20.03.2018 Drucksache 6/5469Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. April 2018 Gemeinnützigkeit der Thüringer Landgesellschaft mbH - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2791 vom 20. März 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Landgesellschaft mbH nimmt in privater Rechtsform Aufgaben des Freistaats Thü ringen wahr. Ausweislich ihrer Website übernimmt das Unternehmen auch Planungsleistungen, etwa bei der Bauleit- und Landschaftsplanung. In der Antwort auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 2628 in Drucksache 6/4884 ist von "steuerbegünstigten Zweckbetrieben" die Rede. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert sich ein "steuerbegünstigter Zweckbetrieb"? 2. Welche konkreten Leistungen qualifizieren die Thüringer Landgesellschaft mbH als solche? 3. Für wen werden diese Dienstleistungen erbracht? 4. In welchem Umfang werden derartige Leistungen erbracht (bitte in absoluten Zahlen und als Anteil am Gesamtumsatz und -ergebnis in Jahresscheiben seit Gründung der Gesell schaft)? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 20. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung In der Vorbemerkung zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2628 der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) - Drucksache 6/4884 - hatte die Landesregierung bereits darauf hingewiesen, dass auch bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage jegliche Äußerung zu den vom Steuergeheimnis im Sinne des § 30 Abgabenordnung geschützten Verhältnissen eines Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist. Grundlage für die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bilden daher die durch die Thüringer Landgesellschaft mbH zur Verfügung gestellten Angaben. Zu 1.: Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlich ausgerichteter Teilbereich einer Körperschaft, die ansonsten gemeinnützig tätig ist. Zweckbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer ganz oder teilweise befreit sein. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5469 In Abgrenzung zu einem rein wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist gemäß § 65 Abgabenordnung ein "steuerbegünstigter " Zweckbetrieb gegeben, wenn - der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, - die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und - der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Zu 2. und 3.: Die Thüringer Landgesellschaft mbH ist kein "steuerbegünstigter" Zweckbetrieb. Die Thüringer Landgesellschaft mbH unterhält jedoch zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zielstellung und der satzungsmäßigen Aufgaben wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die als "steuerbegünstigte" Zweckbetriebe gemäß § 65 Abgabenordnung eingestuft werden können. Nach den bestandskräftigen Steuerbescheiden hat die steuerliche Prüfung bis zum Jahr 2012 ergeben, dass die satzungsmäßigen Geschäftsbereiche der Thüringer Landgesellschaft mbH grundsätzlich als gemeinnützig anzusehen waren. Die Thüringer Landgesellschaft mbH ist ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes . Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Unternehmensgegenstand der Thüringer Landgesellschaft mbH ist die Mitwirkung bei der Planung, Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes. Im Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Agrarstrukturverbesserung: - Mitwirkung bei agrarstrukturellen Entwicklungsplanungen/ländlichen Entwicklungskonzepten und sonstigen Fachplanungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume sowie deren Umsetzung; - Mitwirkung bei freiwilligen Landnutzungsregelungen und beim freiwilligen Landtausch; - Betreuung landwirtschaftlicher Betriebe bei der Gründung, Umstrukturierung und Konsolidierung sowie betrieblichen Entwicklung durch betriebswirtschaftliche Beratung, Planung und Realisierung. 2. Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts 3. Landnutzungsregelungen: - Bodenbevorratung, Landerwerb und Landtausch aus Anlass der Inanspruchnahme von Land für öffentliche und investive Zwecke unter Beachtung der Belange von Raumordnung und Umweltschutz; - Erfassung, Verwaltung, Verpachtung, Verkauf eigener Flächen sowie Flächen Dritter, soweit diese für die Durchführung von Siedlungs-, Agrarstrukturverbesserungs- und Landentwicklungsmaßnahmen herangezogen werden können; - Bereitstellung und Beschaffung von Flächen für die Stabilisierung landwirtschaftlicher Betriebe, für den Naturschutz und die Wasserwirtschaft (z. B. Hochwasserschutz, EU-Wasserrahmenrichtlinie), Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen. 4. Landentwicklung: - Planung, Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen der Landentwicklung im Auftrag der Planungsträger ; - Anregung und Moderation von Entwicklungsprozessen im ländlichen Raum; - Projektentwicklung und Betreuung landwirtschaftlicher Gebäude, Wege und Anlagen, Wohn- und Erholungsbauten sowie kulturbautechnischer Maßnahmen; - Planung, Betreuung und Durchführung von Maßnahmen der Dorferneuerung. 3 Drucksache 6/5469Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 5. Naturschutz, Umweltschutz und Hochwasserschutz: - Koordinierung, Planung und Umsetzung der Eingriffs-/Ausgleichsregelungen; - Unterstützung von Projekten des Natur- und Umweltschutzes; - Unterstützung der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie; - Unterstützung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes; - Koordinierung und Unterstützung von nationalen und EU-internationalen Entwicklungsprozessen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, der Landentwicklung sowie des Hochwasserschutzes. Unter Berücksichtigung der Allgemeinwohlbelange nimmt die Thüringer Landgesellschaft mbH hoheitliche oder gesetzliche Aufgaben des Freistaats Thüringen wahr. Sie unterstützt aber auch kommunale Gebietskörperschaften , öffentliche Unternehmen und Einrichtungen des Bundes und des Landes, landwirtschaftliche Unternehmen sowie Stiftungen und Verbände. Bis zum Jahr 2012 wurden lediglich einige Verwaltungsleistungen, wie zum Beispiel Verwaltungsleistungen gegenüber der eigenen Tochtergesellschaft und einige informationstechnische Unterstützungsleistungen für öffentliche Einrichtungen, als vollständig steuerpflichtig eingeordnet. Die Thüringer Landgesellschaft mbH geht davon aus, dass die vorgenannte Darstellung im Grundsatz auch für die Jahre 2013 bis 2017 gilt. Da die entsprechenden Steuerbescheide bisher nicht bestandskräftig sind, müssen die Prüfungen durch das Betriebsstättenfinanzamt abgewartet werden. Zu 4.: Die Thüringer Landgesellschaft mbH wurde am 15. Mai 1991 errichtet. Gemäß § 147 Abgabenordnung in Verbindung mit § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Buchungsunterlagen und Jahresabschlüsse der Thüringer Landgesellschaft mbH zehn Jahre. Angaben für die Geschäftsjahre vor 2006 könnten daher nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rekonstruiert werden. Eine Erhebung der nachgefragten Daten kann nur anhand der auf der Grundlage der testierten Jahresabschlüsse abgegebenen Steuererklärungen der Thüringer Landgesellschaft mbH und den dazu ergangenen bestandskräftigen Steuerbescheiden des zuständigen Betriebsstättenfinanzamtes erfolgen (vorliegend bis 2012 - siehe Antwort zu Frage 3). Soweit in dem Zehn-Jahres-Zeitraum bestandskräftige Steuerbescheide vorliegen, können die Angaben nachfolgender Tabelle entnommen werden: Geschäftsjahr steuerbegünstigte Leistungen (in Tausend Euro) Anteil am Gesamtumsatz (in Prozent) Anteil am Gesamtergebnis (in Prozent) 2012 15.571 97,90 100,00 2011 9.054 97,72 90,16 2010 8.209 98,46 97,19 2009 7.131 95,72 88,44 2008 7.911 99,01 99,49 2007 7.153 98,74 88,24 2006 6.101 97,84 100,00 Der Anteil der steuerbegünstigten Leistungen liegt in den Jahren 2006 bis 2012 zwischen 95 Prozent und 99 Prozent am Gesamtumsatz der ThLG. Die Umsatzdifferenz resultiert aus geringfügigen Umsätzen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Keller Ministerin _GoBack