29.03.2018 Drucksache 6/5515Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2018 Stand zum Schüler- und Auszubildendenticket in Thüringen Die Kleine Anfrage 2805 vom 30. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 30. Juni 2016 informierte die Landesregierung innerhalb eines Berichts über den Stand der Verhandlungen zur Einführung eines Schüler- und Auszubildendentickets. Innerhalb einer Podiumsdiskussion am Ende des Jahres 2017 wurde nach meiner Kenntnis von Seiten der Fraktion der SPD darauf hingewiesen, dass die Einführung an fehlenden finanziellen Mitteln scheitere. Nach dem Abschluss der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 ist nun fraglich, inwieweit eine solche Fahrkarte, die von Interessenvertretern vehement eingefordert wird, bis zum Ende der Legislaturperiode eingeführt wird. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Die Koalition strebt die Einführung eines kostengünstigen Azubitickets für den öffentlichen Nahverkehr an". Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung seit der Herausgabe des Berichts in Drucksache 6/2379 unternommen, um die Einführung eines Schüler- und Auszubildendentickets voranzutreiben? 2. Welche Möglichkeiten einer finanziellen Entlastung von Eltern und Schülern/Auszubildenden wurden seit der Veröffentlichung des Berichts mit jeweils welchem Ergebnis geprüft? 3. Welche Gespräche und Verhandlungen mit jeweils welchen Gesprächspartnern fanden innerhalb der aktuellen Legislaturperiode statt, die die Einführung eines Schüler- und Auszubildendentickets zum Inhalt hatten (bitten einzeln auflisten)? 4. Kann die Landesregierung die Aussage, dass die Einführung eines Schüler- und Auszubildendentickets nur an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern würde, bestätigen, wenn ja, ist es der Landesregierung nach der Aufstellung des Doppelhaushaltes gelungen, diese Hürden aus dem Weg zu räumen und wenn nein, welche weiteren Probleme bei der Einführung eines solchen Tickets sieht die Landesregierung und wie plant sie diese zu beseitigen? 5. Strebt die Landesregierung die Einführung eines kostengünstigen Azubitickets für den öffentlichen Nahverkehr an? 6. Wann ist mit der Einführung des Schüler- und Auszubildendentickets zu rechnen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5515 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 27. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung hat seitdem zahlreiche Anstrengungen und Aktivitäten unternommen, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, ein kostengünstiges Azubi-Ticket einzuführen, umzusetzen. Zusammengefasst stellen sich die Aktivitäten der Landesregierung wie folgt dar: - Umgesetzt ist der seit dem 1. August 2017 gültige "VMT-Abo Baustein Verbund". Damit können Schüler und Azubis die Gültigkeit ihrer vorhandenen Abo-Zeitkarte erweitern: Für 9,50 Euro/Monat zusätzlich können sie im ganzen Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) von Montag bis Freitag ab 12 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig Bus, Bahn und Straßenbahn nutzen. - Die Möglichkeit zur Erweiterung der Schulwegkostenfreiheit wurde von den beteiligten Ressorts geprüft, begegnete jedoch Bedenken. - Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Auszubildenden bei ihren Aufwendungen für den Weg zur Ausbildungsstätte unter Beteiligung der Ausbildungsbetriebe beziehungsweise Kammern finanziell entlastet werden können. Dies ist aber nur möglich, wenn die Wirtschaft sich entsprechend finanziell beteiligt . Entsprechende Gespräche mit den Kammern wurden geführt. - Die Eisenbahnverkehrsunternehmen kalkulieren derzeit den Preis eines auskömmlichen landesweit gültigen SPNV-Azubi-Tickets. Ausgehend hiervon soll der Preis für ein kostengünstiges (ermäßigtes) Azubi -Ticket mit Gültigkeit zunächst im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im VMT festgelegt werden . - Die Landesregierung wirkt auf die Einführung dieses Azubi-Tickets hin und unterstützt dies (anteilig) finanziell . Zur Umsetzung des Azubi-Tickets im Straßenpersonennahverkehr (StPNV) soll eine Förderrichtlinie erlassen werden. Zu 2.: Geprüft wurden sowohl Modelle, die sich auf eine direkte Förderung von Azubis beziehen als auch Vorschläge , die sich auf eine Änderung der Tarife unter Beachtung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben beziehen. Im Ergebnis kommt ein Förderprogramm in Betracht, das zum Schuljahresbeginn eingeführt und zur Reduzierung der Fahrtkosten von Auszubildenden mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Förderung preisgünstiger Fahrscheine beitragen soll. Zu 3.: Gespräche und Verhandlungen zum Thema Azubi-Ticket wurden auf allen Ebenen, und zwar sowohl im parlamentarischen Umfeld als auch im Bereich der Verwaltung mit den ÖPNV-Unternehmen, den Aufgabenträgern , den Verkehrs- und Kommunalverbänden, dem VMT, den Kammern und anderen Interessenvertretungen geführt. Eine Einzelauflistung derselben einschließlich der jeweiligen Gesprächsinhalte ist der Landesregierung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Zu 4.: Die Einführung eines Azubi-Tickets gestaltete sich bisher nicht wegen fehlender Mittel schwierig, sondern insbesondere aufgrund der kleinteiligen Zuständigkeit der Aufgabenträgerschaft, der Unternehmensvielfalt und der vorhandenen Tariflandschaft im Thüringer ÖPNV. Mit dem Landeshaushalt 2018/2019 hat die Landesregierung noch bessere Voraussetzungen geschaffen, um den ÖPNV besonders zu fördern und finanzielle Nachteile, die Unternehmen durch die Einführung besonderer oder verbundener Tarife entstehen, finanziell auszugleichen. Dies schließt einen Finanzierungsbeitrag für das Azubi-Ticket ein. Zu 5.: Ja Zu 6.: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft strebt die Einführung einer Förderrichtlinie zur Schaffung eines Azubi-Tickets zum Schuljahresbeginn 2018/2019 an. Keller Ministerin Stand zum Schüler- und Auszubildendenticket in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: