21.03.2018 Drucksache 6/5479Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. April 2018 Gewalttäter Sport in Thüringen - aktueller Stand Die Kleine Anfrage 2818 vom 1. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Mit Stand vom 1. Juli 2015 waren insgesamt 25 Personen mit bundesweiten Stadionverboten belegt, die Thüringer Vereinen zugeordnet werden und Thüringer sind (vergleiche Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 363 in Drucksache 6/954). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens sind derzeit mit Stadionverboten seitens des Deutschen Fußball-Bundes e. V. belegt? 2. Liegen der Landesregierung inzwischen Erkenntnisse über von Vereinen verhängte Stadionverbote vor (wenn ja, bitte nichtnamentliche Aufgliederung nach Vereinen)? 3. Wie verhält sich bei obigem Fragenkomplex die Entwicklung der vergangenen drei Jahre? 4. Wie erklärt und bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? 5. Welches Problemfanpotenzial erkennt die Landesregierung bei den "Anhängern" von Thüringer Fußballvereinen insbesondere der 3. Liga, der Regionalliga und der Oberliga (bitte einzeln aufgliedern)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit einem Stadionverbot des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) sind derzeit 15 Einwohnerinnen und Einwohner Thüringens belegt. Zu 2.: Über lokal erlassene Stadionverbote durch Thüringer Fußballvereine liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Im Jahr 2015 waren 25, im Jahr 2016 19 und im Jahr 2017 15 Thüringer Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner mit einem Stadionverbot des DFB belegt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5479 Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Die rückläufigen Eintragungen der bundesweiten Stadionverbote mit Bezug zu Thüringer Einwohnerinnen und Einwohner werden als positiv bewertet. Eine positive Entwicklung ist Folge der stabilen und engmaschigen Netzwerke bei und im Umfeld der Fußballvereine sowie bei Fußballspielen. Darüber hinaus leistet die konstruktive Zusammenarbeit von Vereinen, Verbänden, polizeilichen und nichtpolizeilichen Sicherheitspartnern, Fanprojekten und Kommunen einen wesentlichen Beitrag. Beispielhaft seien hier die Fanprojekte in Erfurt und Jena sowie die "Arbeitsgemeinschaft Sicherheit des Thüringer Fußballverbandes" erwähnt. Keinen unwesentlichen Beitrag leisten auch die Szenekundigen Beamten im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Vereinen und den Fanprojekten sowie bei ihrem deeskalierenden Auftreten vor, während und nach den jeweiligen Fußballspielen. Zu 5.: Zu den sogenannten Problemfans zählen "Hooligans" und einzelne Angehörige von "Ultra-Gruppierungen". Die Sicherheitsbehörden unterscheiden dabei in Personen, die gelegentlich und anlassbezogen zu Gewalttätigkeiten neigen (Kategorie B-Fans) sowie in Personen, die gewaltbereit sind und gezielt Auseinandersetzungen suchen (Kategorie C-Fans). Die Thüringer Polizei beziffert das geschätzte Problemfanpotenzial in Thüringen auf circa 500 B-Fans und etwa 150 C-Fans. Problemfans, hier insbesondere die C-Fans, treten vordergründig bei sogenannten Derbys und Traditionsbegegnungen in Erscheinung. Das Problemfanpotenzial kann folgenden Fußballvereinen zugeordnet werden: Verein Anzahl der Problemfans FC Rot-Weiß Erfurt (3. Liga) circa 320 Personen FC Carl-Zeiss Jena (3. Liga) circa 250 Personen FSV Wacker Nordhausen (Regionalliga) circa 40 Personen BSG Wismut Gera (Oberliga-Süd) circa 30 Personen ZFC Meuselwitz (Regionalliga) circa 15 Personen Maier Minister _GoBack