20.03.2018 Drucksache 6/5471Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. April 2018 Kostenentwicklung für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten aufgrund der Zuwanderung im Landkreis Gotha Die Kleine Anfrage 2829 vom 1. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Unter den Flüchtlingen ist im Vergleich zur Altersstruktur der deutschen Bevölkerung der Anteil an Säuglingen und Kleinkindern im Kindergartenalter auffallend hoch (vergleiche Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2015). Bereits während des asyl- und aufenthaltrechtlichen Verfahrens haben ausländische Kinder das Recht auf Unterstützung durch Bildung, Erziehung und Betreuung. Für die Kindertagesbetreuung gilt deshalb: Flüchtlings- und Migrantenkinder haben denselben Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte vom vollendeten ersten Lebensjahr an wie alle anderen Kinder in Deutschland auch. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer trägt die Kosten für die Betreuung der Kinder aus Migranten- und Flüchtlingsfamilien in den Kindertagesstätten des Landkreises Gotha und wie hoch sind sie pro betreutem Kind (bitte nach Ort, Kindertagesstätte und jeweiliger Höhe der Kosten pro Kind aufschlüsseln)? 2. Welche zusätzlichen Kosten werden für die nächsten zehn Jahre für die Betreuung für Kinder aus Migranten - und Flüchtlingsfamilien in Kindertagesstätten für den Landkreis Gotha erwartet? 3. Mussten zusätzlich Erzieherinnen und Erzieher im Landkreis Gotha aufgrund des Rechtsanspruchs auf Betreuung in Kindertagesstätten von Migranten- und Flüchtlingskindern eingestellt werden? Wenn ja, wo und wie viele neue Erzieherinnen und Erzieher wurden eingestellt und wie hoch belaufen sich die Kosten hierfür? 4. Wurde weiteres Personal im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten des Landkreises Gotha aufgrund der Zuwanderung seit dem Jahr 2015 eingestellt? Wenn ja, wo, wie viel, welches Personal und wie hoch belaufen sich die zusätzlichen Kosten hierfür? 5. Wie hoch werden die Kosten für zusätzliches Personal für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten im Landkreis Gotha aufgrund der Zuwanderung für die nächsten zehn Jahre veranschlagt? 6. Gibt es weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen beziehungsweise konnten berufstätigen Eltern keine entsprechenden Betreuungsplätze für ihre Kinder angeboten werden (wenn ja, bitte in Anzahl, Jahr und Ort aufschlüsseln ab dem Jahr 2014)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5471 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Kindertagesstättenfinanzierung im Freistaat Thüringen setzt sich gemäß ThürKitaG in Verbindung mit dem ThürFAG grundsätzlich aus verschiedenen Komponenten zusammen: - Eigene Steuereinnahmen der Kommunen, - Eigenleistungen des Trägers, - Betriebskostenpauschalen von Gemeinden, deren Kinder nicht durch die Kita am Wohnsitz betreut werden , - Elternbeiträge, - Landesmittel für das beitragsfreie Kita-Jahr gemäß ThürKitaG, - Landespauschalen je Kind gemäß ThürKitaG, - Schlüsselzuweisungen vom Land gemäß ThürFAG. Abweichende Regelungen für Kinder aus Migranten- oder Flüchtlingsfamilien sind der Landesregierung nicht bekannt. Zur Höhe der Kosten pro betreutem Kind und Frage 2 liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 3. bis 6.: Die Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe . Der Landesregierung liegen keine Angaben oder Erkenntnisse vor. Holter Minister Kostenentwicklung für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten aufgrund der Zu wanderung im Landkreis Gotha Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3. bis 6.: