05.04.2018 Drucksache 6/5537Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. April 2018 Maßnahmen zur Prävention von Straftaten minderjähriger und heranwachsender Flüchtlinge Die Kleine Anfrage 2881 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: In Jena kommt es bereits seit Monaten in den Bereichen Innenstadt, Paradies und Lobeda vermehrt zu Straftaten , die hauptsächlich von Gruppen minderjähriger und heranwachsender Flüchtlinge begangen werden. Vorläufiger Höhepunkt dieser Vorfälle war eine tätliche Auseinandersetzung zwischen mehreren syrischen Jugendlichen, Sicherheitskräften und Polizeibeamten, die sich am 24. Januar 2018 in der Goethe Galerie zugetragen hat. Ausgangspunkt dieser Auseinandersetzung war ein Ladendiebstahl eines 20-jährigen Syrers, welcher bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand leistete. Hierbei bedrängten und stießen die umstehenden Begleiter des Tatverdächtigen die Polizeibeamten und versuchten, die Festnahme zu verhindern. Damit es zukünftig nicht mehr zu solchen Ausschreitungen kommt, müssen nach meiner Einschätzung präventive Maßnahmen sowie Konzepte zeitnah entwickelt und umgesetzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen und Konzepte plant die Landesregierung zur Prävention von Straftaten, die von minderjährigen und heranwachsenden Flüchtlingen in Thüringen begangen werden? 2. Werden gegenwärtig in Thüringen Sozialarbeiter zur Betreuung von straffällig gewordenen minderjährigen und heranwachsenden Flüchtlingen eingesetzt und wenn ja, wie viele Sozialarbeiter werden insgesamt eingesetzt und wie hoch sind die hierdurch verursachten Gesamtkosten (bitte nach Einsatzort aufschlüsseln)? 3. Werden speziell in Jena Sozialarbeiter zur Betreuung von straffällig gewordenen jugendlichen Flüchtlingen eingesetzt und wenn ja, von welchen Trägern werden diese Sozialarbeiter zu welchen Projekten beziehungsweise Aufgaben entsandt? 4. Wie viele der in Frage 2 genannten Sozialarbeiter sind auf a) kommunaler Ebene und b) Landesebene eingestellt? 5. Wie viele dieser Sozialarbeiterstellen werden mit Mitteln aus einem Bundes- beziehungsweise Landesprogramm (teil-)finanziert (bitte nach Standort der Stelle, Dauer der Förderung, Name des Förderprogramms , Höhe der Förderung sowie Hauhaltsstelle bei einer Landesförderung aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5537 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Auf der Grundlage der Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" werden durch örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie freie Jugendhilfeträger Projekte/Maßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende angeboten. Die Maßnahmen dienen entsprechend des Erziehungsgedankens des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) auch der Erziehung zu einem straffreien Leben und verfolgen damit das Ziel der Prävention. Die Angebote der Jugendgerichtshilfe stehen allen jungen Menschen zur Verfügung. Zudem bietet die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) durch die Landesgruppe Thüringen auf Anfrage Informationsveranstaltungen in einfacher Sprache zu Rechten und Pflichten im Strafverfahren an. Die Landesregierung unterstützt/begleitet die DVJJ fachlich. Die Informationen stehen in den Sprachen der Hauptherkunftsländer auf der Homepage der DVJJ als Download zur Verfügung. Durch die Hinweise auf die Auswirkungen strafbarer Handlungen werden auch präventive Zwecke verfolgt. Sonstige Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dienen stets dem Zweck, Jugendliche zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen, vergleiche § 1 Abs. 1 SGB VIII. Darunter ist auch die Vermeidung strafbaren Verhaltens, das bedeutet präventive Arbeit, zu verstehen. Entsprechende Angebote vor Ort (zum Beispiel Straßensozialarbeit ) werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Verantwortung geplant und durchgeführt . Zu diesen Angeboten haben alle jungen Menschen mit Migrationshintergrund Zugang. Zudem können rasche Reaktionen auf strafrechtlich relevantes Verhalten zur Vermeidung künftiger Straftaten beitragen. Dafür ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe erforderlich, um vor Ort zu vernetzen und relevante Informationen auf kurzem Weg weiterzugeben . Hierdurch wird eine intensivere Betreuung gewährleistet. In Jena ist zu diesem Zweck bereits seit vielen Jahren eine Jugendstation eingerichtet und zuletzt personell verstärkt worden, wo die genannten Institutionen unter einem Dach tätig sind. Im Weiteren wird in diesem Zusammenhang auch auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 2120 vom 28. Juni 2017 Drucksache 6/4153, 2295 vom 11. August 2017, Drucksache 6/4335, 2344 vom 11. August 2017, Drucksache 6/4339 sowie 2342 vom 18. August 2017, Drucksache 6/4362 verwiesen. Zu 2.: In Thüringen werden keine Sozialarbeiter speziell zur Betreuung von straffällig gewordenen jugendlichen oder heranwachsenden Flüchtlingen eingesetzt. Weder für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter noch für die über die örtliche Jugendförderung teilfinanzierten Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist eine Tätigkeit in dieser Art und Weise vorgesehen. Zu 3.: Nach Auskunft des Jugendamts Jena werden auch dort keine Sozialarbeiter speziell für die Betreuung von straffällig gewordenen jugendlichen Flüchtlingen eingesetzt. Im Bereich der aufsuchenden Jugendsozialarbeit Lobeda (Straßensozialarbeit) gibt es Fachkräfte mit Fluchthintergrund zur Unterstützung der vor Ort tätigen Straßensozialarbeiter/-innen. Hierbei konnte eine bessere Einbindung von jungen Geflüchteten gelingen. Schwerpunkte sind dabei unter anderem die Sozialarbeit im öffentlichen Raum, auf öffentlichen Plätzen, projektbezogene Angebote sowie Beratungsangebote. Straßensozialarbeit nach §13 SGB VIII bezieht grundsätzlich alle Jugendlichen ein. Eine schwerpunktmäßige Arbeit mit delinquenten jungen Geflüchteten besteht in diesem Zusammenhang nicht. Seit dem 1. März 2018 sind über die Thüringer Integrationsrichtlinie in Jena zwei Personen (Muttersprachler) bei der Stadtverwaltung Jena (jeweils 27 Stunden/Monat) angestellt, um die Straßensozialarbeit Lobeda hinsichtlich der Arbeit mit jungen Menschen mit Fluchthintergrund zu unterstützen. Im Stadtzentrum Jena/Paradiespark Jena (Rasenmühleninsel) wurde zum 1. Juni 2017 über die Thüringer Integrationsrichtlinie die im Jugendförderplan festgeschriebene aufsuchende Jugendarbeit der JG Stadtmitte um 1,0 VbE (Straßensozialarbeit) erweitert. Die personelle Aufstockung erfolgte auf Grund mehrerer Vorfälle seit dem Frühsommer 2017 im Bereich der Rasenmühleninsel. An diesen Vorfällen waren unterschiedliche Gruppierungen, darunter auch Einheimische, beteiligt. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Holter Minister Maßnahmen zur Prävention von Straftaten minderjähriger und heranwachsender Flüchtlinge Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: