27.04.2015 Drucksache 6/549Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Mai 2015 Förderung des Instituts für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gGmbH in Ilmenau Die Kleine Anfrage 210 vom 11. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gGmbH in Ilmenau gehört zu den leistungsfähigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Freistaats Thüringen. Als sogenanntes Landesinstitut erfolgt die Förderung dieser Einrichtung institutionell und ausschließlich durch den Freistaat Thüringen. Um den Wissenschaftsstandort Thüringen nachhaltig zu sichern, ist eine kontinuierliche und ausreichende Finanzierung des Instituts auch in Zukunft erforderlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird der aktuelle Entwicklungsstand (Ausbaustand hinsichtlich der Organisation, des Personals und der Flächenkapazitäten, Leistungsfähigkeit auf der Basis veröffentlichter Forschungsergebnisse etc.) von außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Freistaats Thüringen sowie deren Stellenwert im Gesamttableau von Forschung in Thüringen bewertet? 2. Wie gestaltet sich die Finanzierung der Forschungseinrichtung Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik -Systeme gGmbH und der anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Freistaats Thüringen für den Zeitraum ab 2010 (bitte Angaben pro Jahr)? 3. Wurden in der Vergangenheit bei der Finanzierung der Institute Kostensteigerungen im Bereich des Personals (Tarifsteigerungen) sowie ein Inflationsausgleich bei den Sachaufwendungen berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht und ist eine solche Berücksichtigung künftig vorgesehen? 4. Wie plant die Landesregierung, zukünftig gerade die mittelständische Wirtschaft besser bei der Finanzierung und Umsetzung von Forschung zu unterstützen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Thüringen verfügt über eine gut ausgebaute und gut vernetzte außeruniversitäre Forschungslandschaft. Die Institute der Leibniz-Gemeinschaft, der Fraunhofer- und der Max-Planck-Gesellschaft sowie der Helmholtz -Gemeinschaft werden durch wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Landesforschungsins- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/549 titute wirksam ergänzt. Nach der Aufnahme des Instituts für Photonische Technologien e. V. in Jena/IPHT (jetzt Leibniz-Institut für Photonische Technologien e. V.) in die Leibniz-Gemeinschaft zum 1. Januar 2014 sind dies folgende Landesinstitute: 1. Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik e. V. (iba), Heilbad Heiligenstadt (56 Mitarbeiter, ca. 2.200 m2 Hauptnutzfläche) 2. Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gGmbH (IMMS), Ilmenau (88 Mitarbeiter, ca. 1.780 m2 Hauptnutzfläche) 3. die Materialforschungs- und Prüfanstalt an der BauhausUniversität Weimar (MFPA), Weimar (92 Mitarbeiter, ca. 6.600 m2 Hauptnutzfläche) 4. die Thüringer Landessternwarte (TLS), Tautenburg (35 Mitarbeiter, ca. 1.013 m2 Hauptnutzfläche) In der Hochschulstrategie Thüringen 2020 wird die Bedeutung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen für den Wissenschaftsstandort Thüringen unterstrichen. Damit verbunden ist die Aufgabe, die entstandenen Strukturen weiter zu stärken, die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung weiter auszubauen und besonders die Leistungsfähigkeit thematischer und standortbezogener Forschungszentren durch weiter verstärkten Einbezug der Hochschulen zu vergrößern. Zu 2.: Die Förderung des IMMS Ilmenau und der vergleichbaren Landesinstitute (IPHT Jena bis 2013, ab 2014 Bund-Länderfinanzierung durch Aufnahme in die WGL) ist in der folgenden Tabelle dargestellt [Tsd. Euro]. Institut Förderung Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Ist 2013 Soll 2014 iba Heiligenstadt Institut. Förderung 2.439 2.280 2.229 2.249 2.270 IMMS Ilmenau Institut. Förderung 2.252 2.230 2.177 2.197 2.217 MFPA Weimar Institut. Förderung 2.420 2.119 1.950 2.414 2.394 TLS Tautenburg Institut. Förderung 1.844 1.690 1.803 1.441 1.996 Zu 3.: Die Aufnahme des IPHT Jena in die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und damit die Anerkennung einer nationalen Bedeutung des Instituts war ein großer wissenschaftspolitischer Erfolg. Damit verbunden waren erhebliche Anstrengungen in der vorangegangenen Profilierung des Instituts. Diese konnten bei den anderen Landesinstituten nicht in gleichem Maße geleistet werden. Die institutionelle Förderung der Institute setzt sich aus Personal-, Sach- und Investitionsmitteln zusammen. Die Einschränkungen im investiven Bereich konnten teilweise durch verstärkte Anstrengungen bei der Einwerbung von Projektfördermitteln aufgefangen werden (ca. 20,4 Millionen Euro ca. 25,4 Prozent der institutionellen Förderung der Institute jeweils im Zeitraum 2010 bis 2014). So wuchs die Projektförderung am IMMS von 2010 bis 2014 von ca. 36.000 Euro auf 427.000 Euro an. Die weitere Entwicklung wird auf der Grundlage der vorgelegten Wirtschaftspläne mit den Instituten verhandelt, dabei strebt das TMWWDG eine auskömmliche Finanzierung der Landesinstitute an. Zu 4.: Grundlage der künftigen Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung Thüringens ist die Regionale Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung für Thüringen (RIS3 Thüringen, http:// www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wirtschaft/ris3/). Das Land plant für 2015 zwei neugestaltete Richtlinien insbesondere zur Unterstützung von Forschung der mittelständischen Wirtschaft nach Maßgabe des Landeshaushalts wie folgt: - "Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation" (FuTuIRL ) Fördergegenstände der FuTuI-RL sind: 3 Drucksache 6/549Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE- Verbundvorhaben ) • Innovationsgutscheine (zur Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten, Durchführbarkeitsstudien für FuE-Projekte, technischen Schutzrechten, innovationsunterstützenden kreativwirtschaftlichen Dienstleistungen sowie Prozess- und Organisationsinnovationen ) und • Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Auf- und Ausbau von Innovationszentren, Investitionen und FuE-Projekte wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen,Technologie- und Gründerzentrum /Applikationszentren) - "Richtlinie zur Förderung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen" Fördergegenstände sind: • die Gewinnung von zukünftigem Personal, u.a. für Forschung und Entwicklung, • die Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestal- tung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen und • die Arbeit von Forschergruppen im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers Tiefensee Minister