27.04.2015 Drucksache 6/550Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Mai 2015 Bekämpfung der Rosskastanien-Miniermotte Die Kleine Anfrage 225 vom 18. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Rosskastanien-Miniermotte ist mittlerweile in ganz Deutschland verbreitet und verursacht erhebliche Schäden. Betroffen sind in erster Linie die als Park- und Alleebäume beliebten Weißblühenden Rosskastanien . Die von den Larven der Motte befallenen Kastanienblätter färben sich bereits im Sommer braun und fallen ab. In der Folge leidet nicht nur die ästhetische Erscheinung des Stadtbildes, sondern auch die wichtige ökologische Funktion der Rosskastanie als klimaregulierender und staubbindender Stadtbaum. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang sind die Thüringer Rosskastanienbestände durch die Rosskastanien-Miniermotte befallen? 2. In welchem Umfang sind Baumdenkmale im Sinne des § 16 Thüringer Naturschutzgesetz vom Befall durch Rosskastanien-Miniermotten betroffen? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Miniermottenbefall der Rosskastanienbestände einzudämmen? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit ein, mögliche Maßnahmen zum Schutz der Rosskastanienbestände mit den Kommunen abzustimmen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Erfolgsaussichten der Strategie, anstatt Weißblühender Rosskastanien für die Miniermotte nicht anfällige Rotblühende Rosskastanien zu pflanzen? 6. Welche rechtlichen Hindernisse sieht die Landesregierung, in Baumgruppen, welche als Naturdenkmale ausgewiesen wurden, beispielsweise durch Unwetter zerstörte Weißblühende durch Rotblühende Rosskastanien zu ersetzen? 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Art und Umfang von Folgeerkrankungen aufgrund des Miniermottenbefalls der Rosskastanienbestände in Thüringen vor? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/550 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 27. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gewöhnliche (weißblühende) Rosskastanie kommt ursprünglich aus abgelegenen Gebirgsbereichen des Balkangebiets. In Thüringen, wie in ganz Europa, wird diese seit dem 17. Jahrhundert verbreitet als Park-, Garten- und Alleebaum angepflanzt. Die Rosskastanien-Miniermotte ist im ursprünglichen Verbreitungsgebiet der Gewöhnlichen Rosskastanie beheimatet. Sie wurde allerdings erst in den 1980er Jahren wissenschaftlich beschrieben. Seitdem breitet sie sich auch im Zusammenhang mit der Erschließung dieser Ursprungsgebiete rasch aus ("Tramper-Motte"). Bereits 1998 wurde die Rosskastanien-Miniermotte in Thüringen beobachtet. Inzwischen tritt der Falter in ganz Thüringen auf. Zu 2.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, in welchem Maße Baumdenkmale hier betroffen sind. Vor dem Hintergrund der Ausbreitungsentwicklung ist davon auszugehen, dass - soweit Rosskastanien als Naturdenkmal geschützt sind - auch diese vom Minierfraß betroffen sein werden. Zu 3.: Der Befall durch die Rosskastanien-Miniermotte führt zur Schwächung befallener Bäume - ein Absterben der Bäume ist bislang aber nicht bekannt. Allgemein gilt, dass gute Nährstoff- und Wasserversorgung der Wirtsbäume deren Vitalität und Schadtoleranz erhöhen. Das konsequente Entfernen des Falllaubes wird als wichtigste Maßnahme angesehen, um den Befall zu mindern , da die Masse der Puppen im Blatt überwintert (aus einem Kilogramm Laub schlüpfen bis zu 4.500 Tiere). Biotechnische Verfahren des Pflanzenschutzes, z. B. Pheromonfallen, können zum Monitoring und in nur sehr geringem Maße zur Schädlingsdezimierung dienen. Ein Einsatz von Insektiziden ist sowohl hinsichtlich der Zulassungssituation von wirksamen Pflanzenschutzmitteln aber auch aus ausbringungstechnischen Gründen kaum durchführbar. Die Rosskastanienminiermotte wird aller Voraussicht nach dauerhaft in Mitteleuropa präsent sein. Ein wirksamer Schutz der hiesigen Rosskastanien durch den Menschen ist nicht absehbar. Allerdings zeigt sich, dass sich inzwischen die heimische Tierwelt als Gegenspieler (Fressfeinde, Parasitierungen) auf das Auftreten der Rosskastanien-Miniermotte einstellt. Zu 4.: Da der flächenhafte Befall der Rosskastanien in den Kommunen seit nunmehr 15 Jahren die Regel ist, wird von einer seit Längerem bestehenden Sensibilisierung der kommunalen Verwaltung (Grünordnungsämter etc.) ausgegangen. Die Kommunen können die Beratungsleistungen des Thüringer Pflanzenschutzdienstes in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund dessen, dass es neben der bekannten Beseitigung des befallenen Laubes keine bewährte Bekämpfungsmaßnahme gibt, erübrigt sich eine Abstimmung der Landesregierung mit den Kommunen über andere Bekämpfungsmöglichkeiten. Zu 5.: Die Rosskastanien-Miniermotte befällt zwar hauptsächlich die Gewöhnliche (weißblühende) Rosskastanie. Vereinzelt werden aber auch andere (rotblühende) Rosskastanienarten/-hybriden befallen, wobei sich die in den Blättern minierenden Larven allerdings kaum entwickeln. Von daher ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Verwendung Rotblühender Rosskastanienarten bzw. -hybriden hinsichtlich des Miniermottenbefalls durchaus zweckmäßig. Absolute Sicherheit verspricht diese Strategie allerdings nicht. Ausgeschlossen ist bei einer ausschließlichen Pflanzung Rotblühender Rosskastanien nicht, dass diese durch andere Krankheitserreger befallen werden. So ist zum Beispiel bekannt, dass das Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi auch Rotblühende Rosskastanien zum Absterben bringen kann. Zudem wachsen Bäume langsam. Bis eine neu gesetzte junge Rosskastanie zu einem stattlichen Baum herangewachsen ist, vergehen mehrere Jahrzehnte. 3 Drucksache 6/550Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Sofern einzelne Bäume einer als Naturdenkmal geschützten Baumgruppe unwiederbringlich zerstört sind, eine Aufrechterhaltung des Schutzes jedoch nach Einschätzung der zuständigen Naturschutzbehörde gerechtfertigt ist, kann grundsätzlich eine Ersatzpflanzung erfolgen. Ob dies gerechtfertigt ist und welche Art der Rosskastanie dafür verwendet wird, liegt in der Entscheidung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Zu 7.: Langjähriger starker Miniermottenbefall führt zu einer herabgesetzten Vitalität der Bäume. So wird die Photosyntheseleistung der Blätter reduziert. Dadurch verlangsamt sich das Wachstum. Durch den anhaltenden Stress wird aber auch die Bildung von Reservestoffen verringert, wodurch die Anfälligkeit gegenüber anderen Schadfaktoren steigt. Folglich kann es zu mangelnder Ausreifung des Holzes und damit zu erhöhter Disposition gegenüber Pilzbefall, zu erhöhter Frostanfälligkeit, zu reduzierter Blütenanzahl sowie zu deutlich weniger und kleineren Früchten kommen. Die Rosskastanie ist durch die Miniermotte jedoch nicht in ihrer unmittelbaren Existenz bedroht und kann sich auch wieder erholen. Keller Ministerin