27.03.2018 Drucksache 6/5513Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2018 Vorfall auf dem "Alten Friedhof" in Arnstadt Die Kleine Anfrage 2816 vom 1. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Laut Pressemitteilung von MDR Thüringen vom 29. Januar 2018 und eigenen Feststellungen zerstörten Un bekannte alle Gebinde und Kränze auf dem "Alten Friedhof" in Arnstadt, die am 27. Januar 2018 im Geden ken an die Opfer des Nationalsozialismus niedergelegt wurden, inklusive derer von der AfD. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau ist laut derzeitigem Ermittlungsstand über den Tathergang bekannt? 2. Wann und von wem wurde die Tat festgestellt? 3. Wurden oder werden mögliche Zeugen, zum Beispiel Anwohner, von der Polizei befragt oder gesucht, um die Täter ausfindig zu machen und wenn ja, welche Resultate ergaben die Zeugenbefragungen? 4. Was ist über die möglichen Täter bekannt und in welche Richtung wird ermittelt? 5. Wird eine politische Motivation hinter der Tat vermutet und wenn ja, in welcher politischen Gruppierung werden die Täter erwartet? 6. Wird eine religiöse Motivation hinter der Tat vermutet und wenn ja, in welcher religiösen Gruppierung werden die Täter erwartet? 7. Wenn die Fragen 5 und 6 mit Nein beantwortet werden, welche Motivation wird stattdessen hinter der Tat vermutet? 8. Was wird von Seiten der Polizei weiterhin unternommen, um die Täter zu ermitteln? 9. Wird die Tat in Zusammenhang mit dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gestellt und wie begründet die Landesregierung ihre Antwort? 10. Sind weitere Vorfälle thüringenweit im Zusammenhang mit dem Gedenktag an die Opfer des National sozialismus bekannt und wenn ja, welche (bitte nach Zeit, Ort, Tat und Ermittlungsergebnissen auflisten und mögliche Erkenntnisse zu Täter, deren Herkunft und deren Motivation zur Tat angeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5513 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbeson dere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden An gaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 27. Januar 2018 fand am Denkmal "Der Rufer" auf dem "Alten Friedhof" in Arnstadt, Wachsenburgal lee, eine Veranstaltung anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaust statt. Am Morgen des 28. Januar 2018 stellten Anwohner fest, dass die vor dem Denkmal abgelegten Krän ze und Gebinde beschädigt und deren Teile im Umfeld der Gedenkstätte verstreut wurden. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass die Schäden durch starken Wind verursacht wurden. Die Ermitt lungen zum Sachverhalt dauern an. Zu 2.: Nach einem Hinweis von Anwohnern wurden die Ermittlungen am 28. Januar 2018 aufgenommen. Zu 3.: Im Rahmen der Ermittlungen in unmittelbarer Tatortnähe wurden Befragungen durchgeführt. Zudem wurde die Tathandlung in den Medien thematisiert. Dennoch wurden bislang keine Zeugen festgestellt, deren An gaben zur Identifizierung von Tatverdächtigen hätten führen können. Zu 4. bis 8.: Wegen des Zusammenhanges werden die Frage 4 bis 8 zusammen beantwortet. Hinweise auf Tatverdächtige und deren Motivation liegen gegenwärtig nicht vor. Die Ermittlungen dauern an, eine mögliche politische Tatmotivation wird geprüft. Zu 9.: Eine Tatbegehung anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaust ist möglich, andere Motivationen der Tatbegehung sind jedoch nicht auszuschließen. Zu 10.: Es wurden keine weiteren Straftaten im zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen anlässlich des Ge denkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaust am 27. Januar 2018 in Thüringen bekannt. Maier Minister Vorfall auf dem "Alten Friedhof" in Arnstadt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. bis 8.: Zu 9.: Zu 10.: