22.03.2018 Drucksache 6/5491Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. April 2018 Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio visuellen Bereich im Jahr 2017 Die Kleine Anfrage 2887 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 1. Juli 2016 ist die Neufassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio visuellen Bereich in Kraft getreten. Nach Punkt 1.2 dieser Richtlinie besteht der Förderungs zweck darin, "neben der nichtkommerziellen auch die vorkommerzielle Film- und Medienkul tur im audiovisuellen Bereich des Freistaats Thüringen zu pflegen und somit unterstützend dazu beizutragen, Thüringen als Film- und Medienstandort im Allgemeinen sowie als Kinder medienland im Besonderen zu präsentieren und weiterzuentwickeln". Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang sind im Jahr 2017 Zuwendungen nach Maßgabe der genannten Richtlinie erfolgt? Hat sich die Höhe der ausgereichten Mittel im Vergleich zu den Vor jahren verändert? Wenn ja, warum? 2. Wie viele und welche Zuwendungsempfänger nach Punkt 3 dieser Richtlinie sind im Jahr 2017 mit Zuwendungen bedacht worden? Wie viele dieser Zuwendungsempfän ger haben ihren Sitz oder Wohnsitz im Freistaat Thüringen gehabt? 3. Wie viele und welche Förderungsgegenstände nach Punkt 2 dieser Richtlinie sind im Jahr 2017 mit Zuwendungen bedacht worden (bitte Aufschlüsselung nach den in den Unterpunkten 2.1 bis 2.7 der Richtlinie genannten förderfähigen Vorhaben)? Welchen Umfang an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben hat die Förderung dabei jeweils erreicht? 4. Wie viele und welche der in der Beantwortung zu Frage 3 genannten Vorhaben sind dem Bereich Kindermedien zuzuordnen (bitte Aufschlüsselung nach den in den Unter punkten 2.1 bis 2.7 der Richtlinie genannten förderfähigen Vorhaben)? 5. Inwieweit ist es nach Ansicht der Landesregierung - unter Berücksichtigung der zu den Fragen 1 bis 4 gegebenen Antwor ten - gelungen, den in Punkt 1.2 dieser Richtlinie festgelegten Förderzweck, insbesondere im Hinblick auf die dort genannte Weiterentwicklung Thüringens als "Film- und Medienstandort im Allgemeinen sowie als Kindermedienland im Besonderen", zu erfüllen? Welchen weiteren Anstrengungen bedarf es nach Ansicht der Landesregierung, um diesen Förderzweck künftig eventuell noch besser erfüllen zu können? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Pidde (SPD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5491 Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: 2017 wurden Zuwendungen in Höhe von 946.569,66 Euro nach Maßgabe der genannten Richtlinie ausgereicht . Dies waren 21.757,77 Euro mehr als 2016 (924.811,89 Euro) und 207.669,66 Euro mehr als 2015 (738.900 Euro). Die Mittel wurden in den letzten Jahren erhöht, da zum einen die Ausrichtung der Landesregierung zur Förderung des Medienstandorts Thüringen damit zum Ausdruck gebracht werden sollte und zum anderen die Anzahl der förderfähigen Projekte zugenommen hat. Zu 2.: 2017 sind insgesamt 64 Projekte von 51 Antragstellern gefördert worden. Die Liste der geförderten Projekte ist veröffentlicht unter: http://thueringen.de/mam/th1/tsk/medien/KuFiFoe/veroffentlichungforderungen2017.pdf, siehe Anlage. Von den 51 Antragstellern haben 38 ihren Wohnsitz oder Geschäftsort in Thüringen. Zu 3.: Die Einteilung der Projekte nach den Punkten 2.1 bis 2.7 kann der oben genannten Anlage entnommen werden . Dabei sind die Gruppen 2.1 und 2.2 zusammengefasst, da für deren Förderentscheidung vorab ein unabhängiger Beirat eine Förderempfehlung ausspricht. Durchschnittlich beträgt der Umfang der Zuwendung an den Gesamtausgaben in den Untergruppen (Prozentwerte auf zwei Stellen gerundet): 2.1/2.2 Filmprojekte, Drehbücher, Treatments et cetera: 29,92 Prozent 2.3 Nachwuchsförderung/Weiterbildungsmaßnahmen: 20,06 Prozent 2.4 Medienbildung, Medienkompetenz: 16,76 Prozent 2.5. Veranstaltungen: 25,26 Prozent 2.6 Filmabspiel: 52,11 Prozent 2.7 Sonstige Maßnahmen: 55,51 Prozent Zu 4.: Die dem Bereich Kindermedien zuzuordnenden 31 Projekte sind in der Anlage mit einem Punkt markiert. Zu 5.: Die Entwicklung des Film- und Medienstandorts Thüringen einschließlich des Kindermedienlands betrachtet die Landesregierung als eine Erfolgsgeschichte, insbesondere der letzten Jahre. Die Ansiedlung und Vernetzung der verschiedenen Bereiche aus Medien- und Kreativwirtschaft in Thüringen ist ein zeitintensiver Prozess, in den auch die Hochschulen des Landes und eine große Zahl von Firmen einbezogen worden sind. Daneben ist es gelungen, über die Thüringer Agentur für die Kreativwirtschaft aus dem Geschäftsbereich des TMWWDG auch den handwerklichen und den IHKs zugehörigen Medienschaffenden Angebote zur Teilnahme an der Netzstruktur einzuräumen. Die kulturelle Filmförderung der TSK stellt inhaltlich nur einen Baustein einer umfangreicheren Förderstruktur im Freistaat dar, der für die anderen Bausteine auch als Vermittler fungiert. Neben der Landesförderung (in der Regel Zuschüsse bis zu 30.000 Euro) stellen den zweiten wichtigen Förderstrang die Zuwendungen der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH dar (in der Regel Zuschüsse bis zu 250.000 Euro), die für fortgeschrittene und berufserfahrene Medienschaffende Angebote bereithält und auch mit den "production und location scouts" in den drei Gesellschafterländern einschlägige Beratungsmöglichkeiten anbietet. Schließlich hält die Filmförderanstalt auf Bundesebene Zuschüsse für audiovisuelle Großprojekte im Millionen-Euro-Bereich bereit. Mit dem zu erwartenden Zuzug weiterer Medienfirmen, einer baulichen Ergänzung des Kindermedienzentrums , für die der Landtag einen Bauzuschuss von 1,75 Millionen Euro in den aktuellen Haushalt eingestellt hat, und einer noch stärkeren Einbindung des MDR-Landesfunkhauses und des Kinderkanals sollen in den kommenden Jahren schließlich nachhaltige Strukturen aufgebaut werden, die Thüringen als dem Kindermedienland auch überregional die dann zustehende Bedeutung verschaffen. Prof. Dr. Hoff Minister 3 Drucksache 6/5491Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5491 Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio visuellen Bereich im Jahr 2017 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: