26.03.2018 Drucksache 6/5497Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. April 2018 Aktueller Stand zur geplanten Verwaltungsreform in Thüringen Die Kleine Anfrage 2835 vom 7. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers sowie verschiedener Zeitungsartikel plant die Landesregierung im Rahmen der Verwaltungsreform, die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, das Thüringer Landesbergamt und Teile des Thüringer Landesverwaltungsamtes in eine übergeordnete Behörde zusammenzuführen und umzubenennen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Synergieeffekte erwartet die Landesregierung im Einzelnen durch die Zusammenführung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, das Thüringer Landesbergamt und Teile des Thüringer Landesverwaltungsamtes in eine übergeordnete Behörde samt Umbenennung? 2. Welche Effizienzsteigerungen erwartet die Landesregierung von der geplanten Umstrukturierung? 3. Wie viele Personalstellen sollen nach bisheriger Einschätzung der Landesregierung durch die Umstrukturierung in den betroffenen Ämtern und Behörden eingespart werden (bitte nach Entgeltgruppe und Besoldungsstufe aufschlüsseln)? 4. In welcher Höhe können Kosten nach bisheriger Einschätzung der Landesregierung durch die Umstrukturierung im Personalbereich jährlich eingespart werden? 5. In welcher Höhe wird nach bisheriger Einschätzung der Landesregierung der jährlich durch die geplante Umstrukturierung eingesparte Betrag im Landeshaushalt angesetzt? 6. Welche Kosten für Umstrukturierung und Umbenennung der betroffenen Ämter und Behörden werden seitens der Landesregierung erwartet (bitte aufschlüsseln nach Kostenart und Jahresscheiben)? 7. War das Thüringer Landesbergamt in der Vergangenheit in Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen involviert und falls ja, um welche Windkraftanlagen handelte es sich und in welcher Höhe beliefen sich hierfür die Kosten? Falls nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5497 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie soll von einer naturwissenschaftlich-technischen Einrichtung in eine obere Landesbehörde für die Bereiche Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege ausgerichtet und in "Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz" (TLUBN) umbenannt werden. Das Thüringer Landesbergamt soll aufgelöst und seine Aufgaben sollen auf das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übertragen werden. Die bislang im Thüringer Landesverwaltungsamt wahrgenommenen Vollzugsaufgaben aus den Bereichen Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie , Naturschutz und Landschaftspflege sollen auf das Landesamt übergehen. Die Zuordnung der Aufgaben des bisherigen Thüringer Landesbergamtes zum Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz und die Überführung der oben genannten Vollzugsaufgaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes berücksichtigen die gemeinsamen fachlichen Schwerpunkte und Berührungspunkte der bisherigen Verwaltungen. Auf diese Weise sollen im Bereich der "technischen" und der "grünen" Umweltverwaltung die Aufgaben der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und des Thüringer Landesbergamtes zusammengefasst werden. Durch die Überführung der vorgenannten Bereiche aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt können zusätzlich die bisher in verschiedenen Geschäftsbereichen wahrgenommenen Aufgaben der Fach- und der Dienstaufsicht miteinander vereint werden. Zu 2.: Mit der Zusammenführung naturwissenschaftlich-technischer Aufgaben der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und von Vollzugsaufgaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes und des Thüringer Landesbergamtes werden folgende Effizienzsteigerungen erwartet: - Mit der Bündelung von Fachpersonal können künftige Personalengpässe ausgeglichen und dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. - Verwaltungsverfahren und andere Vorgänge werden durch eine Verkürzung der Kommunikationswege zwischen der Vollzugs- und Facheinheit beschleunigt. - Im Laborbereich werden die Kapazitätsplanung und die Abwägung der Dringlichkeit von Probeuntersuchungen erleichtert. Zu 3.: Derzeit werden in ressortinterner Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz die Strukturen des neuen Landesamtes auf der Basis eines Vorentwurfs eines Strukturvorschlags für das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz entwickelt. Inwieweit sich durch sinnvolle Neuordnung der Aufgabenfelder nach dem Grad ihrer fachlichen Nähe ein strukturell-organisatorischer und somit personeller Änderungsbedarf ergibt, wird sich erst im weiteren Verlauf des Umsetzungsprozesses entscheiden. Daher ist eine Einschätzung über die Einsparung von Personalstellen gegenwärtig noch nicht möglich. Zu 4.: Durch die mit der Umorganisation verbundene Auflösung von Behördenleitungen und die personelle Bündelung von Fachpersonal werden Synergieeffekte erwartet. Konkrete Kosteneinsparungen können derzeit nicht beziffert werden. Zu 5.: In welcher Höhe die durch die Umstrukturierung bedingten Einsparungen im Landeshaushalt angesetzt werden können, ist noch nicht quantifizierbar. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Zu 6.: Die konkreten Kostenauswirkungen können nicht exakt berechnet werden. Durch die Behördenstrukturreform entstehen einmalige zusätzliche Kosten insbesondere für - dienstliche Umzüge einer geringen Anzahl an Bediensteten an andere Dienstorte, - Trennungsgeldzahlungen und Erstattungen von Umzugskostenvergütungen an wenige betroffene Bedienstete , sofern im Einzelfall die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, - zu bestellende neue Türschilder und andere Hinweiszeichen sowie Stempel und Dienstsiegel et cetera mit neuen Behördenbezeichnungen, 3 Drucksache 6/5497Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode - Umtragungen in Büchern, Dokumenten und Dateien, in denen die neuen Behördenbezeichnungen zwingend anzugeben sind. Insgesamt ist für die Neustrukturierung mit Kosten in lediglich geringem Umfang zu rechnen, die aus den bestehenden Haushaltsansätzen finanziert werden können. Zu 7.: Ja, das Thüringer Landesbergamt hat in der Vergangenheit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen bergbauliche Stellungnahmen abgegeben. Beim Thüringer Landesbergamt erfolgt keine routinemäßige statistische Erfassung der mit bergbaulichen Stellungnahmen für Windkraftanlagen in Verbindung stehenden Kosten. Da die Frage keinen konkreten Zeitraum umfasst, wurden der Beantwortung die kurzfristig auswertbaren Jahre 2016 und 2017 zugrunde gelegt. Die Windkraftanlagenvorhaben, zu denen das Thüringer Landesbergamt in den Jahren 2016 und 2017 bergbauliche Stellungnahmen abgegeben hat, sind in der Anlage aufgelistet. In diesen beiden Jahren wurden, bei insgesamt 1.102 getätigten bergbaulichen Stellungnahmen, speziell für Windkraftanlagen 42 bergbauliche Stellungnahmen abgegeben. Bei der Bearbeitung dieser 42 bergbaulichen Stellungnahmen für Windanlagen war eine Stelle des gehobenen Dienstes im Schnitt zu 3,8 Prozent ausgelastet. Die dabei angefallenen Personal- und Arbeitsplatzkosten beliefen sich im Jahr 2016 auf 4.054,50 Euro und im Jahr 2017 auf 3.856,50 Euro. Siegesmund Ministerin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5497 Anlage Bergbauliche Stellungnahmen des Thüringer Landesbergamtes zu Windkraftanlagenvorhaben Jahr Standort der geplanten/beantragten Anlage 2016 Großenstein Großenstein Wipperdorf Wipperdorf Wünschendorf Kirchheilingen Lindau Mockzig Großmecka Coppanz Großberndten Großberndten Großberndten Rautenberg Waltersdorf Drogen, Nödenitzsch, Steinsdorf Tanna Lehesten Walpenhain Zimmern Prehna Walpernhain Walpernhain Poppendorf Weira Thonhausen 2017 Großhelmsdorf Dünwald Gefell Ullersreuth Drosen Poppendorf Schleiz Pustleben Großenstein Vogtländisches Oberland Gefell Unterkoskau Sondershausen Berberstedt Drogen, Steinsdorf Schleiz Bernterode Wundersleben Aktueller Stand zur geplanten Verwaltungsreform in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: