12.12.2014 Drucksache 6/55Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2015 Lottomittelvergabe in den Jahren 2013 und 2014 Die Kleine Anfrage 27 vom 28. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Vielfach, insbesondere in der Wahlkampfzeit, ist zu beobachten, dass Thüringer Politiker - öffentlichkeitswirksam - "Lottomittelbescheide" und/oder entsprechende Schecks übergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist Rechtsgrundlage für die Vergabe von "Lottomitteln"? 2. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2013 und - per Ende Oktober - 2014 Lottomittel vergeben? 3. Welche Personen haben die Vergabe vorgenommen bzw. durchgeführt? Wer hat die jeweiligen Lottomittelbescheide übergeben? 4. Hält die Landesregierung die Form der Übergabe von Lottomittelbescheiden für zeitgemäß und angemessen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Vergabe der sogenannten Lottomittel erfolgt entsprechend der Zweckbindung gemäß § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke. Die Ausreichung erfolgt als Zuwendung nach den §§ 23, 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Spezielle Kriterien für die Ausreichung - z.B. in Form einer Förderrichtlinie - bestehen nicht. Zu 2.: Im Haushaltsjahr 2013 wurden Lottomittel in Höhe von insgesamt 2.984.417,56 Euro ausgereicht. Bis Ende Oktober 2014 wurden Lottomittel in Höhe von 2.681.140,23 Euro beschieden. Zu 3.: Die Entscheidung über die einzelnen Anträge auf Lottomittel wurde durch die Ministerpräsidentin bzw. die jeweilige Ministerin/den jeweiligen Minister oder die jeweilige Staatssekretärin/den jeweiligen Staatssekretär getroffen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/55 Die Lottomittelbescheide wurden den Antragstellern in aller Regel postalisch zugestellt. In besonderen Fällen wurden die Bescheide durch die Ministerpräsidentin, die Ministerin/den Minister bzw. die Staatssekretärin /den Staatssekretär persönlich übergeben. In begründeten Ausnahmefällen wurden Lottomittelbescheide auch von hochrangigen kommunalen Amtsträgern (Oberbürgermeister, Landräte etc.) in Vertretung übergeben . In einigen der genannten Fälle erfolgte die persönliche Übergabe an die Zuwendungsempfänger auch in Form symbolischer Lottomittelschecks. Zu 4.: Da es sich bei den Zuwendungsbescheiden aus den Überschüssen der staatlichen Lotterie um Verwaltungsakte nach § 35 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes handelt, ist die oben dargestellte Übergabeform zulässig. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, das bisherige Verfahren der Übergabe von Lottomittelbescheiden in Frage zu stellen. Taubert Ministerin _GoBack