22.03.2018 Drucksache 6/5490Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. April 2018 Thüringer Gesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/5307) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2876 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5490 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein, es entstehen keine neuen Pflichten für die Vollzugsbehörde. Zu 2.: Nein, es werden keine Pflichten für Unternehmen eingeführt, erweitert oder reduziert. Zu 3.: Die öffentlichen Haushalte werden durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Zu 4.: Die Wirtschaft wird durch das Regelungsvorhaben nicht belastet. Zu 5.: Bei Rundfunkstaatsverträgen werden von der Ländergemeinschaft keine Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt . Zu 6.: Kleine und mittlere Unternehmen sind vom 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) nicht betroffen. Zu 7.: Bei Rundfunkstaatsverträgen werden von der Ländergemeinschaft keine Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt . Zu 8.: Kleine und mittlere Unternehmen sind vom 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht betroffen. Zu 9.: Für die Bürger entstehen keine Belastungen beziehungsweise Entlastungen. Zu 10.: Es gibt keine Eingriffe durch den 21. RÄStV für Private. Zu 11.: Es werden keine potenziellen Grundrechtseingriffe vorgenommen. Zu 12.: Der 21. RÄStV gilt nicht im privaten Bereich. Zu 13.: Der 21. RÄStV hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Prof. Dr. Hoff Minister _GoBack