29.03.2018 Drucksache 6/5518Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. April 2018 Polizeieinsatz in der Goethe-Galerie Die Kleine Anfrage 2840 vom 13. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Der Ostthüringer Zeitung vom 26. Januar 2018 zufolge wurden am Abend des 24. Januar 2018 zwei junge Syrer wegen Diebstahls und anderer Delikte in der Goethe-Galerie in Jena festgenommen. Diese hätten sich bei der Festnahme widersetzt und weitere Personen aus dem Umfeld der Tatverdächtigen hätten versucht , die Festnahme zu verhindern. Diese Gruppe junger Menschen nichtdeutscher Herkunft beschäftige die Polizei bereits seit vielen Monaten schwerpunkmäßig in Lobeda-West, dem Paradiespark und dem Ernst-Abbe-Platz. Die Polizei stufte diese Orte in der Vergangenheit bereits als Kriminalitätsschwerpunkte ein. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei dem oben geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Einsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall im Einsatz? 3. Wurden Einsatzkräfte und andere Personen im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Fall verletzt , wenn ja, wie viele, um welche Verletzungen handelt es sich und kam es bei den Einsatzkräften zu Dienstausfällen? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Tatverdächtige welchen Alters, welcher Staatsangehörigkeit (bitte auch gegebenenfalls doppelte und vorherige Staatsangehörigkeit angeben) sowie welchem Aufenthaltsstatus eingeleitet? 5. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen, laufende Verfahren), wenn ja, wegen welcher Delikte? 6. Wie viele Personen umfasst die oben beschriebene Gruppe junger Menschen nichtdeutscher Herkunft insgesamt? 7. Gegen wie viele dieser Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte insgesamt eingeleitet (bitte nach Delikten, Tatort, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Vorstrafen aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5518 8. Welche Maßnahmen haben die Landesregierung, die Stadt Jena und die Polizei insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Skaterbahn in Lobeda-West und der Paradiespark als Kriminalitätsschwerpunkte eingestuft worden sind, in der Vergangenheit ergriffen, um Straftaten durch diese Gruppe zu unterbinden (bitte nach einzelnen Maßnahmen und Zuständigkeit aufschlüsseln)? 9. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln)? 10. Plant die Landesregierung, entsprechende weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn ja, welche konkret? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 28. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand von noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren (Stand: 13. März 2018). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 24. Januar 2018 gegen 19:30 Uhr soll ein 20-jähriger Mann syrischerer Herkunft aus einem Geschäft im Einkaufszentrum "Goethe Galerie Jena" eine Armbanduhr sowie eine Kette entwendet haben. Als er daraufhin durch den Sicherheitsdienst angesprochen wurde, schlug er sofort auf einen Security-Mitarbeiter ein. Bei einer Abwehrhandlung verletzte sich dieser an der Hand. Im Geschäft hielten sich weitere fünf Personen , die offensichtlich zum Bekanntenkreis des Tatverdächtigten gehörten, auf. Einer davon, ein 17-jähriger Syrer, sollte einer Identitätsfeststellung unterzogen werden, da der Sicherheitsdienst ein Hausverbot aussprechen wollte. Während der beabsichtigten Personalienfeststellung hob der 17-Jährige mehrfach drohend die Hände in Richtung der Polizeibeamten, worauf ihm zunächst nach mehrmaliger Ansprache die Fesselung angedroht wurde. Beim anschließenden Anlegen der Handfesseln leistete dieser sofort Widerstand und trat gegen die Beamten. In dieser Situation griffen die verbleibenden vier Personen, erst verbal, dann durch Ziehen, Schieben, Stoßen sowie Treten gegenüber den Polizeibeamten in das Geschehen ein und versuchten, den 17-Jährigen zu befreien. Nach Androhung des Einsatzes von Pfefferspray konnte die Lage beruhigt werden. Die Polizeibeamten und die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurden während des Einsatzes mehrfach beleidigt. Zu 2.: Fünf Polizeivollzugsbeamte kamen zum Einsatz. Zu 3.: Ein Security-Mitarbeiter wurde an der Hand sowie im Nackenbereich verletzt. Zu 4.: Es wurde je ein Ermittlungsverfahren gegen einen syrischen Staatsangehörigen im Alter von 20 Jahren wegen räuberischen Diebstahls, Bedrohung und Beleidigung sowie einen syrischen Staatsangehörigen im Alter von 17 Jahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte , versuchter Körperverletzung, Volksverhetzung und Beleidigung eingeleitet. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wurde gegen drei irakische Staatsangehörige im Alter von 21, 23 und 26 Jahren und einen syrischen Staatsangehörigen im Alter von 22 Jahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung eröffnet . Nach polizeilichen Erkenntnissen sind die Tatverdächtigen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Aufenthaltsgestattung. 3 Drucksache 6/5518Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 6.: Valide Aussagen über konkrete Gruppengrößen der agierenden Personen mit Migrationshintergrund lassen sich nicht vornehmen. Die Zusammensetzung differiert stark zwischen wenigen Personen, circa drei bis fünf, bis hin zu großen Gruppenstärken von bis zu 30 Personen. Die beteiligten Personen variieren. Es handelt sich nach Einschätzung der örtlichen Polizei nicht um eine feste Gruppe. Stellenweise sind auch deutsche Jugendliche beteiligt. Zu 7.: Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 8.: Die Polizei reagierte auf das bisherige Geschehen in Jena mit schwerpunktmäßig verstärktem Kräfteeinsatz . Die Einsatzkräfte sind auf eine engmaschige und niederschwellige Kontrolltätigkeit im Zusammenspiel mit einer beweissicheren Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an den relevanten Örtlichkeiten sensibilisiert. Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit mit den weiteren örtlich und sachlich zuständigen Behörden, wie zum Beispiel mit dem Ordnungsamt, der Ausländerbehörde, dem Jugendamt, der Jugendgerichtshilfe und der Staatsanwaltschaft, intensiviert. Diesbezüglich finden im regelmäßigen Turnus Sicherheitsberatungen mit Vertretern der Polizei, der Wohnungsgesellschaften und der Stadt Jena statt. Alle Anzeigen werden zentral in der Jugendstation Jena bearbeitet, welche anlassbezogen personell verstärkt wurde. Die Stadt Jena erhöhte die Präsenz des Ordnungsamtes im Bereich der Rasenmühleninsel sowie im Stadtteil Neulobeda. Ebenso erfolgten an diesen Orten Maßnahmen der städtebaulichen Kriminalprävention durch verbesserte Beleuchtung. Die Beschilderung in der Parkanlage Rasenmühleninsel wurde durch Piktogramme verbessert beziehungsweise ergänzt. Des Weiteren wurden Jugend- und Straßensozialarbeit im Stadtzentrum sowie im Stadtteil Neulobeda intensiviert. Dies beinhaltet auch die Erweiterung von städtischen Sport- und Freizeitangeboten. Zu 9.: Nach hiesiger Einschätzung haben sich die oben genannten Maßnahmen grundsätzlich bewährt und zu einer deutlichen Verbesserung der Situation auf der Rasenmühleninsel sowie im Stadtteil Neulobeda geführt. Die örtlichen Sicherheitsbehörden stehen weiterhin intensiv in Kontakt und schreiben ihre Maßnahmen anhand der Situationsentwicklung fort. Zu 10.: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Die bereits benannten Maßnahmen in der Interaktion der Stadt Jena mit der Polizei werden fortgesetzt. Weitere Maßnahmen sind durch die Stadt Jena geplant. So werden die Vernetzung und Zusammenarbeit von Polizei, Stadt Jena, Trägern und Maßnahmen nach SGB II, III, VIII sowie Schulen und Schulsozialarbeit intensiviert. Darüber hinaus ist man bestrebt, Maßnahmen der Elternbildung zu etablieren. Zielgruppen sind vordergründig Eltern geflüchteter Familien. Zudem werden fortführend weitere Angebote und attraktive Veranstaltungen für junge Menschen im Stadtteil Neulobeda , auf der Rasenmühleninsel sowie der Innenstadt geprüft. Maier Minister Polizeieinsatz in der Goethe-Galerie Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: