09.04.2018 Drucksache 6/5540Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. April 2018 Lebendviehtransporte innerhalb Deutschlands - Teil I Die Kleine Anfrage 2891 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Angaben des Tierschutzbundes werden jedes Jahr von der Europäischen Union, einschließlich Deutschland , vier Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen in Drittländer - hauptsächlich in die Türkei und den Nahen Osten - exportiert; häufig nur, um vor Ort unter den dort herrschenden Bedingungen geschlachtet zu werden. Außerhalb der Europäischen Union erfolgen oft jedoch keine Kontrollen der Transporte, wie die Sendung "37 Grad - Geheimsache Tiertransporte - Wenn Gesetze nicht schützen" am 22. Januar 2018 dokumentierte , obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass das Wohl der Tiere bis zum Zielort sichergestellt werden müsse. So seien die Tiere auf den Langstreckentransporten schrecklichen Qualen ausgesetzt, um ein noch schrecklicheres Ende zu finden. Dahinter stünden zumeist wirtschaftliche Gründe, da die Kühlung des Fleisches in Kühltransportern und Frachtschiffen teuer wäre. Zur Frage der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen ist auch die Thüringer Landesregierung gefragt, da der Vollzug des Tierschutzgesetzes durch die Länder beziehungsweise die zuständigen Landesbehörden zu erfolgen hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele nutztierhaltende Betriebe gibt es in Thüringen und wie viele Tiere werden im Jahresdurchschnitt insgesamt in diesen Betrieben gehalten (bitte nach Tierart aufschlüsseln)? 2. Welche Betriebsgrößen weisen diese Anlagen auf und wie viele Tiere werden jeweils auf welcher Raumgröße gehalten (bitte nach einzelnen Betrieben aufschlüsseln)? 3. Wie haben sich die Tierbestände in nutztierhaltenden Betrieben in den letzten zehn Jahren in Thüringen entwickelt (bitte nach Tierart aufschlüsseln)? 4. Wird der Bau von nutztierhaltenden Betrieben in Thüringen mit Fördermitteln unterstützt und wenn ja, was sind die Kriterien für die Fördermittelausschüttung, aus welchen Ressourcen stammen diese und in welcher Höhe erfolgte die Auszahlung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahr und Betrieben aufschlüsseln )? 5. Wie viele Nutztiere aus Thüringer Betrieben wurden in den letzten zehn Jahren thüringenweit und innerhalb Deutschlands lebend transportiert (sofern möglich, bitte nach Jahr, Tierart, Betrieb, Zielort und Zweck/Bestimmung des Transports aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5540 6. Wie werden der regionale Transport und die Schlachtung unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten durch Thüringer Landesbehörden kontrolliert und überwacht? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. April 2018 (Eingang: 9. April 2018) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Betriebe mit Viehhaltung: 2.597 mit insgesamt 344.949 Großvieheinheiten (GVE) Betriebe mit Rinderhaltung: 1.769 mit insgesamt 322.957 Tieren Betriebe mit Schweinehaltung: 642 mit insgesamt 764.412 Tieren Betriebe mit Schafhaltung: 669 mit insgesamt 160.960 Tieren Betriebe mit Ziegenhaltung: 310 mit insgesamt 12.519 Tieren Betriebe mit Einhufern: 725 mit insgesamt 7.694 Tieren Betriebe mit Geflügelhaltung: 855 mit insgesamt 3.451.552 Tieren (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Zu 2.: Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltungseinrichtungen (unter anderem Raumgrößen beziehungsweise Flächenbedarf et cetera) von einigen landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder bis zu sechs Monaten , Schweine, Masthähnchen und Legehennen) werden in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. Die nutztierhaltenden Betriebe müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen legen für diese Tiere die Mindestanforderungen fest. Der Flächenbedarf der oben genannten Tierarten und Nutzungsrichtungen ist den genannten Regelungen zu entnehmen. Daten für die nachgefragte Verteilung der jeweiligen Raumgrößen nach einzelnen Betrieben liegen nicht vor. (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) 3 Drucksache 6/5540Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5540 Einhufer: Betriebe, die unter 50 GV halten: 600 mit insgesamt 4.904 Tieren Betriebe, die 50 bis 100 GV halten: 61 mit insgesamt 1.089 Tieren Betriebe, die 100 bis 200 GV halten: 32 mit insgesamt 516 Tieren Betriebe, die 200 und mehr GV halten: 32 mit insgesamt 1.185 Tieren (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Geflügel: Betriebe, die unter 50 GV halten: 740 mit insgesamt 75.768 Tieren Betriebe, die 50 bis 100 GV halten: 54 mit insgesamt 166.763 Tieren Betriebe, die 100 bis 200 GV halten: 24 mit insgesamt 200.786 Tieren Betriebe, die 200 und mehr GV halten: 37 mit insgesamt 3.008.235 Tieren (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Zu 3.: Alle Zahlen und Grafiken beziehen sich auf die letzte Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016. Die abgebildete Zeitspanne für die einzelnen Tierarten reicht von dem Jahr 2010, da in diesem Jahr die Erfassungsgrenzen der Tierarten geändert wurden, bis zum Jahr 2016. Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich haben die Nutztierbestände (GV) in Thüringen in den letzten zehn Jahren insgesamt gesehen abgenommen. (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Rinder: Bestand abnehmend (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Schweine: Bestand steigend Hierbei ist auf den regelmäßigen drei- bis vierjährigen Schweinepreiszyklus hinzuweisen, welcher mit einer entsprechenden Variation der Schweinebestände verbunden ist. 5 Drucksache 6/5540Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Schafe: Bestand abnehmend (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Ziegen: Bestand steigend (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Einhufer: Bestand abnehmend (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Geflügel: Hühner (Lege- und Masthühner): Bestand steigend sonstiges Geflügel (Gänse, Enten, Truthühner): Bestand abnehmend 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5540 (Quelle: TMIL, Agrarstrukturerhebung vom Jahr 2016 mit dem Stichtag 1. März 2016) Zu 4.: In Thüringen werden der Erwerb, die Errichtung und die Modernisierung von Stallanlagen im Rahmen der jeweiligen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum mit Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums), der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und Landesmitteln gefördert. Investitionen in die landwirtschaftliche Tierhaltung bilden den Schwerpunkt der einzelbetrieblichen Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen. Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen unbeschadet ihrer Rechtsform. Investitionsgüter, die dem Tiertransport im Sinne der Kleinen Anfrage dienen, sind nicht förderfähig. Zuwendungszweck, Fördervoraussetzungen und Konditionen sind in den jeweils gültigen Förderrichtlinien geregelt: - Für den Förderzeitraum 2007 bis 2013: Agrarinvestitionsförderungsprogramm Thüringen - AFP 2007- (Förderrichtlinie des TMLFUN vom 25. April 2008 in der Neufassung vom 23. Mai 2013, ThürStAnz Nr. 24/2013 S. 900-909) - Für den Förderzeitraum 2014 bis 2020: Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Förderrichtlinie des TMIL vom 17. März 2017, ThürStAnz Nr. 16/2017 S. 523) Wesentlicher Zuwendungszweck ist die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere zur - Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung, - Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, - Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten. Die Verbesserung des Tierwohls hat bei der Förderung von Stallbauinvestitionen einen besonderen Stellenwert . Die Erfüllung der in der Förderrichtlinie (Anlage 1) definierten baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung, die über den gesetzlichen Standards liegen, - war im Förderzeitraum 2007 bis 2013 Voraussetzung für die Gewährung eines um zehn Prozentpunkte erhöhten Fördersatzes (35 Prozent) im Vergleich zur Regelförderung (25 Prozent), - ist im Förderzeitraum 2014 bis 2020 nach Neuausrichtung des AFP zwingende Voraussetzung für die Förderung von Stallbauinvestitionen, - jetzt gestaffelt in zwei Anforderungslevel der Basisförderung (Fördersatz: 20 Prozent) und der Premiumförderung (Fördersatz: 40 Prozent). In den letzten zehn Jahren wurden rund 120 Millionen Euro Zuschüsse für 633 Investitionsvorhaben landwirtschaftlicher Unternehmen bewilligt und überwiegend bereits ausgezahlt. Neben Stallbauinvestitionen im eigentlichen Sinn sind hierbei unter anderem auch gekoppelte Investitionen in die Futter- und Wirtschaftsdüngerlagerung erfasst. Im Übergangsjahr 2014 erfolgten keine Bewilligungen. 7 Drucksache 6/5540Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Übersicht: Bewilligte Zuschüsse für Investitionen in Tierhaltungsanlagen 2007 bis 2017: Bewilligungsjahr Bewilligte Vorhaben Zuschuss (Euro) 2008 66 3.046.678 2009 101 7.705.051 2010 78 19.979.231 2011 103 25.740.888 2012 75 22.353.768 2013 73 11.880.378 2015 35 7.353.836 2016 56 12.228.580 2017 46 10.509.006 Zu 5.: Daten zum Umfang der Nutztiertransporte innerhalb Thüringens und innerhalb Deutschlands werden nicht erhoben und liegen der Landesregierung daher nicht vor. Zu 6.: Der regionale Transport von Tieren wird im Rahmen von risikoorientierten Stichproben in Zusammenarbeit mit der Polizei durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert. Durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz werden die rechtlichen Anforderungen bei der Zulassung von Schlachtstätten kontrolliert. Die arbeitstägliche Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen beim Transport und der Schlachtung der Tiere erfolgt am Schlachthof durch Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Lebendviehtransporte innerhalb Deutschlands - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: