16.03.2018 Drucksache 6/5456Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. April 2018 Kosten und zu erwartende Kosten der Beihilfe für Beamte des Freistaats Thüringen Die Kleine Anfrage 2821 vom 31. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Gegenwärtig findet eine öffentliche Diskussion über die Bürgerversicherung - in verschiedenen Facetten - statt. Auch im Rahmen der Sondierungen zur Bildung einer neuen großen Koalition in Berlin steht das Thema auf der Agenda. Damit verbunden ist unter anderem die Einbeziehung der Beamten in diese Versicherung. Fraglich ist aber, ob die gegenwärtige Form der Finanzierung der Krankheits- und Pflegekosten der Beamten die kostengünstigste Variante ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung um Beantwortung folgender Fragen für die Jahre 2012 und 2017 gebeten, es sei denn, es wird in der jeweiligen Frage ein anderer Zeitraum abgefragt. Es sollen ausschließlich anonyme Daten von beihilfeberechtigten Personen erhoben werden, für die der Freistaat Thüringen Beihilfe gewähren muss. Beamte von Kommunen, Landkreisen et cetera sowie Beamte , die sich freiwillig gesetzlich versichert haben (außer Frage 5), sind nicht Gegenstand der Anfrage. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele beihilfeberechtigte Personen gibt es in Thüringen (bitte aufgeschlüsselt nach Beamte, nach Versorgungsempfängern, nach Witwen, Waisen/Halbwaisen sowie berücksichtigungsfähigen Angehörigen ; die berücksichtigungsfähigen Angehörigen noch in Ehegatte/eingetragene Lebenspartner sowie Kinder des Beihilfeberechtigten aufschlüsseln)? 2. In welcher Höhe wurden an unter Frage 1 genannten Personengruppen Beihilfeleistungen gezahlt (bitte einzeln aufschlüsseln, aufgegliedert nach ambulant, stationär und Zahnleistungen)? 3. Wie viel Bezüge in Summe und Jahr wurden an aktive Beamte, Versorgungsempfänger sowie Hinterbliebene gezahlt (bitte den Gesamtbetrag in die drei vorgenannten Gruppen aufschlüsseln, die Hinterbliebenenversorgung nochmals in Leistungen an Witwen und Waisen/Halbwaisen aufteilen)? 4. Wie hoch waren die durchschnittlichen Pro-Kopf-Zahlungen an den unter Frage 3 genannten Personenkreis ? 5. In welcher Höhe sind Beihilfezahlungen in den Jahren 2020, 2025 und 2030 zu erwarten? Auf Grundlage welcher Bedienstetenzahlen erfolgen diese Prognosen (bitte aufgeschlüsselt nach Beamte, nach Versorgungsempfängern, nach Witwen, nach Waisen/Halbwaisen sowie berücksichtigungsfähigen Angehörigen )? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5456 Es wird um Erläuterung der zu erwartenden Ausgaben gebeten.Grundlage sollte die gegenwärtige Rechtslage (zum Beispiel Pensionseintritt) sowie Prognosen sein. Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: a) Wie wirkt sich die steigende Anzahl von Versorgungsempfängern aus? b) Wie wirkt sich die Änderung des Vomhundertsatzes der Beihilfe bei Versorgungsempfängern aus? c) Wie wirken sich die steigenden Gesundheitskosten der Versorgungsempfänger aus? d) Wie wirkt sich die zu erwartende weitere Steigerung der Lebenserwartung der Versorgungsempfänger aus? 6. Wie viele Beamte waren beziehungsweise sind freiwillig gesetzlich versichert und wie viele Personen sind in deren Familienversicherung mitversichert? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Beihilfeanspruch ist Beamten und Versorgungsempfängern (Ruhestandsbeamten, Witwen und Waisen) zugeordnet. In Rahmen dieses Anspruchs können, müssen jedoch nicht, die Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Angehörige realisiert werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass Angaben zu berücksichtigungsfähigen Personen und einer zusätzlichen Differenzierung nach Ehegatte/eingetragene Lebenspartner sowie Kindern der beihilfeberechtigten Personen nur dann vorliegen, wenn Beihilfe zu Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Personen beantragt wurde. Die Auswertung der erfassten Angaben würde die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen nur unvollständig widerspiegeln. Deshalb und wegen des mit einer statistischen Erhebung verbundenen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwands wurde von einer detaillierteren statistischen Erhebung abgesehen. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Personen aufgeschlüsselt nach Beamten, nach Ruhestandsbeamten, nach Witwen und Witwern sowie Waisen/Halbwaisen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl 2012 2013 2014 2015 2016 2017 beihilfeberechtigte Personen gesamt: 35.898 36.381 37.160 37.414 37.649 40.230 davon: Beamte 30.992 30.955 31.086 30.557 30.000 31.583 Ruhestandsbeamte 4.177 4.657 5.216 5.890 6.607 7.518 Witwen/Witwer 548 607 677 778 849 933 Waisen/Halbwaisen 181 162 181 189 193 196 Zu 2.: Nach dem Inkrafttreten des Thüringer Beihilferechts zum 1. Juli 2012 wurden ab dem Jahr 2013 die gewährten Beihilfeleistungen statistisch nach Kostenarten erhoben. Die Kostenartenstatistik lässt eine Differenzierung der Beihilfeleistungen nach Beamten und Versorgungsempfängern zu. Eine Differenzierung der Versorgungsempfänger nach Ruhestandsbeamten, Witwen/Witwer sowie Waisen/Halbwaisen sieht diese Kostenartenstatistik nicht vor. Von einer weiteren Aufschlüsselung der Kostenarten nach den unter Frage 1 erbetenen Personengruppen müssten zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu wäre eine kostenpflichtige Programmierung des Thüringer Beihilfeabrechnungsverfahrens durch die zuständige Stelle in Bayern erforderlich. Deshalb wurde aus dem mit einer Programmierung verbundenen und nicht vertretbaren Kosten- und Verwaltungsaufwand von der detaillierteren Aufschlüsselung der Kostenarten nach weiteren Personengruppen abgesehen. Der als Anlage 1 beigefügten Tabelle sind die Beihilfeausgaben für ambulante, stationäre und Zahnleistungen zu entnehmen. Ein Rückschluss auf die Beihilfegesamtausgaben ist nicht möglich, da auch zu anderen Aufwendungsarten (zum Beispiel Hilfsmittel, Heilbehandlungen, Pflege) Beihilfe gewährt wird. Zu 3.: Die in den Jahren 2012 bis 2017 gezahlten Bezüge sind der als Anlage 2 beigefügten Tabelle zu entnehmen. 3 Drucksache 6/5456Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Zahlungen wurden wegen der Bezugnahme in Frage 4 auf die Frage 3 dahingehend verstanden, dass es sich um durchschnittliche Pro-Kopf-Zahlungen von Bezügen handelt. Diese Angaben sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Zu 5.: Die Höhe der Beihilfezahlungen wird unterteilt nach Beamten und Versorgungsempfängern mittelfristig (fünf Jahre) prognostiziert, weil eine Betrachtung längerer Zeiträume mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Deshalb gibt es im Thüringer Finanzministerium derzeit noch keine Prognosen für die Jahre 2025 und 2030. Eine Unterteilung der prognostizierten Beihilfeausgaben in weitere Personengruppen erfolgt nicht. Die Prognose für künftige Beihilfezahlungen geht von der Annahme aus, dass jährlich 1.000 Neuverbeamtungen erfolgen. Zudem wird die Zuordnung der beihilfeberechtigten Personen zu den Versorgungsempfängern auf der Grundlage des Versorgungsberichtes berücksichtigt. Für das Jahr 2020 wurden bisher folgende Beihilfezahlungen veranschlagt: Beamte: 71.435.511 Euro Versorgungsempfänger: 45.592.784 Euro Die in den Fragen a) bis d) aufgeführten Sachverhalte wirken sich kostensteigernd auf die Beihilfezahlungen aus. Zu 6.: Die Erhebung des Versichertenstatus erfolgt im Zusammenhang mit der Beantragung von Beihilfe. Deshalb erfolgt keine Erfassung des Versichertenstatus, wenn die beihilfeberechtigte Person für sich und/oder seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen keine Beihilfe beantragt. Für eine darüber hinausgehende Erhebung des Versichertenstatus fehlt es an einer Rechtsgrundgrundlage. Da nicht alle beihilfeberechtigten Personen für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfe beantragen, ist keine Aussage zur Anzahl der freiwillig gesetzlich versicherten Beamten und zur Anzahl der in deren Familienversicherung erfassten Personen möglich. Taubert Ministerin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5456 A nl ag e 1 Ja hr B ez üg e 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 E ur o B ei hi lfe za hl un ge n an B ea m te d ar un te r: am bu la nt - 21 .9 37 .9 57 19 .9 31 .1 10 19 .1 48 .7 04 20 .1 48 .7 04 19 .4 27 .2 74 st at io nä r - 12 .1 07 .5 95 12 .4 97 .4 61 12 .9 68 .3 10 14 .1 42 .1 96 13 .4 94 .0 11 Za hn le is tu ng en - 10 .5 34 .9 90 9. 54 0. 12 1 9. 26 0. 17 3 8. 98 7. 93 4 8. 46 3. 79 3 B ei hi lfe za hl un ge n an V er so rg un gs em pf än ge r d ar un te r: am bu la nt - 4. 96 2. 76 8 5. 23 0. 34 9 5. 90 4. 42 6 6. 72 3. 81 6 7. 62 0. 62 6 st at io nä r - 5. 12 0. 39 1 5. 92 8. 89 8 7. 33 6. 03 5 8. 07 6. 01 9 8. 00 8. 28 8 Za hn le is tu ng en - 1. 58 4. 45 7 1. 65 0. 09 3 1. 86 8. 91 3 2. 04 2. 01 1 2. 34 8. 37 1 A nl ag e 2 Ja hr B ez üg e 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 E ur o A kt iv e B ea m te 1. 36 2. 54 6. 72 9 1. 37 9. 20 3. 43 1 1. 42 9. 20 9. 96 4 1. 43 9. 37 2. 81 1 1. 44 9. 49 5. 28 2 1. 50 1. 16 3. 59 4 Ve rs or gu ng se m pf än ge r 10 0. 49 9. 39 7 11 2. 64 5. 33 6 12 9. 08 0. 49 8 14 7. 04 6. 99 2 16 7. 38 5. 44 0 19 3. 44 7. 16 9 da vo n: R uh es ta nd be am te 93 .8 88 .0 31 10 5. 28 6. 72 7 12 0. 52 7. 50 2 13 7. 06 1. 21 6 15 6. 50 7. 83 3 18 0. 87 2. 63 9 W itw en /W itw er 6. 01 3. 87 8 6. 79 0. 42 6 7. 90 8. 19 9 9. 30 8. 75 2 10 .1 77 .4 84 11 .8 69 .9 50 W ai se n/ H al bw ai se n 59 7. 48 8 56 8. 18 3 64 4. 79 7 67 7. 02 4 70 0. 12 3 70 4. 58 0 5 Drucksache 6/5456Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode A nl ag e 3 Ja hr B ez üg e 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 P ro -K op f-Z ah lu ng en B ez üg e in E ur o A kt iv e B ea m te 43 .9 64 44 .5 55 45 .9 76 47 .1 05 48 .3 17 47 .5 31 Ve rs or gu ng se m pf än ge r 20 .4 85 20 .7 60 21 .2 51 21 .4 45 21 .8 83 22 .3 72 da vo n: R uh es ta nd be am te 22 .4 77 22 .6 08 23 .1 07 23 .2 70 23 .6 88 24 .0 59 W itw en /W itw er 10 .9 74 11 .1 87 11 .6 81 11 .9 65 11 .9 88 12 .7 22 W ai se n/ H al bw ai se n 3. 30 1 3. 50 7 3. 56 2 3. 58 2 3. 62 8 3. 59 5 Kosten und zu erwartende Kosten der Beihilfe für Beamte des Freistaats Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3