21.03.2018 Drucksache 6/5478Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. April 2018 Feuerwehrführerschein in Thüringen Die Kleine Anfrage 2808 vom 29. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Viele Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren des Landes überschreiten den Grenzwert von 3,5 Tonnen, der noch mit Führerscheinen der Klasse B gefahren werden darf. Einsatzkräfte benötigen nach Thüringer Recht daher eine Fahrerlaubnis der Klasse Cl oder höher. Dies erschwert Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die auch am Katastrophenschutz beteiligt sind, jedoch zunehmend die Einsatzbereitschaft, da für die schweren Fahrzeuge häufig die Fahrer fehlen. Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 23. Juni 2011 hat der Bundesgesetzgeber die Ermächtigung der Länder erweitert. Einige Bundesländer haben nach Landesrecht eigene Verordnungen geschaffen. In Thüringen gibt es derzeit jedoch noch keine Rechtsgrundlage , die einen Feuerwehrführerschein ermöglicht. Hier ist lediglich eine Förderung der Kosten für den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Problem der nicht vorhandenen Fahrer von Fahrzeugen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Fahrzeuge) im ehrenamtlichen Bereich? 2. Hat die Landesregierung derzeit Pläne zur Anpassung der Situation? 3. Wie soll der Brand- und Katastrophenschutz künftig unter diesen Rahmenbedingungen sichergestellt werden? 4. Wie bewertet die Landesregierung das hessische System, das eine feuerwehr- beziehungsweise organisationseigene Ausbildung an den Fahrzeugen und damit die Erteilung des Feuerwehrführerscheins vorsieht? 5. Wie viele Fahrerlaubnisse wurden seit Einführung dieser Möglichkeit in Thüringen gefördert (bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt gliedern)? 6. In welcher Höhe sind für diese Förderungen Haushaltsmittel im Haushalt 2018/2019 veranschlagt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5478 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu nicht vorhandenen Fahrern von BOS-Fahrzeugen vor. Zu 2.: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, von der Verordnungsermächtigung gemäß § 6 Abs. 5 StVG Gebrauch zu machen. Nach Auffassung der Landesregierung sind eine reguläre Fahrschulausbildung und eine externe Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer aus Gründen der Verkehrssicherheit , insbesondere für ehrenamtlich Tätige, unter den besonderen Bedingungen bei Einsatzfahrten notwendig . Einsatzfahrten finden oft unter erschwerten Bedingungen, zum Beispiel nachts, bei Sturmlagen (siehe Sturm Friederike vom 18. Januar 2018), schneebedeckten Straßen oder anderen Stresssituationen statt. Eine Studie im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigte, dass die Fahrer bei Einsatzfahrten mit Sonder- und Wegerechten mindestens einem achtfach höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. In der Vergangenheit sind bereits zahlreiche tragische Unfälle bei Einsatz- oder Übungsfahrten geschehen. Die Landesregierung ist deshalb bestrebt, mögliche Gefahrenpotentiale durch eine fundierte Führerscheinausbildung zu reduzieren. Dies steht im Einklang mit dem Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm 2020 des TMBLV "Denken. Fahren. Ankommen. - Mehr Sicherheit auf Thüringer Straßen", in dem alle Verkehrsteilnehmer, Behörden, Organisationen, Institutionen, Verbände und Vereine aufgerufen werden, gemeinsam die Thüringer Straßen sicherer zu machen. Auch der Thüringer Feuerwehrverband hat sich gegen den sogenannten Feuerwehrführerschein ausgesprochen , weil dieser von Gesetzes wegen nur im Dienst (Einsatz und Ausbildung) nutzbar ist und damit kein Anreiz für die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Nachwuchskräften geschaffen werde. Ebenfalls spielt die Sicherheit der Einsatzkräfte für den Thüringer Feuerwehrverband eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund bietet er in Kooperation mit dem ADAC seit 2009 ein spezielles Fahrsicherheitstraining im Fahrsicherheitszentrum in Nohra an. Zu 3.: Durch die Landesförderung beim Erwerb von Führerscheinerweiterungen auf C1 oder höher trägt die Landesregierung zur langfristigen Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Thüringen bei. In den jährlichen Regionalkonferenzen haben weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Interessenvertreter hierzu Handlungsbedarf angeführt. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 5.: Das Zuwendungsverfahren wurde mit Neuerlass der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (FörderRL BS/AllgH) vom 2. März 2017 umgestellt, um den Zugang zu einer geförderten Erweiterung der Fahrerlaubnis zu erleichtern. Im Übrigen wird auf die beigefügte Tabelle (Anlage) verwiesen. Zu 6.: Im Haushalt 2018/2019 sind für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Unterstützung des Erwerbs von LKW-Fahrerlaubnissen durch Feuerwehrangehörige jährlich jeweils 110.000 Euro eingestellt. Maier Minister 3 Drucksache 6/5478Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der bewilligten Zuwendungen* 2013 2014 2015 2016 2017 Landkreis (LK) LK Altenburg 3 0 6 2 2 LK Eichsfeldkreis 13 7 3 6 8 LK Gotha 0 0 0 0 0 LK Greiz 0 7 5 8 4 LK Hildburghausen 5 0 0 4 4 LK Ilm-Kreis 0 6 6 9 6 LK Kyffhäuserkreis 4 4 2 2 4 LK Nordhausen 17 5 2 4 10 LK Saale-Holzland-Kreis 3 7 7 1 6 LK Saale-Orla-Kreis 7 7 4 6 13 LK Saalfeld-Rudolstadt 15 3 7 6 7 LK Schmalkalden-Meiningen 4 11 1 6 9 LK Sömmerda 9 6 2 3 9 LK Sonneberg 2 3 1 1 6 LK Unstrut-Hainich-Kreis 10 2 11 8 0 LK Wartburgkreis 14 0 7 2 11 LK Weimarer Land 3 2 5 4 8 kreisfreie Stadt Eisenach 0 0 0 0 2 Erfurt 3 3 9 4 4 Gera 0 0 0 0 0 Jena 0 0 0 0 0 Suhl 2 0 0 0 0 Weimar 0 0 1 0 0 Gesamt 114 73 79 76 113 *Abrechnung des Verwendungsnachweises liegt noch nicht vor Anzahl der in Anspruch genommenen Zuwendungen für die Erweiterung der Fahrerlaubnis Feuerwehrführerschein in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage