16.03.2018 Drucksache 6/5457Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. April 2018 Einsatz von Flüchtlingen als psychosoziale Berater in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl Die Kleine Anfrage 2832 vom 7. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Nacht vom 10. Januar 2018 auf den 11. Januar 2018 ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl gekommen. Aufgrund des Umstands, dass sich in der Vergangenheit dort bereits mehrfach vergleichbare Vorfälle ereignet haben, ist es nun beabsichtigt, den dort untergebrachten Flüchtlingen zum Zweck des Aggressionsabbaus eine psychosoziale Beratung zukommen zu lassen. Diese Beratung soll von den Mitarbeitern der International Psychosocial Organisation gGmbH durchgeführt werden. Als Berater werden hierfür ebenfalls Flüchtlinge eingesetzt , die für ihre Tätigkeit im Rahmen einer einjährigen Ausbildung vorbereitet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die dem Freistaat Thüringen aufgrund der psychosozialen Betreuung der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl durch den Einsatz der Berater der International Psychosocial Organisation gGmbH entstehen? 2. Über welches Qualifikationsprofil müssen die Mitarbeiter der International Psychosocial Organisation gGmbH verfügen, damit sie für die einjährige Ausbildung zum psychosozialen Berater geeignet sind? 3. Wie wird kontrolliert, ob die Ausbildungsanwärter über das für die Ausbildung erforderliche Qualifikationsprofil verfügen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz fördert über die "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Projektförderrichtlinie Integration)" seit dem 1. November 2017 das Projekt "Online gestütztes Empowerment für geflüchtete Frauen und ihre Angehörigen" der IPSO gGmbH in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5457 Im Jahr 2017 erhielt die IPSO gGmbH für das oben genannt Projekt eine Förderung in Höhe von 27.288 Euro über die Projektförderrichtlinie Integration. Für die Durchführung des Projekts im Jahr 2018 sind Mittel in Höhe von 135.148 Euro bewilligt worden. Zu 2.: Die IPSO gGmbH bietet ein niederschwelliges, muttersprachliches und kultursensitives Beratungsangebot für Geflüchtete, welches ergänzend zum professionellen Gesundheitssystem angeboten wird. Die einjährige Ausbildung zum Psychosozialen Counselor (m/w) vermittelt interkulturelle psychosoziale Beratungskompetenzen . Die Teilnehmer für die Ausbildung zum psychosozialen Berater haben Qualifikationen beziehungsweise Berufserfahrungen in den Bereichen Medizin, Soziologie, soziale Arbeit oder Pädagogik. Neben der beruflichen Eignung verfügen die Teilnehmer selbst über Migrations- und Fluchterfahrungen und sprechen als Zweitsprache Deutsch/Englisch. In einem Auswahlverfahren wurden alle Teilnehmer, neben ihrer Qualifikation, auf ihre individuelle Eignung (soziale und kognitive Fähigkeiten) geprüft. Zu 3.: Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden die Voraussetzungen für die Ausbildung von der IPSO gGmbH geprüft. Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen nach Mitteilung der IPSO gGmbH ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens werden die potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinsichtlich ihrer Eignung geprüft. Die IPSO gGmbH selbst hat durch ihre Tätigkeit in Krisengebieten Erfahrungen in der Durchführung und Qualitätssicherung psychosozialer Beratung und damit ausreichende Kenntnisse, die den Anforderungen an die Tätigkeit gerecht werden. Die einjährige Ausbildung ist modular aufgebaut und erfolgte durch qualifizierte Diplom-Psychologen, Psychotherapeuten , psychologische Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten, Psychiater und eine Psychoanalytikerin in deutscher und englischer Sprache. Am Ende der theoretischen Eignungsphase sowie am Ende der fachpraktischen Unterrichtsphase schließt sich jeweils eine mündliche und eine schriftliche Prüfung an. Während und nach der Ausbildung wird die Tätigkeit der psychosozialen Berater durch regelmäßig stattfindende Supervisionen unterstützt. Die Qualität der Arbeit wird darüber hinaus durch interne Schulungsmaßnahmen sichergestellt. Lauinger Minister Einsatz von Flüchtlingen als psychosoziale Berater in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: