28.04.2015 Drucksache 6/553Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Mai 2015 Förderung der "Initiativen gegen Rechts" Die Kleine Anfrage 215 vom 10. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Osterländer Volkszeitung (OTZ) vom 6. März 2015 war zu entnehmen, dass durch Frau Ministerin Dr. Klaubert am 5. März 2015 "Fördermittelbescheide über 770.000 Euro" übergeben worden seien, dies für bzw. an "Thüringer Demokratieprojekte gegen Neonazismus und Rassismus". "Gefördert" würden die "Mobile Beratung für Demokratie (Mobit)", die "Opferberatung 'ezra' der mitteldeutschen Landeskirche" und der "Jenaer Verein 'Drudel 11' mit seinem Aussteigerprogramm aus dem Rechtsextremismus" (nachfolgend: Projekte genannt). Diese Projekte seien Teil eines "Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ", die Fördermittel seien "für Personal- und Sachkosten" bestimmt. Ich frage die Landesregierung: 1. Stellen die obigen Zitate aus der OTZ den Sachverhalt korrekt dar, falls nicht, was stimmt daran nicht? 2. Mit welchen Beträgen (in Euro) wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 (bis zum Zeitpunkt der Beantragung dieser Anfrage) "Initiativen gegen Rechts", insbesondere die Projekte, gefördert (bitte nach Jahren, Initiativen und Projekten aufschlüsseln)? 3. Was sind nach Auffassung der Landesregierung "Initiativen gegen Rechts" und/oder "Demokratieprojekte gegen Neonazismus und Rassismus"? 4. Bekennen sich sämtliche geförderte Projekte, auch ansonsten geförderte "Initiativen gegen Rechts" und die für diese tätigen Personen nach Kenntnis der Landesregierung uneingeschränkt zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Thüringen, falls ja, wurde dies jeweils schriftlich erklärt, falls nein, warum bekennen sie sich nach Kenntnis der Landesregierung nicht dazu? 5. Sind nach Kenntnis der Landesregierung Mitglieder des Thüringer Landtags und/oder der Landesregierung bei oder im Zusammenhang mit geförderten Projekten und auch ansonsten geförderten "Initiativen gegen Rechts" aktiv, wenn ja, welche? 6. Wofür konkret werden Mittel (vgl. Frage 2) eingesetzt? Was ist unter "Sachkosten" zu verstehen? Welche "Sachen" wurden und werden mit den Mitteln finanziert? 7. Wie viele und welche Personen wurden und werden von den Mitteln (vgl. Frage 2) finanziert? Welche Berufs- oder sonstige Ausbildung und/oder Qualifikation haben diese Personen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/553 8. Wieviele Personen sind aufgrund des "Aussteigerprogramms" von "Drudel 11" in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) aus dem "Rechtsextremismus ausgestiegen"? 9. Wie und von wem werden die Erfolge und Ergebnisse der Projekte und ansonsten geförderte "Initiativen gegen Rechts" überprüft (evaluiert)? 10. Gibt es in Thüringen auch "Initiativen" oder "Projekte gegen Links" und/oder Aussteigerprogramme aus dem Linksextremismus? Wenn ja, welche sind dies konkret und welche (finanziellen) Förderungen erhielten diese in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 (bis zum Zeitpunkt der Beantragung dieser Anfrage), nach Jahren aufgeschlüsselt? Wenn nein, warum nicht? 11. Sieht die Landesregierung Gefahren, die von "Links", insbesondere Linksradikalen und -extremisten ausgehen? Wenn ja, hält die Landesregierung diese Gefahren für beachtlich und was tut sie dagegen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Sachverhalt wurde korrekt dargestellt. Zu 2.: Eine Übersicht zu den geförderten Schwerpunkten entsprechend der zugrundeliegenden Richtlinie für das Landesprogramm Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ist in der Anlage beigefügt. Auf eine Aufgliederung nach einzelnen Projektträgern wurde bis auf den Punkt 2.2 verzichtet. Für das Jahr 2015 wurden nur die bisher bewilligten Summen aufgeführt. Außerhalb des oben genannten Landesprogramms wurden nachfolgende Maßnahmen gefördert: Verein Projekt Förderbeträge in Euro2012 2013 2014 Drudel 11 e. V. TTB (Thüringer Trainings- und Bildungsprogramm) 80.000 80.000 75.500 Projekt Do e. V. GIG(Gewalt im Griff) - - 8.000 Gefördert wurden zudem die aus nachstehender Übersicht ersichtlichen Fortbildungsmaßnahmen: Veranstalter Fortbildungs-maßnahme 2012 2013 2014 Zentrale Fortbildung Thüringen Fortbildung "Rechtsextremismus in Thüringen", in Erfurt 25. Januar 2012 Thema: Strukturen und Erscheinungsformen 56,30 Euro 29. Januar 2013 Thema: Herausfordrung für Justiz und Gesellschaft 435,95 Euro 28. Januar 2014 Thema: Neue Gruppierungen und neue Bekämpfungsansätze ? 209,40 Euro 3 Drucksache 6/553Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Veranstalter Fortbildungs-maßnahme 2012 2013 2014 Thüringer Justizministerium und Gedenkstätte Buchenwald in Kooperation mit Stiftung "Dr. Georg Haar" Weimar und Drudel 11 e. V. Jena Fachtagungen in der Jugendbegegnungsstätte in der Gedenkstätte Buchenwald 12. bis 14. November 2012 Thema: Als Nazi geboren und für die Demokratie verloren ? 3.260 Euro 11. bis 13. November 2013 Thema: Eine starke Truppe bilden - Bildungskonzepte für gewaltbereite und radikalisierte junge Menschen 3.120 Euro 17. bis 19. November 2014 Thema: Küche, Kinder, Kriegerin - Rollenverständnis von Frauen der rechten Szene: Mögliche Reaktionen in Einrichtungen und Kommunen 2.900 Euro Zudem hat sich Thüringen nach dem sog. Königsteiner Schlüssel an der Finanzierung folgender Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Richterakademie beteiligt: Fortbildungsveranstaltung 2012 2013 2014 Politischer Extremismus - Herausforderung für Gesellschaft und Justiz 24. bis 30. Juni 2012 in Trier 26. Mai bis 1. Juni 2013 in Wustrau 26. bis 31. Juni 2014 in Trier Aktuelle Entwicklungen des Rechtsextremismus 3. bis 8. Dezember 2012 in Wustrau Recht, Gewalt, Aggression 16. bis 23. September in Wustrau Rechtsradikalismus und Neonazismus - Neueste Tendenzen 28. Oktober bis 2. November in Wustrau Rechtsextremismus 27. bis 30. April 2014 in Wustrau Die Gesamtförderung im Jahr 2015 ist derzeit wegen der vorläufigen Haushaltsführung noch nicht absehbar . Angemeldet sind in der Titelgruppe 63 (u. a. Prävention und Bekämpfung von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt) - in Titel 05 04 686 63 (Zuwendungen an Vereine, Verbände und Gesellschaften) ein Betrag in Höhe von 80 000 Euro1 sowie - in Titel 05 04 525 63 (Sachaufwand)2 ein Betrag in Höhe von 7.500 Euro. Die Programme richten sich nicht ausschließlich gegen Rechtsextremismus, jedoch hat der überwiegende Anteil der Projekte den Schwerpunkt "Bekämpfung des Rechtsextremismus". Darüber hinaus wird das Kompetenzzentrum Rechtsextremismus (KomRex) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, welches mit Wirkung vom 1. Februar 2013 errichtet wurde, unterstützt. Das Vorhaben wird durch die Finanzierung einer Mitarbeiterstelle seit 2013 bis 2015 jeweils in Höhe von 55.000 Euro pro Jahr gefördert. Zudem erhielt der Verein "Mach meinen Kumpel nicht an! - für Gleichbehandlung, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus e. V." im Jahr 2014 einen Zuschuss aus Lottomitteln für die Preisgelder des länderübergreifenden Wettbewerbs "Die Gelbe Hand 2013/2014, aktiv gegen Rassismus und Rechtsextremismus in der Arbeitswelt" in Höhe von 1.500 Euro. Zu 3.: Alle im Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit genannten bzw. aus den Haushaltsmitteln des genannten Programms geförderten sowie die oben genannten Projekte und Maßnahmen 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/553 Zu 4.: Alle Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die aus Haushaltsmitteln des Bundes (ko-)finanziert werden, erhalten mit dem Finanzzuwendungsbescheid des Bundes ein Begleitschreiben, in dem die Zuwendungsempfänger verpflichtet werden dafür zu sorgen, dass sich in ihren Projekten keiner auf grundgesetzwidrige Weise betätigt. Das Begleitschreiben ist als Bestandteil des Zuwendungsbescheides bindend. Für den Bereich der ausschließlich aus Haushaltsmitteln des Freistaats Thüringen geförderten Projekte gibt es keine analoge Regelung. Beim Kompetenzzentrum Rechtsextremismus handelt es sich um eine wissenschaftliche Einrichtung der Friedrich-Schiller-Universität Jena, in der Wissenschaftler interdisziplinäre Forschung und Kooperationen zum Thema Rechtsextremismus vorantreiben; einer gesonderten Bekenntnisabverlangung bedarf es daher nicht. Im Übrigen liegen keine Hinweise vor, dass sich die geförderten Personen, Initiativen oder Projekte nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Zu 5.: Seitens der Landesregierung ist bekannt, dass Herr Minister Tiefensee Mitglied im Verein "Gegen Vergessen - Für Demokratie e. V." mit Sitz in Berlin ist. Zu den Aktivitäten der Mitglieder des Thüringer Landtags liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 6.: In Ergänzung zur Antwort zu Frage 2 wird zum einen u. a. auf die Internetseite des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie andere Projekte verwiesen. Des Weiteren wird auf die frei zugänglichen Informationen (Flyer, Internetseiten, Broschüren usw.) der jeweiligen Projektträger verwiesen. Unter Sachkosten werden üblicherweise Büromaterialien, Porto/Telefon-kosten, Mieten für Geschäftsräume/ Veranstaltungsräume, Mieten für technische Geräte, Reisekosten, Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Honorare, Geräte und Ausstattungen, Mittel für Fortbildung, Fachliteratur, Verwaltungskosten, Kosten für Fahrzeugleasing u. ä. verstanden. Zusätzlich können im Einzelfall weitere "Sachen" wie Computer, Büroausstattung u. ä. finanziert werden. Zu 7.: Zu den Projekten gemäß Landesprogramm ist anzumerken, dass die Anzahl der Personen schwankt und daher nicht genau zu beziffern ist. Bei der Qualifikation wird in der Regel ein (Fach-)Hochschulabschluss (oder Bachelor of Arts), sehr häufig in der Fachrichtung "Sozialpädagoge/Sozialarbeiter", verlangt. Beim Verein Drudel 11 e. V. werden ein Projektleiter und ein Projektmitarbeiter finanziert. Beide haben einen Hochschulabschluss in Sozialpädagogik/ Psychologie/Erziehungswissenschaft. Beim Verein Projekt Do e. V. werden ebenfalls ein Projektleiter und ein Projektmitarbeiter finanziert. Es handelt sich um Sozialpädagogen/Sozialarbeiter FH. Beim Verein Reset sollen ebenfalls ein Projektleiter (Sozial-/Verhaltenswissenschaft MA) und ein Projektmitarbeiter (zu 75 Prozent, Sozialarbeiter/-pädagoge FH) finanziert werden. Das Kompetenzzentrum Rechtsextremismus an der Friedrich-Schiller-Universität wird durch die Finanzierung einer Mitarbeiterstelle gefördert. Die Mitarbeiterin verfügt über einen Magisterabschluss der Politikwissenschaft . Zu 8.: Nach Angaben des Trägers Drudel 11 e.V. verteilen sich die Klientenzahlen wie folgt: 2012 2013 2014 Januar - März 2015 Ausstiegswillige 16 14 13 11 Eltern/Angehörige 19 10 1 1 Klienten/-innen mit Weisung/Auflage 8 4 0 0 Fachpersonal 7 8 10 4 Gesamt 50 36 24 16 Dargestellt sind alle Fälle, die im entsprechenden Jahr beraten wurden. Wie viele Personen tatsächlich "ausgestiegen " sind, ist nicht bekannt. 5 Drucksache 6/553Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurde in den Jahren 2011 bis 2013 vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. aus Frankfurt am Main evaluiert. Das Fortbildungsprogramm im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wurde in 2014 von ProVal - Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Analyse - Beratung - Evaluation aus Hannover evaluiert. Das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wird in 2015 von ProVal - Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Analyse - Beratung - Evaluation aus Hannover evaluiert. Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird vom Deutschen Jugendinstitut in Halle evaluiert. Das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" des Bundesministeriums des Innern wird von ProVal - Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Analyse - Beratung - Evaluation aus Hannover und dem Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld evaluiert. Das Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren , Frauen und Jugend wurde vom Deutschen Jugendinstitut in Halle evaluiert. Das Bundesprogramm "Ausstieg zum Einstieg" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde von GIB - Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung aus Berlin evaluiert. Die Evaluationsberichte sind in der Regel im Internet öffentlich zugänglich. Darüber hinaus werden soweit möglich Projekterfolge und -ergebnisse vom Kriminologischen Dienst des Bildungszentrums Gotha und teilweise auch im Rahmen der Qualitätssicherung der Vereine selbst überprüft. Zu 10.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 11.: Grundsätzlich gefährden alle Formen des Extremismus die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Phänomenbereich "Linksextremismus" ist derzeit hinsichtlich der personellen Entwicklung weitgehend durch Stillstand und Stagnation gekennzeichnet. Dies hat auch das in der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW) durchgeführte und zwischen 2010 und 2012 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt "Demokratische Kompetenzen im Diskurs entwickeln" bestätigt, welches sich intensiv mit dem Phänomen Linksextremismus beschäftigt hat. Als Ergebnis fassen die Projektmitarbeiter zusammen , dass "sich nach drei Jahren Projektdauer, intensiver Auseinandersetzung mit externen Partner(inne)n und über 400 Teilnehmenden sagen lässt, dass sich ein Vorhandensein linksextremer Einstellungen und Haltungen im Sinne eines Rückgriffes auf geschlossene linksextreme Welt- und Menschenbilder nicht konstatieren lässt. Die EJBW sieht dieses Projektergebnis als eines der zentralsten an." (Lohe, Christian-Friedrich /Schreibeis, Karin/Hofmann, Frank/Beier, Miriam/Kilger, Moritz: Fokus (Links-)Extremismus? Entwicklungen und (Zwischen-)Ergebnisse des Projektes "Demokratische Kompetenzen im Diskurs entwickeln", in: Deutsche Jugend. Zeitschrift für die Jugendarbeit, 61. Jg. Heft 6 2013, S. 265-272). 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/553 Im Übrigen wird die Thüringer Landesregierung das "Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" fortschreiben. Sie wird gegen jede Erscheinungsform von Neonazismus, Rassismus, Antisemitismus , Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und Homophobie vorgehen und dies ins Zentrum der Auseinandersetzung im Rahmen des neu auszurichtenden Landesprogramms stellen. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: 1. Nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens werden 7/10 an den Verein Drudel 11 e.V., 2/10 an den Verein Projekt Do und 1/10 an den Verein Reset e. V. ausgereicht, in Abhängigkeit der zu betreuenden Gruppen. 2. Der Kalkulation liegen u .a. zugrunde: Tagung zum Rechtsextremismus: 1.500 Euro; Fachtagung im Zusammenhang mit der Gedenkstätte Buchenwald (Prävention): 4.500 Euro. Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Stand: 14. April 2015 Anlage Zuwendungsempfänger Projekt Landkreis/kreisfreie Städte Lokale Aktionspläne Richtlinie "Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit 50.000,00 2012 in € 2013 in € 2014 in € 2015 in € Landeszuwendung Landeszuwendung Landeszuwendung Landeszuwendung Lokale Aktionspläne gemäß Richtlinie Nr. 2.1 500.000,00500.000,00 552.000,00 1 Stand: 14. April 2015 Anlage Zuwendungsempfänger Projekt Gesamt davon Land Gesamt davon Land Gesamt davon Land Gesamt davon Land MOBIT Mobile Beratung in Thüringen 335.457,55 166.022,88 343.213,00 177.929,30 349.187,26 180.374,86 364.027,88 204.027,88 Bund evangelischer Jugend in Mitteldeutschland - bejm ezra - mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt 181.867,00 88.388,68 182.392,00 94.555,70 201.487,49 104.079,62 218.829,01 118.829,01 Drudel 11 e. V. Thüringer Beratungsdienst - Ausstieg aus Rechtsextremismus und Gewalt 177.716,58 25.244,31 119.936,50 17.749,31 180.033,17 80.033,17 190.994,17 110.994,17 Landeskoordinierungsstelle Koordination 16.633,18 913,00 27.385,85 505,85 28.503,29 14.723,55 60.000,00 0,00 388.900,00 30.995,17 971.431,53 90.706,45 1.010.758,66 93.969,69 979.567,16 149.694,95 497.622,01 158.279,72 481.750,72 162.968,08 423.842,70 175.769,50 429.203,77 61.500,00 2014 in € 2015 in € Beratungsnetzwerk Thüringen Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" Projekte im Rahmen des Bundesprogramms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" Kofinanzierung von Maßnahmen, Projekten und Strukturen gemäß Richtlinie Nr. 2.2 Bundesprogramm "Demokratie Leben!" 2012 in € 2013 in € 2 Stand: 14. April 2015 Anlage Gesamt davon Land Gesamt davon Land Gesamt davon Land Gesamt davon Land 287.248,19 235.963,82 363.096,60 323.727,35 557.424,87 441.514,39 530.074,84 440.610,41 anteilig bewilligt 260.644,78 Gesamt davon Land Gesamt davon Land Gesamt davon Land Gesamt davon Land 27.274,65 21.759,46 19.695,00 15.599,05 37.832,41 26.959,06 8.507,56 7.640,56 2014 in € 2015 in € 2013 in € 2014 in € 2015 in € 2014 in € 2015 in €2013 in € 259.833,05 467.449,85 Projekt Kleinere Projekte, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren 2012 in € 2012 in € Externe Koordinierung zur inhaltlichen Unterstützung der Lokalen Aktionspläne Förderung externer Koordinierungsstellen zur inhaltlichen Unterstützung gemäß Richtlinie Nr. 2.5 Landeszuwendung Landeszuwendung Landeszuwendung Landeszuwendung 2012 in € Projekte aus dem Interventionsfonds, gemäß Richtlinie Nr. 2.4 Projekte auf Beschluss des Programmbeirates Einzelne Projekte und Maßnahmen gemäß Richtlinie Nr. 2.3 2013 in € 3