04.04.2018 Drucksache 6/5529Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2018 Schwer verletzter Sicherheitsmann bei einer tätlichen Auseinandersetzung in Eisenach Die Kleine Anfrage 2860 vom 21. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Aus einer Meldung der Thüringer Allgemeinen vom 20. Februar 2018 geht hervor, dass es in der Nacht zum Sonntag, den 18. Februar 2018, zu einer tätlichen Auseinandersetzung im Bürgerhaus in Eisenach gekommen ist. Hierbei soll ein Mitarbeiter der an dem Abend eingesetzten Sicherheitsmannschaft, während er am Boden lag, durch einen Tritt ins Gesicht einen Nasenbein- und Jochbeinbruch erlitten haben. Im sozialen Netzwerk Facebook ist diese Schlägerei im Bürgerhaus Eisenach zwischen einer Gruppe von angeblich aus Hessen angereisten Veranstaltungsbesuchern mit Migrationshintergrund und dem Sicherheitspersonal bereits ein viel diskutiertes Thema. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Bundesland stammen die Tatverdächtigen und haben diese tatsächlich einen Migrationshintergrund und falls ja, welche Staatsangehörigkeiten besitzen die Tatverdächtigen? 2. Besitzt die Landesregierung Informationen darüber, was der Auslöser für die Auseinandersetzung war? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob die Tatverdächtigen bereits zuvor polizeilich in Erscheinung getreten sind oder ob diese gegebenenfalls über Vorstrafen verfügen und falls ja, aufgrund welcher Delikte wurden die Verdächtigen bereits zuvor polizeilich erfasst und über welche Vorstrafen verfügen sie? 4. Wie viele Polizeibeamte waren am besagten Einsatz beteiligt und wie viele Minuten vergingen zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen der ersten Polizeikräfte am Einsatzort? 5. Leisteten die Tatverdächtigen gegenüber der Polizei Widerstand und falls ja, in welcher Form? 6. Mussten die eingesetzten Polizeibeamten unmittelbaren Zwang gegenüber den Tatverdächtigen einsetzen und falls ja, in welcher Art und Weise? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 3. April 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens (Stand: 16. März 2018). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationel- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5529 len Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Die Tatverdächtigen stammen aus dem Land Hessen und sind deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund . Zu 2.: Die Ermittlungen dauern noch an. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskunft über die Hintergründe der Auseinandersetzung gegeben werden. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Am Einsatztag kamen zwei Funkstreifenwagen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion, mit jeweils zwei Polizeivollzugsbeamten besetzt, unverzüglich nach Alarmierung zum Einsatz. Einsatzbeginn war um 03:15 Uhr und das Eintreffen der eingesetzten Kräfte am Einsatzort erfolgte um 03:22 Uhr. Zu 5.: nein Zu 6.: nein Maier Minister Schwer verletzter Sicherheitsmann bei einer tätlichen Auseinandersetzung in Eisenach Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: