20.03.2018 Drucksache 6/5472Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. April 2018 Möglichkeiten des Zugangs zum Polizeidienst trotz persönlicher Einstellungshindernisse Die Kleine Anfrage 2833 vom 31. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: In Thüringen wird der Ruf nach mehr innerer Sicherheit immer lauter. Dabei soll die Anzahl der Polizeian wärter deutlich erhöht werden. Allerdings erfüllen nicht alle Bewerber sämtliche persönliche Einstellungs voraussetzungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie können Bewerber bei nicht ausreichender Sehleistung Abhilfe zum Beispiel durch eine Operation schaffen? 2. Welche Operationsverfahren werden aus welchen Gründen dabei anerkannt und welche nicht? 3. Gibt es die Möglichkeit Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung zum Polizeidienst zu erhalten, auch wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind? 4. Wie werden Bewerber beraten, die nicht alle Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllen, um gege benenfalls erneut am Auswahlverfahren teilnehmen zu können? 5. Wie reagiert die Landesregierung, wenn nach Eintritt in den Polizeidienst Voraussetzungen für die Aus übung des Polizeidienstes nicht mehr erfüllt sind, zum Beispiel sich das Sehvermögen dramatisch ver schlechtert? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Bei nicht ausreichender Sehleistung kommen verschiedene operative Verfahren zur Verbesserung bzw. Be hebung der Sehschwäche in Frage. Das entsprechende Operationsverfahren wird durch den behandeln den Augenarzt bestimmt. Zu 3.: Die Einstellung von Bewerbern in die Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes richtet sich ausschließlich nach den beamtenrechtlichen Vorgaben. Darüberhinausgehende Ausnahmen sind nicht zulässig. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5472 Zu 4.: Vor der Einstellung in die Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes wird ein mehr stufiges Auswahlverfahren von allen Bewerbern durchlaufen. Bei einem erfolglosen Abschluss eines Teilab schnittes erfolgt mit dem Bewerber eine Auswertung seitens des Bildungszentrums als Einstellungsbehör de, um gegebenenfalls am Auswahlverfahren für die nächste Einstellungskampagne teilnehmen zu können. Zu 5.: Die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst sind nach besonderen Maßstäben zu beurteilen und erfolgen anhand der gesetzlichen Bestimmungen (Thüringer Beamtengesetz; Thüringer Ge setz über die Laufbahnen der Beamten; Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mitt leren und gehobenen Polizeivollzugsdienst). Soweit diese Voraussetzungen nicht mehr uneingeschränkt vorliegen, kommen je nach Art des Beamtenverhältnisses des Betroffenen grundsätzlich verschiedene Fol gemaßnahmen in Betracht. Das kann bspw. die Verwendung auf bestimmten Dienstposten, ein Laufbahn wechsel oder die Versetzung in den Ruhestand sein. Maier Minister Möglichkeiten des Zugangs zum Polizeidienst trotz persönlicher Einstellungshin dernisse Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: