27.03.2018 Drucksache 6/5510Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2018 Personalausstattung bei der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau Die Kleine Anfrage 2776 vom 22. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau hat vor dem Hintergrund der Zuständigkeit für die Städte Arnstadt und Ilmenau sowie der angrenzenden Verkehrsschwerpunkte (zum Beispiel Erfurter Kreuz, Autobahn 71, Bundesstraße 88 und 90), durch die neue ICE-Trasse und die Absicherung zahlreicher Veranstaltungen ein erhebliches Einsatzaufkommen. Zur Bewältigung ist hierfür eine ausreichend gute Personalausstattung sowie eine vorausschauende Personalplanung nötig, um zahlreiche in den kommenden Jahren anstehenden Altersabgänge verlässlich und frühzeitig ausgleichen zu können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau personell ausgestattet (bitte nach Besoldungsgruppen auflisten )? Welche Ist-Besetzung steht welcher Soll-Besetzung gegenüber? Wenn nicht alle vorhandenen Stellen besetzt sind, weshalb ist das so? 2. Wie stellt sich das Einsatzaufkommen der Polizeiinspektion im Vergleich zu den um den Ilm-Kreis liegenden Polizeiinspektionen dar? 3. Wie stellt sich - auf die vorhergehende Frage bezogen - die personelle Ausstattung der um den Ilm-Kreis liegenden Polizeiinspektionen dar? 4. Wie viel Personal wird in der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau in den nächsten fünf Jahren (aufgelistet pro Jahr) planmäßig in den Ruhestand gehen? 5. Wie plant die Landesregierung dieses Personal - aufgelistet pro Jahr - nachzubesetzen? 6. Wie steht die Landesregierung neben der klassischen Ausbildung von Polizisten in der landeseigenen Bildungsstätte zur Qualifizierung von ausgeschiedenen Zeitsoldaten, die bei der Bundeswehr als Militärpolizisten tätig waren, als weiteres Mittel zur Deckung des Personalbedarfs? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5510 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Personelle Ausstattung (Stichtag: 12. Februar 2018) Mittlerer Polizeivollzugsdienst Gehobener Polizeivollzugsdienst Höherer Polizeivollzugsdienst A7 A8 A9 A9z A9 A10 A11 A12 A13 A13 A14 A15 A16 13 33 35 14 11 6 8 4 1 - 1 - - Soll-/IST-Besetzung Der aktuelle Organisations- und Dienstpostenplan weist für die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau 149 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst aus. Davon waren zum Stichtag 12. Februar 2018 insgesamt 126 besetzt. Über die Besetzung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr in Abwägung personalwirtschaftlicher und -organisatorischer Gründe. In diesem Zusammenhang hat der Dienstherr ein weites Organisationsermessen . Im Rahmen seines weiten Organisationsermessens hat der Dienstherr die Möglichkeit Stellenbesetzungen durch Umsetzung beziehungsweise Stellenausschreibungen dann vorzunehmen, wenn diese angezeigt erscheinen. Personalzuweisungen zu den Polizeiinspektionen und Inspektionsdiensten werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Behörden und Dienststellen der Thüringer Polizei insbesondere unter Berücksichtigung der polizeilichen Lage sowie polizeilicher und politischer Schwerpunktsetzungen vorgenommen. Zu 2.: In Anlehnung an die Personalberechnungen für die Thüringer Polizeidienststellen wurden unter dem Begriff "Einsatzaufkommen" die Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik und die Anzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2017 berücksichtigt. Das "Einsatzaufkommen" stellt sich insofern wie folgt dar: Polizeidienststelle Gesamtzahl Inspektionsdienst (ID) Erfurt-Süd 11.003 ID Gotha 10.423 Polizeiinspektion (PI) Weimar 10.168 PI Arnstadt-Ilmenau 8.048 PI Saalfeld 7.861 PI Schmalkalden-Meiningen 6.718 ID Suhl 5.276 PI Hildburghausen 3.774 Zu 3.: Stand: 12.02.2018 Personelle Ausstattung Soll IST ID Erfurt-Süd 170 160 ID Gotha 180 163 PI Weimar 174 146 ID Saalfeld 172 152 PI Schmalkalden-Meiningen 133 117 ID Suhl 104 98 PI Hildburghausen 92 81 3 Drucksache 6/5510Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Jahr Anzahl der planmäßigen Ruhestandsversetzungen 2018 8 2019 10 2020 10 2021 6 2022 2 gesamt 36 Zu 5.: Ein wesentliches Steuerungselement der Personalplanung ist dabei die jährliche Abgabeplanung der Absolventen der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei, durch die eine ausgewogene Belastungsverteilung unter Beachtung der Besetzungsgrade erreicht werden soll. Durch die Erhöhung der Einstellungszahlen von Anwärtern (2017- 200 Anwärter, 2018 und 2019 jeweils 260 Anwärter) steht ab dem Jahr 2019 insgesamt mehr Personal durch die jährliche Abgabe von Absolventen zur Verfügung. Die spezifischen Bedarfe der einzelnen Dienststellen in der Thüringer Polizei, die aufgrund ungleichmäßiger Einsatz- und Kriminalitätsbelastungen, unterschiedlicher Schwerpunktsetzung, taktischer Erfordernisse et cetera stark differieren, bedürfen einer dementsprechend angepassten Verteilung des Personals. Die Planung der Besetzung erfolgt in diesem Zusammenhang möglichst zeitnah entsprechend der vorliegenden Gegebenheiten und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht spezifiziert werden. Zu 6.: Mit der Überlegung zur Weiterqualifizierung von bei der Bundeswehr ausscheidenden Feldjägern zu Polizeivollzugsbeamten der Thüringer Polizei hat sich die Thüringer Landesregierung bereits auseinandergesetzt. Der für Thüringen zuständige Berufsförderungsdienst der Bundeswehr hat auf Nachfrage dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mitgeteilt, dass in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt 22 Feldjäger aus dem aktiven Dienst der Bundeswehr in Thüringen ausgeschieden sind oder ausscheiden. Rechnerisch entspricht diese Zahl vier bis fünf potentiellen Bewerbern pro Jahr. Nach den weiteren Erkenntnissen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr streben dabei keinesfalls alle der genannten Personen eine Beschäftigung bei der Thüringer Polizei an. Diese wiederum müssten neben der fachlichen Eignung auch eine uneingeschränkte Polizeidienstfähigkeit aufweisen. Es muss davon ausgegangen werden, dass nicht jeder potentielle Bewerber diese Voraussetzung erfüllt, wodurch sich die geringe Zahl potentieller Bewerber zwangsläufig weiter reduziert. Demgegenüber ist das Verhältnis des Qualifizierungsaufwandes und die damit verbundene Personalbindung zu sehen, die notwendig wäre, um die Anforderungen der Thüringer Polizei zu erreichen. Im Ergebnis der Abwägung hat sich die Landesregierung gegen die Möglichkeit der Weiterqualifizierung ausgeschiedener Zeitsoldaten, die bei der Bundeswehr als Militärpolizisten tätig waren, entschieden, weil der Aufwand zur Installierung eines separaten oder verkürzten Ausbildungsgangs für ehemalige Feldjäger, gegenüber den Personalgewinnungsmöglichkeiten unverhältnismäßig ist. Ungeachtet dessen besteht mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr ein reger Kontakt, durch den eine gegenseitige Unterstützung bei der Gewinnung von Spezialisten und Unterstützung bei Einstellungskampagnen gewährleistet ist. Maier Minister Personalausstattung bei der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: