und ihre Erfahrungen einbringen. Zu 3.: Eigener Einschätzung nach haben Innogy SE und Primus Energie GmbH erhebliche Erfahrung bei akzeptanzschaffenden Maßnahmen. Unabhängig davon müssen alle Projektierer, die Siegel-Partner wurden, die folgenden von ihnen vertraglich akzeptierten Leitlinien einhalten, die auf umfassende Transparenz und Teilhabe zielen: - Beteiligung aller Interessengruppen im Umfeld eines Windparks während der gesamten Projektierungsphase , - Sicherstellung eines transparenten Umgangs mit projektrelevanten Informationen vor Ort, Bereitstellung von Unterstützungs- und Aufklärungsangeboten, - faire Teilhabe aller Betroffenen und Anwohner, auch der nicht unmittelbar profitierenden Flächeneigentümer , - Einbeziehung der regionalen Energieversorger und Kreditinstitute, - Entwicklung einer direkten finanziellen Beteiligungsmöglichkeit für Thüringer Bürger, Unternehmen und Kommunen. (Siehe auch Antwort zu Frage 2.) Zu 4.: Bauaufträge wurden noch nicht vergeben. Die Projekte befinden sich noch in sehr frühen Planungsphasen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann allein schon deshalb keine verlässliche Aussage zur Anlagenanzahl getroffen werden, weil unklar ist, ob und welche der betrachteten Areale überhaupt genutzt werden können. Zu 5.: Hierüber liegen keine Kenntnisse vor. Zu 6.: Vor dem Hintergrund des bereits in der Antwort zu Frage 4 angesprochenen Planungsstandes ist es gegenwärtig nicht möglich, wie auch immer geartete belastbare Aussagen zu Auswirkungen dieser Projekte auf die Bevölkerung sowie den Natur- und Landschaftsschutz zu treffen. Siegesmund Ministerin Bau von 23 Windparks in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: