21.03.2018 Drucksache 6/5476Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. April 2018 Massenschlägerei an Silvester in Jena Die Kleine Anfrage 2783 vom 25. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Silvesternacht vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 kam es laut Ostthüringer Zeitung vom 3. Januar 2018 zu einer Schlägerei zwischen zehn bis fünfzehn Personen in der Talstraße in Jena. Ei ner der Beteiligten wurde mit Teleskopschlagstock und Messer von der Polizei aufgegriffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wie viele Polizisten waren insgesamt in der Silvesternacht vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 in Jena im Einsatz? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 5. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit der Nacht vom 31. Dezember 2017 auf den 1. Januar 2018 insgesamt gegen Tatverdächtige welchen Geschlechts, wel chen Alters und welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staats angehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 6. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergan genheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren) und wenn ja, wegen welcher Delikte? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Num mer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbe sondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5476 und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden An gaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 1. Januar 2018 meldete eine unbekannte Person über den Polizeinotruf eine Schlägerei von bis zu 15 Personen in Jena in der Talstraße. Nach Eintreffen der Beamten konnten zwei Gruppierungen mit ins gesamt 13 Personen festgestellt werden. Die beteiligten Personen gaben an, dass es lediglich zu verba len Auseinandersetzungen gekommen sei, wobei eine Person aus der Gruppe Waffen mitgeführt haben soll. In der Folge konnte ein Teleskopschlagstock, ein sogenanntes Butterflymesser und ein Einhandmes ser aufgefunden werden. Zu 2.: Es waren 11 Polizeivollzugsbeamte der Thüringer Polizei im Einsatz. Zu 3.: Die Landespolizeiinspektion Jena hat die Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten lageangepasst verstärkt. Zu 4.: Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz gegen einen 18jährigen deutschen Staatsangehörigen eingeleitet. Zu 5.: Im Zeitraum vom 31. Dezember 2017, 18:00 Uhr bis 1. Januar 2018, 06:00 Uhr wurden in Jena insgesamt 20 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Den Ermittlungsverfahren liegen nachstehend aufgeführte Straftatbe stände zu grunde: 6x Sachbeschädigung, 5x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 4x Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, 1x Verstoß gegen das Waffengesetz, 1x gefährliche Körperverletzung, 1x Nötigung, 1x besonders schwerer Fall des Diebstahls, 1x Arbeitsvermittlungsbetrug. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich in elf Fällen um männliche, deutsche Tatverdächtige. In zwei Fäl len wurden je ein syrischer Staatsangehöriger und eine türkische Staatsangehörige als Tatverdächtige er mittelt. In sieben der genannten Fälle konnte bisher der Tatverdächtige nicht bekannt gemacht werden. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Maier Minister _GoBack