05.04.2018 Drucksache 6/5538Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. April 2018 Magazin in der Justizvollzugsanstalt Tonna Die Kleine Anfrage 2895 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Justizvollzugsanstalt Tonna wurde in den letzten Jahren ein Magazin mit dem Namen "Haftnotiz" von Gefangenen im Bereich der Bibliothek erstellt und von der Anstalt herausgegeben. Im Jahr 2017 kam es diesbezüglich zu Problemen und nach Kenntnis der Fragestellerin wurden die beiden für das Jahr 2017 als Entwurf erstellten Ausgaben nicht freigegeben und somit nicht mehr gedruckt. Die Redaktionsarbeit kam zum Erliegen. Die Landesregierung erteilte der Fragestellerin auf Anfrage die Auskunft, dass es auch weiterhin ein anstaltseigenes Magazin geben solle. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann wurde das oben genannte Magazin "Haftnotiz" in der Justizvollzugsanstalt Tonna hergestellt und in welcher Auflage wurde es wie oft pro Jahr mit welcher durchschnittlichen Seitenzahl gedruckt? Wann wurde die letzte Auflage verteilt? 2. Seit wann und aus welchen Gründen wurden die Herstellung beziehungsweise der Druck bereits vorhandener Entwürfe des Magazins untersagt? 3. Welcher Personenkreis war an der Herstellung des Magazins bisher beteiligt und welche Folgen hatten die Einstellung beziehungsweise das Nichterscheinen des Magazins im Jahr 2017 auf die Arbeitsplätze in der Bibliothek? 4. Gab es seitens der Anstaltsleitung für die Herstellung des Magazins bisher redaktionelle oder sonstige Vorgaben an die Redakteure und falls ja, welche? 5. Was beinhaltet das neue Konzept für ein künftiges anstaltseigenes Magazin in Bezug auf Inhalte und wie soll dieses dann heißen? 6. In welcher Auflage, mit welcher voraussichtlichen Seitenzahl und in welchem zeitlichen Abstand soll das künftige Magazin erscheinen? 7. Wird es auch künftig ein Redaktionsteam mit Gefangenen geben oder sollen diese nur noch in Form von einigen Leserbriefen pro Ausgabe mitwirken können? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5538 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Anstaltszeitschrift "Haftnotiz" wird seit 2002 mit einer Auflage von durchschnittlich 700 Exemplaren und circa 45 Seiten in bis zu vier Ausgaben pro Jahr hergestellt beziehungsweise publiziert. Die letzte Ausgabe ist von Ende 2016, wurde jedoch verspätet im ersten Quartal 2017 veröffentlicht. Zu 2.: Die Herstellung der Zeitschrift wurde zu keinem Zeitpunkt untersagt. Jedoch waren (und sind) diesbezüglich Fachkenntnisse im Umgang mit der verwendeten Software CorelDRAW notwendig. Hierfür wurde im dritten Quartal 2016 ein Redaktionsarbeitsplatz in der Bücherei eingerichtet. Ab Oktober 2016 übernahmen die Gefangenen der Anstaltsbibliothek die alleinige Erstellung der Zeitschrift "Haftnotiz". Sie erarbeiteten mit eigenen Artikeln, Eingaben Dritter und Fremdartikeln einen Entwurf, der im Anschluss daran der verantwortlichen Projektbetreuerin, einer Pädagogin, und der Anstaltsleitung als Herausgeberin vorgelegt wurde. Dieser musste durch die Redaktion jedoch wiederholt überarbeitet werden, da der Inhalt unrichtige Darstellungen enthielt und gegen Punkt 2 der Verwaltungsvorschrift über die Herausgabe von Anstaltszeitungen in den Justizvollzugsanstalten unter Mitwirkung der Gefangenen (JMBl. 03/1994 S. 39, zuletzt geändert am 14. Januar 2014, JMBl. 1/2014, S. 37) verstieß. Danach ist der Herausgeber für den Inhalt der Zeitschrift verantwortlich und kann Beiträge zurückweisen, die namentlich das Vollzugsziel gefährden, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt beeinträchtigen oder gegen presse- oder urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen. Zu 3.: Bis Oktober 2016 hatte ein Gefangener diese Tätigkeit im Hauptamt inne, ab dem dritten Quartal 2016 - nach Angliederung dieser Aufgabe an die Bibliothek - unter Mithilfe der dort tätigen Gefangenen (Büchereihelfer ). Seither erfolgt die Herstellung der Zeitschrift durch die Büchereihelfer im Nebenamt und hat somit keinen Einfluss auf die Zahl der dort vorhandenen Tätigkeitsplätze. Zu 4.: Zur Erstellung der Zeitschrift gab es durch die Anstaltsleitung keine Vorgaben. Der Anstaltsleitung wurden als Herausgeberin der "Haftnotiz" die Entwürfe vor dem Druck zur Genehmigung vorgelegt. Gemäß Punkt 4 der Verwaltungsvorschrift über die Herausgabe von Anstaltszeitungen in den Justizvollzugsanstalten unter Mitwirkung der Gefangenen müssen die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge den Grundsätzen der sachgerechten und wahrheitsgemäßen Berichterstattung entsprechen. Beiträge, die offenkundige Unwahrheiten oder Verzerrungen des Vollzugsgeschehens beinhalten, dürfen nicht veröffentlicht werden. Die veröffentlichten Beiträge sollen das Erreichen des Vollzugsziels unterstützen. Zu 5.: Die redaktionellen Inhalte der geplanten Zeitung richten sich wieder an die Gefangenen und die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Tonna. Die neue Zeitschrift soll den Namen "Hauspost" erhalten. Zu 6.: Gemäß Punkt 5 der Verwaltungsvorschrift über die Herausgabe von Anstaltszeitungen in den Justizvollzugsanstalten unter Mitwirkung der Gefangenen setzt die Anstaltsleitung die Höhe der Auflage fest. Sie soll in vergleichbarem Umfang wie die bisherige Zeitschrift erscheinen. Zu 7.: Mit der Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Tonna wurde vereinbart, zeitnah eine neue Ausgabe der Zeitung zu erstellen. Aktuell arbeiten die Gefangenen der Anstaltsbücherei an einer neuen Ausgabe der Zeitschrift . Gefangene und Bedienstete können die Zeitschrift wie bisher mitgestalten. Lauinger Minister Magazin in der Justizvollzugsanstalt Tonna Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: