24.04.2015 Drucksache 6/547Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. Mai 2015 Aktueller Realisierungsstand EU-Schulobstprogramm in Thüringen Die Kleine Anfrage 214 vom 11. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Schuljahr 2010/2011 lief in Thüringen das EU-Schulobstprogramm an, das das Ernährungsverhalten der Schüler nachhaltig positiv beeinflussen soll. Erfreulicherweise wird das Programm zunehmend genutzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulen haben Anträge zur Teilnahme am EU-Schulobstprogramm in den Schuljahren 2010/2011 bis 2014/2015 jeweils gestellt und wie viele davon wurden bewilligt? 2. Wie haben sich die Antragstellungen in den Schuljahren 2010/2011 bis 2014/2015 regional verteilt? 3. Wurden bisher Anträge abgelehnt und wenn ja, aus welchen Gründen? 4. In welcher Höhe hat die Landesregierung Finanzmittel zur Kofinanzierung des EU-Schulobstprogramms in den Schuljahren 2010/2011 bis 2014/2015 bereitgestellt (bitte aufschlüsseln nach Schuljahr)? 5. Soll das EU-Schulobstprogramm auch in der folgenden Förderperiode im Freistaat Thüringen umgesetzt werden? Wenn ja: a) Wie hoch sind die EU-Fördermittel, die für den Freistaat Thüringen für die Umsetzung des EU- Schulobstprogramms zur Verfügung stehen? b) Wie viele Mittel plant die Landesregierung für das kommende Schuljahr als Kofinanzierung dafür ein? 6. Inwieweit wurden in den Schuljahren 2010/2011 bis 2014/2015 regional und kontrolliert biologisch erzeugte Produkte berücksichtigt? 7. Sind der Landesregierung Probleme oder Beschwerden von Schulleitern, Lehrern und Schülern am EUSchulobstprogramm bekannt? Wenn ja: a) Welchen Inhalts sind diese Beschwerden und Probleme? b) Wie ist deren regionale Verteilung? 8. Wie wird über das Programm informiert und wie schätzt die Landesregierung den Erfolg dieser Bemühungen ein? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/547 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 3 stellt sich die Teilnahme der Schulen wie folgt dar: Schuljahr Anzahl Schulträger Anzahl Schulen Anzahl teilnehmender Schüler 2010/11 30 217 28.284 2011/12 34 309 41.104 2012/13 36 325 42.354 2013/14 34 313 40.716 2014/15 1) 31 281 34.969 Im Schuljahr 2014/2015 ist die Anzahl der Antragsteller aufgrund des Erlasses der neuen Förderrichtlinie zum 28. November 2014 nach Auslaufen der alten Förderrichtlinie zum Schuljahresende 2013/2014 zurückgegangen . Insofern ist das Schuljahr 2014/2015 nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Zu 2.: Die Antragsteller sind überwiegend in ganz Thüringen verteilt. Lediglich der Landkreis Hildburghausen hat in den Schuljahren 2010/2011 bis 2014/15 keinen Antrag gestellt. Die Stadt Suhl hat nur für das Schuljahr 2012/2013 einen Bewilligungsantrag gestellt. Nach erfolgter Bewilligung wurde jedoch durch die Stadtverwaltung Suhl kein Antrag auf Auszahlung des bewilligten Betrages gestellt. Freie Schulträger aus verschiedensten Regionen sind ebenfalls als Antragsteller vertreten. Es kann jedoch keine Aussage über die Vollständigkeit getroffen werden. Zu 3.: Bisher wurden alle Anträge bewilligt. Zu 4.: Die Landesregierung stellt die Finanzmittel zur Kofinanzierung des EU-Schulobst und -gemüseprogramms nach Haushaltsjahren bereit. Haushaltsjahr Finanzmittel 2010 2) 100.000 Euro 2011 198.840 Euro 2012 300.000 Euro 2013 300.000 Euro 2014 300.000 Euro 2015 3) 150.000 Euro Zu 5.:· Die Landesregierung setzt sich trotz fortschreitender Haushaltskonsolidierung für die Weiterführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms ein. Bei dem EU Schulobst- und -gemüseprogramm handelt es sich um eine Förderung ohne gesetzliche Verpflichtung. Die finanzielle Absicherung des Programms hängt einerseits von den inhaltlichen und fördertechnischen Vorgaben der EU und andererseits dem Haushaltsgesetzgeber ab. a) Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm wird gemäß der Finanzierungsregelungen zu 75 vom Hundert aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Im Schuljahr 2015/2016 stellt die Europäische Union für die Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Thüringen 619.000 Euro bereit. b) Der Freistaat Thüringen übernimmt auf Grundlage der jeweiligen Landeshaushalte den Kofinanzierungsanteil von 25 vom Hundert zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer. Nach Maßgabe des Haushalts ist in Aussicht genommen, dass der Freistaat Thüringen für das Schuljahr 2015/2016 Landesmittel in Höhe von 280.000 Euro bereitstellt. 3 Drucksache 6/547Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Die Art der gelieferten Erzeugnisse (regional oder/und kontrolliert biologisch erzeugte Produkte) kann im Belieferungsnachweis zum Auszahlungsantrag angegeben werden und wird auch größtenteils von den Antragstellern aufgeführt, stellt jedoch noch kein eigenständiges Prüfkriterium dar. Deshalb ist eine Auswertung zum Umfang der gelieferten regionalen bzw. kontrolliert biologisch erzeugten Produkte nicht möglich. In Zusammenhang mit der zu erstellenden Landesstrategie für das Schuljahr 2016/2017 werden Möglichkeiten geprüft, wie der Absatz regionaler und ökologisch erzeugter Produkte gefördert und gesteigert werden kann. Zu 7.: Der Landesregierung ist lediglich eine Beschwerde eines Elternteils aus Saalfeld bekannt. Dieses Problem konnte bereits beseitigt werden. Die Schule nimmt wieder am Schulobstprogramm teil. Zu 8.: Auf der Webseite der Thüringer Landesregierung4) werden aktuelle Informationen und Formulare bereitgestellt . Über unions- und bundesrechtliche Bestimmungen informiert die Webseite des Bundes5), welche auch eine Verlinkung auf die Webseiten der teilnehmenden Länder enthält. Der Informationszugang über das Internet genießt nach Einschätzung der Landesregierung eine hohe Akzeptanz bei den Schulträgern und Schulen. Ergänzend sollen künftig Pressemitteilungen schuljahresbezogen über die aktuelle Umsetzung informieren und Best-Practice-Beispiele benennen. Printmedien in Form von Broschüren zur Aufklärung der Eltern sind vorgesehen. Lauinger Minister Endnote: 1) vorläufig 2) Bemerkung Kalenderjahr 2010: Beginn des EU-Schulobstprogramms im Schuljahr 2010/2011; deshalb erfolgt für das Kalenderjahr 2010 eine Zuweisung von 100.000 Euro. 3) Bemerkung Kalenderjahr 2015: Erlass der Zuwendungsbescheide im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirt- schaftsführung gemäß Art. 100 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Die Zuwendungen wurden zeitlich auf das zweite Schulhalbjahr 2014/ 2015 beschränkt, da die neue Förderrichtlinie erst am 28. November 2014 in Kraft trat. 4) http://www.thueringen.de/th4/tmmjv/verbraucherschutz/schulobst/ 5) http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/GesundeErnaehrung/KitaSchule/_Texte/DossierKitaUndSchulehtml?doc Id=1067744