27.03.2018 Drucksache 6/5511Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2018 Nicht vollstreckte Haftbefehle in Thüringen Die Kleine Anfrage 2809 vom 29. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele vollstreckbare Haftbefehle sind in Thüringen derzeit offen und warum können die Haftbefehle nicht vollzogen werden (zum Beispiel aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen)? 2. Wie viele Haftbefehle sind länger als drei Monate, wie viele länger als sechs Monate, wie viele länger als ein Jahr nicht vollstreckt worden? 3. In wie vielen Fällen ist die Vollstreckung offener Haftbefehle seit dem Jahr 2007 verjährt (bitte gliedern nach Jahr des Haftbefehls, Verjährungseintritt, Tatkomplexen, Verurteilungen)? 4. Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle sind dem Phänomenbereich der Politisch-motivierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen (bitte nach PMK-links, PMK-rechts, PMK-AK gliedern)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 26. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Haftbefehle werden von der Justiz zum Zwecke der Strafvollstreckung und zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Eine der Aufgaben der Thüringer Polizei ist in der Folge die Vollstreckung von Haftbefehlen . Dieser, mit erheblichen Einschränkungen von Grundrechten verbundene Prozess ist mit einer tagaktuellen Speicherung in polizeilichen Systemen verbunden, die wiederum eine unmittelbare Löschung von Fahndungsausschreibungen erfordern, sobald der Grund für die Haftbefehlserstellung weggefallen ist. Insofern besteht keine Statistik über Haftbefehle. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter vereinbarten, in regelmäßigen Abständen, erstmals im Oktober 2013, statistische Erhebungen zu Haftbefehlen hinsichtlich der Tatverdächtigen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) vorzunehmen. Diese mit einem nicht unerheblichen Aufwand durchzuführenden Erhebungen stellen jedoch jeweils nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Abfrage dar. Eine ähnliche Vereinbarung gibt es für Haftbefehle der Allgemeinkriminalität nicht. Zu 1.: Mit Stand 1. Januar 2018 sind in Thüringen 1.895 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5511 Die Hauptursache für die Nichtvollziehbarkeit von Haftbefehlen liegt am unbekannten Aufenthaltsort der gesuchten Person (zum Beispiel Flucht, Wegzug ohne amtliche Ummeldung). Sofern eine gesuchte Person den Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt hat, wäre die Vollziehung des Haftbefehls durch die Thüringer Polizei grundsätzlich ebenfalls nicht mehr möglich, da sie in die örtliche Zuständigkeit der Polizei des jeweiligen Bundeslandes fällt. Zu 2.: Zur Fragestellung liegen keine statistischen Angaben vor. Zu 3.: Zur Fragestellung liegen keine statistischen Angaben vor. Eine Vollstreckung von Haftbefehlen ist ausgeschlossen, wenn Verfolgungsverjährung gemäß § 78 Strafgesetzbuch (StGB) oder Vollstreckungsverjährung gemäß § 79 StGB eingetreten ist. Zu 4.: Zum aktuellsten Erhebungszeitpunkt lagen folgende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor: PMK - links Erhebung Stichtag: 25.09.2017 Haftbefehle1 7 betroffene Tatverdächtige2 7 PMK3 0 Gewaltdelikte4 0 Politisch motivierte Gewaltdelikte5 0 PMK - rechts Erhebung Stichtag: 25.09.2017 Haftbefehle1 30 betroffene Tatverdächtige2 22 PMK3 5 Gewaltdelikte4 2 Politisch motivierte Gewaltdelikte5 0 Politisch motivierte Ausländerkriminalität (religiöse Ideologie + ausländische Ideologie) Erhebung Stichtag: 25.09.2017 Haftbefehle1 4 betroffene Tatverdächtige2 4 PMK3 1 Gewaltdelikte4 3 Politisch motivierte Gewaltdelikte5 1 Maier Minister Endnote: 1 Aufzählung umfasst alle Haftbefehle gegen den angefragten Personenkreis, einschließlich der Haftbefehle wegen Delikten der Allgemeinkriminalität. 2 Gegen eine Person sind mehrere Haftbefehle möglich. 3 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle wegen Verstößen gegen Delikte der Politisch motivierten Kriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 4 Aufzählung umfasst Haftbefehle zu allen Gewaltdelikten, einschließlich der Gewaltdelikte der Allgemeinkriminalität (Teilmenge zu Zeile 1). 5 Aufzählung umfasst nur Haftbefehle zu Politisch motivierter Gewaltkriminalität (Teilmenge zu Zeile 3 und Zeile 4 und somit auch zu Zeile 1). Nicht vollstreckte Haftbefehle in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Endnote: