27.03.2018 Drucksache 6/5503Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. April 2018 Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2848 vom 14. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Beantwortung der Kleinen Anfragen in den Drucksachen 6/4903, 6/5223, 6/5224 und 6/5225 hat in verschiedenen Punkten Nachfragen aufgeworfen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung, die Abordnung über den 12. April 2018 hinaus zu verlängern und wenn ja, bis wann? Falls nein, wie soll die Stelle nach dem 12. April 2018 hinaus besetzt werden? 2. Welche Gründe liegen vor, dass für die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt weder ein Anforderungsprofil noch eine Tätigkeitsbeschreibung besteht? 3. Warum wurde die Koordinierungsstelle im Rahmen einer Abordnung besetzt und welche Gründe sprachen gegen eine Ausschreibung der Stelle? 4. Ging die Initiative für die Abordnung des Polizeivollzugsbeamten von diesem selbst aus? Wenn nein, von wem ging sie aus? 5. Wurden noch andere Kandidaten für eine Abordnung in Erwägung gezogen und wenn nein, warum nicht? 6. Wann wurde durch wen die Entscheidung getroffen, die zur Abordnungsverfügung der Landespolizeidirektion vom 6. November 2017 führte? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Abordnung eines Polizeivollzugsbeamten von der Landespolizeiinspektion Gera zum Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vor dem Hintergrund des unterdurchschnittlichen Besetzungsgrades der Landespolizeiinspektion Gera? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Über eine weitere Abordnung wurde noch nicht entschieden. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Walk, Worm und Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5503 Zu 2.: Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind in einem Konzept benannt. Das Konzept wurde in der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 17. Januar 2018 vorgestellt. Zu 3.: Die Einrichtung der Koordinierungsstelle "Häusliche Gewalt" wurde personell und sachlich nicht zusätzlich geplant. Eine neue Plan-/Stelle ist nicht ausgebracht worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2665 verwiesen. Zu 4. und 5.: Die Thüringer Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann wandte sich wiederholt an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) und bat um personelle Hilfe. In diesem Zusammenhang wurden mehrfach personelle Unterstützungsmöglichkeiten durchdacht. Die Initiative für die Abordnung des konkreten Polizeivollzugsbeamten ging vom TMIK aus. Zu 6.: Die Entscheidung traf Ende Oktober 2017 der Leiter der Abteilung Polizei im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Zu 7.: Der personelle Besetzungsgrad im Bereich der Polizeivollzugsbeamten der Landespolizeiinspektion Gera liegt etwa zwei Prozent unter dem der Landespolizeiinspektion mit dem höchsten Besetzungsgrad und 1,2 Prozent über dem mit dem niedrigsten Besetzungsgrad. Einschließlich der Landespolizeiinspektion Gera liegt der Besetzungsgrad bei vier Landespolizeiinspektionen unter dem Landesdurchschnitt. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 2674 und die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2679 verwiesen. Werner Ministerin Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt - nachgefragt Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: