28.03.2018 Drucksache 6/5505Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. April 2018 Sexueller Übergriff unter Alkoholeinfluss auf eine Frau im Linienbus - Teil II Die Kleine Anfrage 2755 vom 9. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie die Thüringer Allgemeine am 2. Januar 2018 berichtete, sei eine Frau auf einer Fahrt eines Linienbusses von Ilmenau in Richtung Stützerbach von einem betrunkenen Mann sexuell belästigt worden. Der Busfahrer hätte eingreifen und die Polizei verständigen müssen, da die Frau nicht selbst den Mann hätte abwehren können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich allgemein die statistische Entwicklung alkoholbedingter Straftaten im Zeitraum von 2008 bis heute im Ilm-Kreis und Landkreis Gotha dar? Um welche Straftaten handelt es sich dabei und wie wird diese Entwicklung interpretiert? 2. In welchem Zusammenhang steht diese Entwicklung mit sexuellen Übergriffen auf Frauen? 3. Welche Rolle spielt der Einfluss von Alkohol bei den Straftaten von Flüchtlingen/Asylbewerbern? 4. Was unternimmt die Landesregierung, um Frauen vor sexuellen Übergriffen zu schützen? 5. Was unternimmt die Landesregierung, um alkoholbedingte Straftaten einzudämmen? 6. Werden von der Landesregierung Anstrengungen unternommen, den Alkoholkonsum in Bus und Bahn zu unterbinden und wenn ja, welche? 7. Erhalten nach Kenntnis der Landesregierung insbesondere die Bediensteten des öffentlichen Personennahverkehrs besondere Schulungen im Umgang mit alkoholisierten Fahrgästen und wenn ja, welche und in welchem Umfang? 8. Inwieweit können polizeiliche Maßnahmen die Übergriffe auf Frauen im Ilm-Kreis und Kreis Gotha unterbinden beziehungsweise mit welchen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Polizei bei dieser Aufgabe (bitte nach Maßnahmen auflisten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5505 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 26. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Zur Beantwortung der vorliegenden Fragen wurden Sonderrecherchen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durchgeführt. Systembedingt können die Daten erst ab dem Jahr 2009 zur Verfügung gestellt werden . Für das Jahr 2017 liegen die Daten noch nicht vor. Zu 1.: In der nachfolgenden Tabelle werden die insgesamt erfassten Straftaten sowie die Anzahl der Straftaten, die unter Einfluss von Alkohol ausgeführt worden sind, dargestellt. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ilm-Kreis Straftaten gesamt 6.047 6.854 6.300 6.682 6.716 6.473 6.284 7.729 unter Alkohol 357 239 255 281 377 412 360 476 Anteil in Prozent 5,9 3,5 4,0 4,2 5,6 6,4 5,7 6,2 Landkreis Gotha Straftaten gesamt 7.816 7.143 7.097 7.036 7.404 7.917 7.945 8.896 unter Alkohol 419 283 333 289 407 405 413 477 Anteil in Prozent 5,4 4,0 4,7 4,1 5,5 5,1 5,2 5,4 Der Anteil der Straftaten, die im Zeitraum von 2009 bis 2016 unter Alkoholeinfluss begangen wurden, betragen für den Ilm-Kreis durchschnittlich 5,2 Prozent und für den Landkreis Gotha 5,0 Prozent. Es ist ein Anstieg dieser Straftaten festzustellen. Die Zahlen unterliegen jedoch jährlichen Schwankungen. Im nachfolgenden werden die Deliktgruppen dargestellt: Ilm-Kreis 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Straftaten gegen das Leben 1 0 0 0 0 1 1 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 1 1 1 7 8 6 10 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 171 115 95 130 200 205 171 236 Diebstahl insgesamt 32 21 25 31 28 49 37 58 Vermögens- und Fälschungsdelikte 2 5 13 5 6 2 7 12 Sonstige Straftatbestände (StGB) 108 76 78 77 115 127 115 124 Strafrechtliche Nebengesetze 42 21 43 37 21 20 23 34 Gotha 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Straftaten gegen das Leben 1 0 0 0 1 0 0 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 9 2 6 9 5 6 8 7 Roheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 210 159 158 143 203 184 212 235 Diebstahl insgesamt 40 18 40 29 38 20 27 29 Vermögens- und Fälschungsdelikte 15 10 12 10 12 9 11 10 Sonstige Straftatbestände (StGB) 114 61 86 70 116 153 127 164 Strafrechtliche Nebengesetze 30 33 31 28 32 33 28 30 Es ist erkennbar, dass bei Fällen der Gewaltkriminalität - Roheitsdelikte und Straftagen gegen die persönliche Freiheit - das häufigste Fallaufkommen zur verzeichnen ist. Dies kann auf die enthemmende und Aggressionsbereitschaft erhöhende Wirkung des Alkohols im menschlichen Körper zurückzuführen sein. Zu 2.: Nach derzeitiger polizeilicher Einschätzung kann kein Zusammenhang hergestellt werden. Im Auswertungszeitraum von 2009 bis 2016 ist der Anteil der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an der Ge- 3 Drucksache 6/5505Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode samtzahl der unter Alkoholeinfluss ausgeführten Straftaten gering. Im Ilm-Kreis beträgt dieser 1,3 Prozent und im Landkreis Gotha 1,7 Prozent. Zu 3.: Der Einfluss von Alkohol bei Straftaten von Flüchtlingen/Asylbewerbern ist ohne Relevanz. Zu 4.: Es wurden zur Bekämpfung sexueller Gewalt verschiedene Präventionsaspekte und Bekämpfungsansätze formuliert, um diesem Kriminalitätsphänomen entgegenzuwirken. So sensibilisiert die Thüringer Polizei beispielsweise im Rahmen kriminalpräventiver Maßnahmen die Bevölkerung mit zielgruppenspezifischen Hinweisen zum Verhalten in Gefahrensituationen und verweist zudem auf den polizeilichen Opferschutz. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Arbeit von Frauenzentren in Thüringen auf der Grundlage der Thüringer Frauenzentrenförderverordnung mit einem jährlichen Volumen von 529.641 Euro (Stand: 31. Dezember 2017). In Umsetzung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes unterstützen die Frauenzentren mit ihrer Arbeit die gesellschaftliche Gewaltprävention durch Bildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Abbau von struktureller Gewalt. Konzeptionell gehören zur Arbeit der Frauenzentren neben der Gewaltschutzberatung insbesondere auch Angebote zum sogenannten Empowerment von Frauen, die zu einem selbstsicheren und selbstbewussteren Verhalten in Gefahrensituationen befähigen sowie Angebote zum Erlernen von Selbstverteidigungstechniken. Zu 5.: Die Thüringer Polizei führt regelmäßig Kontrollen im Straßenverkehr durch. Des Weiteren erfolgt zur Unterbindung beziehungsweise Minimierung solcher Delikte eine konsequente Ausschöpfung strafrechtlicher Maßnahmen. Zu 6.: Nein, Verkehrsunternehmen können für ihren gezielten Bedarf entsprechende Regelungen über ihr Hausrecht verankern. Zu 7.: Die Bediensteten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden regelmäßig im Rahmen des regulären Dienstunterrichts unter anderenzum Verhalten in sicherheitsrelevanten Vorfällen und zum Umgang mit alkoholisierten Fahrgästen geschult. Zu 8.: Ein Kriminalitätsschwerpunkt zu den genannten Delikten ist weder im Ilm-Kreis noch im Landkreis Gotha erkennbar. Generell zeigt die Polizei hohe Präsenz, starken Verfolgungsdruck und hohe Sensibilität und Professionalität bei der Verfolgung von Straftaten. Des Weiteren unterstützt das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Maßnahmen der Kommunen und Verkehrsunternehmen zur Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV im Rahmen der ÖPNV- Investitionsförderung (Videoüberwachung). Maier Minister Sexueller Übergriff unter Alkoholeinfluss auf eine Frau im Linienbus - Teil II Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: