23.03.2018 Drucksache 6/5494Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. April 2018 Kinderärztliche Versorgung im Saale-Orla-Kreis und in Thüringen Die Kleine Anfrage 2786 vom 26. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Seit dem Jahr 2011 ist die Geburtenrate in Thüringen von Jahr zu Jahr gestiegen. Dieser positive Trend führt jedoch zu einer steigenden Belastung für die in Thüringen tätigen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen und im Saale-Orla-Kreis im Speziellen in den verschiedenen Bereichen (kinderärztlicher Notdienst, Notaufnahme, Rettungsdienst) geregelt und welche gesetzlichen Grundlagen gelten? 2. Sieht die Landesregierung die Notfallversorgung von Kindern- und Jugendlichen in Thüringen und im Saale-Orla-Kreis im Speziellen als jederzeit gesichert an? 3. Wie viele Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sind in Thüringen im kinderärztlichen Notdienst tätig (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 4. Wie viele Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sind in Thüringen tätig, wie viele davon in Krankenhäusern und wie viele arbeiten als niedergelassene Ärzte (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln und die Krankenhäuser einzeln auflisten)? 5. Wie viele Kinder und Jugendliche kommen in Thüringen statistisch auf einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. Sieht die Landesregierung eine ausreichende Versorgung der Bewohner mit Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin in Thüringen und speziell im Saale-Orla-Kreis sichergestellt und falls nicht, welche Versorgungsprobleme im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sind der Landesregierung bekannt? 7. Was unternimmt die Landesregierung in direkter Verantwortung sowie im Zusammenwirken mit den kommunalen und ärztlichen Selbstverwaltungen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinder- und jugendmedizinische Versorgung abzusichern? 8. Was empfiehlt die Landesregierung Eltern, die aufgrund kinderärztlicher Versorgungsengpässe zum Teil wochenlang auf einen Kinderarzttermin warten müssen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gruhner und Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5494 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach § 75 Abs. 1b SGB V umfasst der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Um diesem Sicherstellungsauftrag nachzukommen, hat die KVT einen ärztlichen Notdienst eingerichtet. Die Zeiten des ärztlichen Notdienstes sind wie folgt festgelegt: • Montag, Dienstag, Donnerstag, jeweils von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages, • Mittwoch und Freitag jeweils von 13.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages, • Samstag, Sonntag, Feiertag, Brückentag, sowie am 24. Dezember und 31. Dezember jeweils von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages. Entsprechende Regelungen zum ärztlichen Notdienst sind in der Notdienstordnung der KVT enthalten. In Thüringen sind 28 Notdienstbereiche eingerichtet, in denen ein allgemeiner ärztlicher Notdienst organisiert ist. 31 Ärzte sind täglich im Rahmen eines Fahrdienstes zu den Zeiten des ärztlichen Notdienstes im Hausbesuchsdienst im Einsatz. Darüber hinaus stehen weitere Ärzte in 28 Notdienstzentralen, die sich in der Regel an Krankenhäusern befinden, zur Behandlung von gehfähigen Patienten zu regional festgelegten Zeiten zur Verfügung. An diesem allgemeinen Notdienst nehmen Ärzte aller Fachrichtungen teil. Zusätzlich zum allgemeinen ärztlichen Notdienst wurden spezielle Fachärztliche Notdienste in Thüringen eingerichtet. Flächendeckend wird ein augenärztlicher Notdienst vorgehalten. Ein HNO-Notdienst wird in fünf Notdienstbereichen und ein kinderärztlicher Notdienst in 15 Notdienstbereichen angeboten. Für eine ergänzende Einrichtung spezieller fachärztlicher Notdienste für eines der vorgenannten Fachgebiete ist Voraussetzung, dass hierfür ein entsprechender Bedarf besteht, eine bestimmte Anzahl von Ärzten des Fachgebietes zur Verfügung steht und die umliegenden Versorgungsstrukturen berücksichtigt werden . Ein spezieller fachärztlicher Notdienst darf nur eingerichtet und durchgeführt werden, wenn dadurch die Sicherstellung des allgemeinen ärztlichen Notdienstes nicht gefährdet ist. In diesem Zusammenhang teilt die KVT mit, dass unter Berücksichtigung des Vorgenannten, unter anderem im Saale-Orla-Kreis, derzeit kein Bedarf für die Einrichtung eines kinderärztlichen Notdienstes gesehen wird. Der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der KVT umfasst auch die Analyse, ob die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten sichergestellt ist. Bei Notwendigkeit werden entsprechende Maßnahmen durch die KVT eingeleitet. Hierzu gehört auch die Option einer Erweiterung der Notdienstbereiche für den kinderärztlichen Notdienst. Zu 2.: Auch wenn, wie zum Beispiel im Saale-Orla-Kreis, kein kinderärztlicher Notdienst vorgehalten wird, sieht die Landesregierung die Notfallversorgung von Kindern- und Jugendlichen in Thüringen als gesichert an. In Regionen, in denen kein kinderärztlicher Notdienst durchgeführt wird, werden die Kinder durch den Arzt des allgemeinen ärztlichen Notdienstes mitbehandelt. Zu 3.: In Thüringen sind zurzeit 164 Ärzte am kinderärztlichen Notdienst beteiligt. Hier nehmen nicht nur niedergelassene und angestellte Kinderärzte teil, sondern auch ermächtigte Kinderärzte, freiwillig am Notdienst teilnehmende Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderchirurgen und Kinderkardiologen. 3 Drucksache 6/5494Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Notdienstbereiche Anzahl der Ärzte, die am kinderärztlichen Notdienst teilnehmen Altenburg/Schmölln 10 Ärzte Apolda 8 Ärzte Artern/Sondershausen 5 Ärzte Bad Langensalza/Mühlhausen 10 Ärzte Bad Salzungen 7 Ärzte Eisenach 13 Ärzte Erfurt/Sömmerda 37 Ärzte Gera 15 Ärzte Gotha-Stadt/Land 8 Ärzte Greiz 4 Ärzte Heiligenstadt/Worbis 8 Ärzte Jena 17 Ärzte Rudolstadt/Saalfeld 6 Ärzte Sonneberg 4 Ärzte Weimar 12 Ärzte Zu 4.: Nach einer Statistik der KVT sind in Thüringen insgesamt 193 Kinderärzte in der ambulanten Versorgung tätig. Diese 193 Ärzte besetzen 164 Vollzeitstellen. 121 Arztstellen sind mit niedergelassenen Vertragsärzten und 43 Arztstellen sind mit angestellten Ärzten in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beziehungsweise bei Vertragsärzten besetzt. Planungsbereich Anzahl der Arztstellen (ambulante Versorgung) niedergelassen angestellt Summe Altenburger Land 4,0 3,5 7,5 Eichsfeld 4,5 1,5 6,0 Erfurt 22,5 1,5 24,0 Gera 7,0 4,0 11,0 Gotha 4,0 4,0 8,0 Greiz 5,0 2,0 7,0 Hildburghausen 1,0 3,0 4,0 Ilm-Kreis 3,0 3,0 6,0 Jena 10,0 10,0 Kyffhäuserkreis 1,5 3,0 4,5 Nordhausen 5,0 1,0 6,0 Saale-Holzland-Kreis 5,0 5,0 Saale-Orla-Kreis 3,0 1,0 4,0 Saalfeld-Rudolstadt 4,0 3,0 7,0 Sömmerda 4,0 1,0 5,0 Sonneberg 3,0 1,0 4,0 Suhl/Schmalkalden-Meiningen 8,0 4,0 12,0 Unstrut-Hainich-Kreis 7,0 2,0 9,0 Eisenach/Wartburgkreis 9,5 2,5 12,0 Weimar/Weimarer Land 10,0 2,0 12,0 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5494 Nach einer Statistik der Landesärztekammer Thüringen sind in Thüringen insgesamt 239 Kinderärzte in der stationären Versorgung tätig. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Kinderärzte in derstationären Versorgung Altenburger Land 9 Eichsfeld 10 Erfurt 31 Gera 10 Gotha 12 Greiz 6 Hildburghausen 2 Ilm-Kreis 9 Jena 57 Kyffhäuserkreis 3 Nordhausen 9 Saale-Holzland-Kreis 3 Saale-Orla-Kreis Saalfeld-Rudolstadt 9 Sömmerda 3 Sonneberg Schmalkalden-Meiningen 6 Suhl 20 Unstrut-Hainich-Kreis 8 Eisenach 9 Wartburgkreis 9 Weimar 7 Weimarer-Land 7 Krankenhaus Anzahl Kinderärzte ASKLEPIOS Fachklinikum Stadtroda 2 Burg-Klinik Stadtlengsfeld 1 Charlottenhall Bad Salzungen 2 DRK Krankenhaus Sömmerda 3 Eichsfeld Klinikum 10 Fachkrankenhaus für Dermatologie Leutenburg 1 HELIOS Fachkliniken Hildburghausen 1 Helios Klinikum Erfurt 31 HELIOS Klinikum Gotha 12 HELIOS Klinikum Meiningen 6 Hufeland Klinikum Mühlhausen 7 Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau 9 Klinikum Altenburger Land 9 Klinikum Bad Salzungen 6 Kreiskrankenhaus Greiz 6 Kurklinik Sophie Bad Sulza 1 MEDIAN Klinik Bad Colberg 1 Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen 1 Reha-Klinik am Kyffhäuser Bad Frankenhausen 3 Robert-Koch-Krankenhaus Apolda 6 5 Drucksache 6/5494Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Krankenhaus Anzahl Kinderärzte Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar 7 SRH Poliklinik Suhl - MVZ 1 SRH Wald-Klinikum Gera 10 SRH Zentralklinikum Suhl 19 St. Georg Klinikum Eisenach 9 Südharz Klinikum Nordhausen 9 Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" Saalfeld 8 Universitätsklinikum Jena 57 Waldkliniken Eisenberg 1 Zu 5.: Landkreis/kreisfreie Stadt Kinder und Jugendlicheje Facharzt Altenburger Land 729 Eichsfeld 1.050 Erfurt 577 Gera 628 Gotha 1.030 Greiz 1.053 Hildburghausen 1.527 Ilm-Kreis 1.034 Jena 242 Kyffhäuserkreis 1.432 Nordhausen 823 Saale-Holzland-Kreis 1.685 Saale-Orla-Kreis 2.996 Saalfeld-Rudolstadt 914 Sömmerda 1.335 Sonneberg 1.870 Suhl/Schmalkalden- Meiningen 576 Unstrut-Hainich-Kreis 978 Eisenach/Wartburgkreis 824 Weimar/Weimarer Land 861 Zu 6.: Nach den Regelungen der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist eine flächendeckende ambulante Versorgung in der Arztgruppe der Kinderärzte gewährleistet. Der Versorgungsgrad liegt bei allen Planungsbereichen in Thüringen bei über 110 Prozent (Grenze zur Überversorgung), so dass alle Planungsbereiche mit Zulassungsbeschränkungen belegt sind. Im Planungsbereich Saale-Orla-Kreis liegt der Versorgungsgrad in der Arztgruppe der Kinderärzte nach der aktuellen Bedarfsplanung der KVT derzeit bei 128,8 Prozent. Der Planungsbereich gilt damit als überversorgt und ist somit für Neuzulassungen im Bereich der kinderärztlichen Versorgung gesperrt. Zur Feststellung des Versorgungsgrades der allgemeinen fachärztlichen Versorgung mit Kinderärzten legt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen als Verhältniszahl der Einwohner den Bevölkerungsanteil der unter 18-Jährigen zugrunde. Die Verhältniszahlen sind nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie in verschiedene Typen ausdifferenziert. Für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen treffen die Kreistypen 1, 4 und 5 zu, je nach Größe und Struktur des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt. Für das Fachgebiet der Kinderärzte bedeutet dies: 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5494 Typ 1 Erfurt, Gera, Jena (Kinderärzte Soll 2.405 Einwohner/Arzt) Typ 4 Eichsfeld, Ilm-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Sömmerda, Weimar/Weimarer Land (Kinderärzte Soll 3.990 Einwohner/Arzt) Typ 5 Altenburger Land, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg, Suhl/Schmalkalden-Meiningen, Unstrut-Hainich-Kreis, Eisenach/Wartburgkreis (Kinderärzte Soll 3.859 Einwohner/Arzt). Das IST-Verhältnis Einwohner/Arzt im Saale-Orla-Kreis von 2.996 Einwohner/Arzt liegt unter der vorgegebenen Soll-Grenze von 3.859 Einwohner/Arzt. Daraus ergibt sich ein Versorgungsgrad von 128,8 Prozent. Versorgungsengpässe können regional auftreten. Probleme in der kinderärztlichen Versorgung sind der KVT aus den Regionen Hildburghausen und dem Altenburger Land bekannt. Akuten Handlungsbedarf sieht die KVT derzeit jedoch noch nicht, da es sich hierbei um Stellen in MVZ handelt. Eine frei werdende Stelle im MVZ muss laut einem Beschluss des Bundesozialgerichts innerhalb einer Frist von sechs Monaten durch einen potentiellen Nachfolger nachbesetzt werden. Erst wenn es innerhalb der Sechs-Monats-Frist nicht gelingt, die Stelle nachzubesetzen, verfällt das Recht auf Nachbesetzung der Arztstelle durch das MVZ. Bei Versorgungsengpässen können Kinderärzte Anträge auf eine Sonderbedarfszulassung beim Zulassungsausschuss für Ärzte in Thüringen stellen, wenn ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf vorliegt. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2016 und im Jahr 2017 je einem Antrag für Arnstadt und Gera entsprochen. Für den stationären Bereich sind keine Versorgungsprobleme im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin bekannt. Die in der Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürQSVO) festgelegte Arzt- und Facharztquote wird von allen Thüringer Krankenhäusern erfüllt. Zu 7.: Grundsätzlich obliegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der KVT. Diese Aufgabe führt die KVT in eigener Verantwortung durch. Eine fachliche Mitwirkung des Landes ist dabei gesetzlich nicht vorgesehen . Sie ist ausschließlich auf die Rechtsaufsicht im Rahmen der Bedarfsplanung und auf die Rechtsaufsicht über den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen beschränkt. Die KVT teilt in diesem Zusammenhang mit, dass von den 193 Kinderärzten 84 Kinderärzte 55 Jahre und älter sind. Diese Altersstruktur war ein Kriterium, um die Fachgruppe der Kinderärzte in das Förderprogramm gemäß § 75a Abs. 4 Nr. 5 SGB V, das seit 2016 besteht, aufzunehmen. Damit wird die Weiterbildung von Kinderärzten in Thüringen mit monatlich 4.800 Euro gefördert. Im Jahr 2016 wurden zwölf Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Kinderheilkunde und im Jahr 2017 19 Ärzte gemeinsam durch die KVT und die Krankenkassen gefördert. Zu 8.: Wie zur Frage 7 ausgeführt, obliegt die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der KVT. Die Eltern haben daher die Möglichkeit, sich zum Beispiel bei Terminproblemen oder bei der Suche nach einem Kinderarzt an die KVT zu wenden. Die KVT bietet über das Patiententelefon Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten in der Region an. Da Kinderärzte nach § 73 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 SGB V grundsätzlich an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen , ist eine Vermittlung von Terminen durch die Terminservicestellen für diesen Bereich gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kinderärzten nicht sichergestellt (Feststellung der Unterversorgung oder drohende Unterversorgung) werden kann, hat der Zulassungsausschuss jedoch die Möglichkeit befristet von der gesetzlich vorgegebenen Zuordnung zur hausärztlichen Versorgung abzuweichen (vergleiche § 73 Abs. 1a Satz 3 und 4 SGB V). In diesem Fall bestünde die Möglichkeit der Vermittlung von Terminen durch die Terminservicestelle bei der KVT. Auf Grund der in Thüringen bestehenden Versorgungssituation (siehe Frage 6 - Versorgungsgrade über 110 Prozent) ist eine Feststellung von Unterversorgung oder drohender Unterversorgung in naher Zukunft nicht zu erwarten. Werner Ministerin Kinderärztliche Versorgung im Saale-Orla-Kreis und in Thüringen Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: