05.04.2018 Drucksache 6/5533Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2018 Wolfsmischlinge auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf Die Kleine Anfrage 2823 vom 1. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Problematik "Wolfsmischlinge auf dem Truppenübungsplatz (TÜP) Ohrdruf" wurde sowohl im Thüringer Landtag und seinen Gremien als auch in der Presse wiederholt thematisiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Landesregierung hierzu? 2. Welche durch die Wölfin und ihre Jungtiere verursachten Schäden sind mit welcher Höhe bekannt? 3. Wie und durch wen wurden die in Frage 2 genannten Schäden in welcher Höhe auf welcher Rechtsgrundlage reguliert? 4. Welche Hilfsmaßnahmen wurden den von Schäden betroffenen Schäfern seitens des Freistaats angeboten und wie wurden diese angenommen? 5. Warum wird im Rahmen des Wolfmanagements nicht häufiger auf den Einsatz von Herdenschutzhunden gesetzt? 6. Wie viele Schäfer haben sich für den Einsatz von Herdenschutzhunden entschieden? 7. Warum favorisieren die Schäfer nach Auffassung der Landesregierung den Einsatz von Herdenschutzhunden nicht öfter? 8. Wie sicher ist es überhaupt, dass es sich bei den Jungtieren um Mischlinge handelt? Gibt es entsprechende Genproben? 9. Wie viel Prozent der in Mitteleuropa lebenden Wölfe sind statistisch und wissenschaftlich gesehen Mischlinge ? 10. Wie geht man in anderen Ländern mit solchen Mischlingen um? 11. Wie groß ist die Sicherheit, dass bei einem von der zuständigen Ministerin angeordneten Abschuss der Jungtiere nicht auch das Muttertier erlegt wird? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Reinholz (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5533 12. Sollte ein Abschuss des Muttertiers, wie in Frage 11 dargestellt, doch passieren, ist sichergestellt dass die Öffentlichkeit hierüber informiert wird und wenn ja, wie? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch Videoaufnahmen vom 7. Oktober 2017 wurden insgesamt sechs Wolfshybriden auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf nachgewiesen. Mit der aus Artenschutzgründen erforderlichen Entnahme der Wolfshybriden wurde ab dem 13. Dezember 2017 begonnen. In einer ersten Stufe sind nur Lebendfangmethoden (Installieren von fünf großen Kastenfallen) angewendet worden. Seit dem 17. Februar 2018 werden zusätzlich Schlingenfallen verwendet. Die Genehmigung für die letale Entnahme der Wolfshybriden gilt ab dem 2. Januar 2018. Seit diesem Zeitpunkt wurden sowohl der Lebendfang als auch der Abschuss betrieben. Bisher konnten drei Wolfshybriden geschossen werden. Zusätzlich besteht der Verdacht, dass ein Hybrid beim Versuch, eine Bahntrasse zu queren, ums Leben gekommen ist. Dies muss noch durch eine Genanalyse verifiziert werden. Die Landesregierung verfügt derzeit über keine belastbaren Erkenntnisse, dass Wolfshybriden vom Standortübungsplatz Ohrdruf und dessen engerem Umkreis abgewandert sein könnten. Die Lebendfangversuche wurden aufgrund von Tier- und Artenschutzaspekten zum 29. März 2018 eingestellt. So sollen Fang oder Verletzung von Tieren in der sensiblen Phase der Setzzeit ausgeschlossen werden. Zu 2.: Im Jahr 2015 wurden durch die Wölfin im Großraum Ohrdruf zwei Schafe gerissen. Im Jahr 2016 gab es keine Risse. Im Zeitraum vom 9. Juli 2017 bis zum 14. März 2018 wurden insgesamt 69 Schafe und 15 Ziegen gerissen. Die Tötung von Nutztieren durch die Jungtiere konnte bisher nicht bestätigt werden. Die Höhe des amtlich anerkannten Schadens beläuft sich bisher auf 14.705,16 Euro. Davon wurden bisher 14.454,30 Euro zur Schadensregulierung ausgereicht, siehe auch Antwort zu Frage 3. Zu 3.: Die Regulierung von Schäden beruht auf der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs)". Das Thüringer Landesverwaltungsamt (obere Naturschutzbehörde) entscheidet nach Vorliegen eines Antrages des Geschädigten, unter Berücksichtigung des durch die Landesanstalt für Umwelt und Geologie erstellten Rissprotokolls sowie der von der Landesanstalt für Landwirtschaft ermittelten Schadenshöhe, über die fallbezogene Schadensregulierung durch Bescheid. Bisher sind hierfür Zuwendungen in Höhe von 14.454,30 Euro ausgereicht worden. Zu 4.: Über die in der Antwort zur Frage 3 benannte Förderrichtlinie Wolf/Luchs werden den Schäfern Zuwendungen zu Präventionsmaßnahmen in der Regel in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten angeboten. Diese Zuwendungen werden ausschließlich in der Förderkulisse Wolfsgebiet "Standortübungsplatz Ohrdruf plus 30 Kilometer Umkreis" gewährt. Seit Bestehen dieser Fördermöglichkeit ab dem Jahr 2015 wurden Präventionsmaßnahmen mit rund 28.000 Euro bezuschusst. Weitere Hilfen erfuhren die Schäfer im Jahr 2017 durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN), indem ihnen sogenannte Notfallsets (knapp 1,20 Meter hohe Elektronetzzäune) leihweise zur Verfügung gestellt wurden. In einem Schäfereibetrieb bei Ohrdruf wurde der Einsatz von Herdenschutzhunden gefördert. 3 Drucksache 6/5533Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Die Förderrichtlinie Wolf/Luchs und damit das Thüringer Wolfsmanagement zielen darauf ab, dass Herdenschutzhunde zur Abwehr von Wolfsrissen eingesetzt werden. Deshalb wird ihre Anschaffung im Wolfsgebiet zu 75 Prozent gefördert. Es ist die Entscheidung jedes einzelnen Schäfers, welche Präventionsmaßnahme er anwendet und ob er dafür eine Förderung beantragt. Siehe auch Antwort zu Frage 4. Zu 6.: Im Wolfsgebiet "Standortübungsplatz Ohrdruf plus 30 Kilometer Umkreis" ist der Landesregierung ein Schäfer bekannt, welcher Herdenschutzhunde hält. Siehe auch Antwort zu Frage 4. Zu 7.: Der Einsatz von Herdenschutzhunden stellt einen finanziellen Mehraufwand für die Betriebe (Betreuungs-, Futter-, Tierarzt-, Versicherungskosten) dar. Der Einsatz von Herdenschutzhunden erfordert darüber hinaus spezielle Kenntnisse der Halter. Herdenschutzhunde sollen die Herde selbstständig verteidigen und bedürfen daher einer anderen Erziehung als Hütehunde. Zu 8.: Dieses konnte anhand des Phänotyps (überwiegend schwarze Fellfarbe) am 11. Oktober 2017 durch die Experten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf zweifelsfrei bestätigt werden . Darüber hinaus wurde das Vorhandensein von Wolfshybriden am 1. Dezember 2017 durch die Genanalyse einer Kotprobe zweifelsfrei bestätigt. Zu 9.: Hierzu liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die in Mitteleuropa lebende Wolfspopulation wurde und wird intensiv genetisch beprobt. Seit Rückkehr des Wolfes traten, abgesehen von den Einzelfällen der Geburt von Wolf-Hund-Mischlingen im Jahr 2003 in Sachsen, im Jahr 2016 in Tschechien sowie 2017 bei Ohrdruf, keine freilebenden Wolfshybriden auf. Die in Sachsen und Tschechien aufgetretenen Wolfshybriden verendeten teils, teils konnte ihr Verbleib nicht mehr geklärt werden. Zu 10.: Im europäischen Ausland (Finnland, Tschechien, Schweden, Polen) mit Ausnahme Italiens wird und wurde eine letale Entnahme der Wolfshybriden durchgeführt. Zu 11.: Die Wolfshybriden lassen sich aufgrund ihrer schwarzen Fellfarbe nicht mit der Wölfin verwechseln. Es ist daher mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dass bei der vom Thüringer Ministerium für Umwelt , Energie und Naturschutz beauftragten und vom Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde genehmigten Entnahme die Wölfin erschossen wird. Zu 12.: Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten, wird die Öffentlichkeit umgehend in geeigneter Weise informiert. Siegesmund Ministerin Wolfsmischlinge auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: