28.03.2018 Drucksache 6/5509Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. April 2018 Einstellungsverfahren im Thüringer Polizeidienst Die Kleine Anfrage 2834 vom 31. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: In Thüringen wird der Ruf nach mehr innerer Sicherheit immer lauter. Dabei soll die Anzahl der Polizeian wärter deutlich erhöht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen haben sich seit dem Jahr 2010 jährlich als Polizeianwärter beworben? 2. Wie viele Bewerbungen mussten seit dem Jahr 2010 jährlich abgelehnt werden (bitte die zehn häufigs ten Ablehnungsgründe kategorisiert angeben)? 3. Wie viele Personen haben sich seit dem Jahr 2010 jährlich nach erfolgreicher Bewerbung selbst gegen die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes entschieden? 4. Wie viele Polizeianwärter haben seit dem Jahr 2010 jährlich den Vorbereitungsdienst begonnen? 5. Welche allgemeinen, schulischen und gesundheitlichen Voraussetzungen gibt es, um in den Thüringer Polizeidienst aufgenommen zu werden und wonach richten sich diese? 6. Wie unterscheiden sich diese Voraussetzungen nach Kenntnis der Landesregierung von jenen Voraus setzungen in anderen Bundesländern? 7. Wie läuft das Einstellungsverfahren ab? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 26. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die jeweilige Anzahl an Bewerbungen für eine Einstellung in die Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen: Einstellungsjahr Bewerbungen 2010 2.982 2011 2.860 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5509 Einstellungsjahr Bewerbungen 2012 2.387 2013 2.436 2014 2.160 2015 1.945 2016 1.845 2017 2.078 2018 2.000 Zu 2.: Für die einzelnen Einstellungsjahre musste jeweils die nachfolgend genannte Anzahl an Bewerbungen ab gelehnt werden: Einstellungsjahr Bewerbungen 2010 907 2011 775 2012 872 2013 641 2014 567 2015 501 2016 623 2017 561 Die hierbei ausschlaggebenden Gründe für eine Ablehnung lagen vor allem in der Nichterfüllung der beamten und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, der gesundheitlichen Voraussetzungen, der schulischen Voraussetzungen (ehemals Deutschnote 3), der allgemeinen Voraussetzungen (Mindestgröße, Tätowierung, …) sowie der Bestandteile des Eignungsauswahlverfahrens und des Eingangs der Bewerbung nach Ablauf des Einsendeschlusses. Aufgrund des stufenartigen Bewerbungsverfahrens ist die Häufigkeit der Ablehnung nicht verifizierbar (sie he Antwort zur Frage 7). Zu 3.: Nach erfolgter Einstellungszusage hat sich die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Personen gegen die Auf nahme des Vorbereitungsdienstes entschieden: Jahr Anzahl 2010 112 2011 78 2012 76 2013 100 2014 90 2015 146 2016 109 2017 83 Zu 4.: Jahr Anzahl 2010 190 2011 150 2012 130 2013 130 3 Drucksache 6/5509Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Anzahl 2014 120 2015 155 2016 155 2017 200 Zu 5.: Die Einstellung von Bewerbern in die Vorbereitungsdienste der Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes erfolgt anhand der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Thüringer Verordnung über die Ausbil dung und Prüfung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst (ThürAPOPVD). Die hierin vorgese henen Anforderungen sind zu erfüllen. Vor der Einstellung wird das Auswahlverfahren von allen Bewerbern (gleich) durchlaufen. Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Prüfung im mittleren und gehobenen Polizeivollzugs dienst enthält unter anderem Bestimmungen zu den Einstellungsvoraussetzungen und zum Vorbereitungs dienst für den mittleren und für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Den Gestaltungsrahmen für das Lauf bahnrecht der Polizei gibt das insgesamt bereits umfangreich ausgestaltete Thüringer Laufbahngesetz vor. Die Anforderungen an die Bewerber für einen Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren und geho benen Polizeivollzugsdienstes werden auf den Karriereseiten der Thüringer Polizei dargestellt. Auf die An lage wird verwiesen. Die Thüringer Polizeilaufbahnverordnung enthält ferner im Rahmen der Vorgaben des Laufbahngeset zes die Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes außerhalb eines abzuleis tenden Vorbereitungsdienstes. Für eine zukunftsfähige Ausrichtung der Polizei sind Zugangsmöglichkeiten notwendig, die es ermöglichen, der ständig wachsenden Komplexität der Anforderungen an das Personal gerecht zu werden. Dies betrifft einerseits die Möglichkeit der Direkteinstellung von Spezialisten in den ge hobenen und in den höheren Polizeivollzugsdienst. Zu 6.: In den Bundesländern variieren die Voraussetzungen in Nuancen, wie zum Beispiel dem Alter beziehungs weise der Mindestgröße. Erhebungen hierzu liegen jedoch nicht vor. Zu 7.: Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen werden die Bewerber, welche die beamten und laufbahnrecht lichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zum Eignungsauswahlverfahren eingeladen. Das Eignungsauswahlverfahren gemäß § 4 ThürAPOPVD dient der Feststellung der geistigen, persönli chen und körperlichen Eignung der Bewerber. Bei dem aktuellen Eignungsauswahlverfahren ist von allen Bewerbern • ein computergestützter Leistungstest (Überprüfung der verbalen, der numerischen und der figuralen Intelligenz), • ein computergestützter Deutschtest (Rechtschreibung, Grammatik, Sinnverständnis/Wortbedeutung), • eine Sportprüfung zur Feststellung der körperlichen Eignung und • ein Interview (Überprüfung der Entscheidungs und Begründungsfähigkeit) zu absolvieren. Bei erfolgreichem Bestehen des Eignungsauswahlverfahrens erfolgt im Nachgang die Polizeiärztliche Un tersuchung zwecks Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit. Entsprechend des Grundsatzes der Bestenauslese werden geeignete und polizeidiensttaugliche Bewerber in einer Rangliste für den gehobenen und mittleren Polizeivollzugsdienst aufgenommen. Maier Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5509 Anlage Landesportal der Thüringer Polizei Voraussetzungen Habe ich das Potenzial Polizist zu werden? Erfülle ich die Einstellungsvoraussetzungen? Welche Kriterien sind für eine Einladung zum Auswahlverfahren zu erfüllen? Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie, welche grundlegenden Anforderungen Sie für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst der Thüringer Polizei erfüllen müssen. Allgemeine Anforderungen Gesundheitliche Anforderungen Schulische Anforderungen Allgemeine Voraussetzungen Grundvoraussetzung für den Polizeiberuf und somit auch für eine Ausbildung bzw. ein Studium an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei ist, dass alle Bewerberinnen und Bewerber - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst gelten dieselben allgemeinen Voraussetzungen wie für jede andere Beamtenlaufbahn in Thüringen auch. In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben besitzt, und 2. die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und 3. die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung besitzt. Die Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Polizeivollzugsdienst bestimmt unter anderem: In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen einschließlich der laufbahnrechtlichen Bildungsvoraussetzungen erfüllt, noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 160 cm groß ist, nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint, nach polizeiärztlichem Gutachten polizeidiensttauglich ist und das Eignungsauswahlverfahren erfolgreich bestanden hat. Körperliche Fitness Eine gewisse körperliche Fitness wird für die Ausübung des Polizeiberufes erwartet. Daher ist der Bewerbung der Schwimmpass oder das Sportabzeichen jeweils mindestens in "Bronze" beizufügen. Gesundheit Polizeibeamte sind während ihres Dienstes sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Der Dienst in Wechselschichten, anspruchsvolle Einsätze, manchmal auch mit angelegter Schutzausrüstung und der Umgang mit psychisch belastenden Situationen verlangen Ihnen Professionalität ab. Die bundeseinheitliche Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) trägt dem Rechnung. Sie beinhaltet sämtliche medizinischen Gründe, die eine Polizeidiensttauglichkeit bedingen. www.thueringen.de http://www.thueringen.de/th3/polizei/karriere/voraussetzungen/index.aspx Auszug von der Homepage der Thüringer Polizei über die Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst Anlage zur Kleinen Anfrage 2834 5 Drucksache 6/5509Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gesundheitliche Mindestanforderungen 1. gesunde Sehorgane (Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen, Nachtsehvermögen) Sehleistung auf jedem Auge ohne Brille/Linse von mind. 50 Prozent (bis zum 20. Lebensjahr) mind. 30% (ab dem 20. Lebensjahr) 2. saniertes Gebiss, eine kieferorthopädische Behandlung muss abgeschlossen sein 3. ein belastbares Herz-Kreislauf-System Überdies ist die Polizeidiensttauglichkeit gefährdet durch: Über- bzw. Untergewicht im Verhältnis zum Körperbau (BMI) Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule und Gelenke chronische Hauterkrankungen (z. B. Neurodermitis) störende Sprachfehler (z. B. Stottern, Lispeln) chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. Bronchialasthma) ständige Medikamenteneinnahme (außer Verhütungsmittel) Allergien Bei offenen Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit wenden Sie sich bitte direkt an: Thüringer Polizei Polizeiärztlicher Dienst Kranichfelder Straße 1 99097 Erfurt Tel.: 0361 341-2925 - / - Fax: 0361 341-2959 Schulische Voraussetzungen für beide Laufbahnen Die schulischen (Mindest-) Voraussetzungen variieren je nach angestrebter Laufbahn. Schülerinnen und Schüler bewerben sich mit dem aktuellen Zeugnis (z. B. dem Halbjahreszeugnis der neunten/elften Klasse). Nach Schulabschluss erfolgt die Bewerbung mit dem Schulabgangszeugnis. Für den mittleren Dienst (die Ausbildung) können Sie sich bewerben mit dem: Hauptschulabschluss, jedoch nur in Verbindung mit einer (beliebigen) abgeschlossenen Berufsausbildung Realschulabschluss Selbstverständlich können Sie sich auch mit einem höheren Bildungsabschluss für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes bewerben. Für den gehobenen Dienst (das Studium) können sich ausschließlich Personen bewerben mit: Fachhochschulreife oder Abitur oder einem diesen Abschlüssen gleichgestellten Abschluss Selbstverständlich können Sie sich auch mit einem höheren Bildungsabschluss für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes bewerben. zurück nach oben Einstellungsverfahren im Thüringer Polizeidienst Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Anlage