27.03.2018 Drucksache 6/5502Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. April 2018 Einsatz von Streu- beziehungsweise Auftausalz im Winterdienst Die Kleine Anfrage 2843 vom 14. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden in den Wintermonaten auf Thüringer Straßen fast ausschließlich Salze und Laugen verwendet. Die Beseitigung von Straßenglätte durch Salzeinsatz hat jedoch durchaus auch starke negative Auswirkungen. So ziehen die Salzres te auf den Fahrbahnen verstärkt Rot- und Rehwild an, was zu einer erhöhten Gefährdung der Kraftfahrer durch Wildunfälle führt. Die schädlichen Folgen des Salzeinsatzes für Ve getation, Bauwerke, Kraftfahrzeuge und Straßenbelag sind außerdem unumstritten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Tonnen Streusalz beziehungsweise Salzlauge wurden in den Wintermonaten der Jahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 eingesetzt? 2. Welche Alternativen zum Salzeinsatz gibt es aus Sicht der Landesregierung und wel che diesbezüglichen positiven Beispiele können aus Nachbarländern Deutschlands angeführt werden? 3. Welche Menge an Salz beziehungsweise Salzlauge wurde im Zeitraum von 2015 bis 2018 konkret auf der Bundesstraße 281 vom Ortseingang Siegmundsburg bis zum Ortseingang Neuhaus am Rennweg durch das beauftragte Unternehmen für den Winterdienst eingesetzt? 4. Welche Menge an Salz beziehungsweise Salzlauge wurde im Zeitraum von 2015 bis 2018 in der Ortslage Scheibe-Alsbach auf der Landesstraße 1112 eingesetzt? 5. Wie hoch beziffern sich die reinen Materialkosten des Winterdienstes sowohl für den Abschnitt der Bundesstraße 281 zwischen Siegmundsburg und Neuhaus am Rennweg als auch für die Ortsdurchfahrt Scheibe-Alsbach? 6. Welche Alternativen zum Einsatz von Streusalz bieten sich für die zuständige Stadt Neuhaus am Rennweg auf den genannten Strecken, um der Sicherheit auf den ge nannten Abschnitten der Bundesstraße 281 beziehungsweise Landesstraße 1112 gerecht zu werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Worm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5502 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 22. März 2018 (Eingang: 27. März 2018) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Streusalz- und Laugemengen für den Winterdienst auf Bundesfern- und Landesstraßen einschließlich Autobahnen in den drei genannten Winterdienstperioden sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Da die Winterdienstsaison 2017/2018 noch nicht beendet ist, sind die genannten Verbräuche jedoch noch nicht abschließend. Die Angaben beziehen sich insoweit auf den Stichtag 1. März 2018. 2015/2016 Tonnen 2016/2017 Tonnen 2017/2018 Tonnen Salz 66.993 66.241 56.676 Lauge 24.290 24.320 26.340 Zum Streusalz- und Laugeverbrauch in den Kommunen liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da die Kommunen hier eigenverantwortlich handeln. Zu 2.: Auf den vom Land betreuten Bundesfern- und Landesstraßen einschließlich Autobahnen (außerorts, freie Strecke) gibt es praktisch keine Alternative zum Einsatz von Salz, das als so genanntes Feuchtsalz (FS 30) und Salzlauge (FS 100) verwendet wird. Die Regelungen zum Einsatz von Streustoffen auf Bundesfern- und Landesstraßen einschließlich Autobahnen sind bundesweit weitgehend einheitlich und beruhen im Wesentlichen auf Vorgaben des Bundes für Autobahnen und Bundesstraßen, Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Insofern ist die Durchführung des Winterdienstes bei Bund und Ländern insgesamt standardisiert und baut auf den bisherigen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen auf. Entsprechend diesen Vorgaben und Regelungen sollen in der Regel auf Verkehrsflächen der Bundesfernund Landesstraßen einschließlich Autobahnen nur auftauende Streustoffe, also Salz oder Lauge, verwendet werden. Abstumpfende Streustoffe sind auf Fahrbahnen dieser Straßen mit Blick auf die Verkehrssicherheit nicht geeignet und angesichts der höheren Kosten sowie der höheren ökologischen Auswirkungen ist deren Verwendung dort auch nicht vertretbar. Aufgrund der bestehenden Vorgaben und Regelungen kommen auf Bundesfern- und Landesstraßen einschließlich Autobahnen Alternativen zu Salz und Lauge nicht in Betracht. Insofern sind Beispiele aus anderen Ländern, in denen kein Salz beziehungsweise keine Lauge verwendet wird, nicht relevant und können von der Landesregierung nicht bewertet werden. Zu 3.: Die Angaben zu den ausgebrachten Streusalz- und Laugemengen auf der genannten Strecke sind der beigefügten Tabelle, getrennt nach Jahren, zu entnehmen. Für 2018 beziehen sie sich auf den Stichtag 1. März 2018. Im Übrigen beziehen sich die Angaben jedoch nur auf die freie Strecke, da innerorts die Zuständigkeit für den Winterdienst bei den Gemeinden liegt. 2015 Tonnen 2016 Tonnen 2017 Tonnen 2018 Tonnen Salz 244 346 415 192 Lauge 97 146 166 78 Auf der B 281 vom Ortseingang Siegmundsburg bis zum Ortseingang Neuhaus am Rennweg wurden im Zeitraum von 2015 bis 2018 bislang circa 1.197 Tonnen Streusalz sowie circa 487 Tonnen Salzlauge eingesetzt. Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor, da innerorts die Gemeinden für den Winterdienst zuständig sind und sie insofern im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenständig handeln. 3 Drucksache 6/5502Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Landesregierung geht davon aus, dass sich auch diese Frage auf den Zeitraum 2015 bis 2018 bezieht. Die Materialkosten für Salz und Lauge für den Abschnitt zwischen Siegmundsburg und Neuhaus am Rennweg beliefen sich in diesem Zeitraum auf rund 123.000 Euro brutto. Auch diese Angaben beziehen sich wegen der innerörtlichen Zuständigkeit der Gemeinden nur auf die freie Strecke. Angesichts der Zuständigkeit der Gemeinden liegen der Landesregierung auch hierzu keine Angaben bezüglich der Ortsdurchfahrt Scheibe-Alsbach vor. Zu 6.: Wie bereits ausgeführt, besteht eine geteilte Zuständigkeit für den Winterdienst. Nur innerorts sind die Gemeinden zuständig. Insofern besteht für die Stadt Neuhaus am Rennweg keine Zuständigkeit für die freie Strecke außerorts. Innerorts handeln die Gemeinden eigenverantwortlich und das Land könnte hier keine verbindlichen Vorgaben machen. Allerdings enthalten die bei der Antwort zu Frage 2 angesprochenen für Bundes- und Landesstraßen geltenden Regelwerke durchaus auch Standards, die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis widerspiegeln, deren Anwendung auch den Kommunen zu empfehlen ist. Im kommunalen Bereich empfiehlt sich für die Fahrbahnen der so genannte "differenzierte Winterdienst", bei dem das Hauptnetz sowie Strecken mit starkem und besonderem Verkehr sowie besondere Gefahrenpunkte (beispielsweise Steigungen) mit Salz behandelt werden. Allenfalls im nachgeordneten Netz kann auf Fahrbahnen die Verwendung von abstumpfenden Streustoffen als Alternative in Betracht kommen, soweit dies jeweils wirtschaftlicher und auch mit geringeren ökologischen Auswirkungen verbunden ist. Die negativen ökologischen Auswirkungen des abstumpfenden Streustoffs Splitt sind im Zweifel höher als bei der Salzstreuung. Splitt muss deutlich mehr beziehungsweise öfter gestreut werden als Salz, er muss später von der Straße und den Banketten aufgenommen und je nach Schadstoffbelastung entweder entsorgt oder mit erheblichem energetischen Aufwand wieder aufbereitet werden. Abstumpfende Streustoffe, wie beispielsweise Splitt, erscheinen jedoch regelmäßig auf Gehwegen sinnvoll. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Einsatz von Streu- beziehungsweise Auftausalz im Winterdienst Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: