09.04.2018 Drucksache 6/5541Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. April 2018 Lebendviehtransporte ins Ausland - Teil II Die Kleine Anfrage 2892 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Nach Angaben des Tierschutzbundes werden jedes Jahr von der Europäischen Union, einschließlich Deutschland , vier Millionen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen in Drittländer - hauptsächlich in die Türkei und den Nahen Osten - exportiert; häufig nur, um vor Ort unter den dort herrschenden Bedingungen geschlachtet zu werden. Außerhalb der Europäischen Union erfolgen oft jedoch keine Kontrollen der Transporte, wie die Sendung "37 Grad - Geheimsache Tiertransporte - Wenn Gesetze nicht schützen" am 22. Januar 2018 dokumentierte , obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass das Wohl der Tiere bis zum Zielort sichergestellt werden müsse. So seien die Tiere auf den Langstreckentransporten schrecklichen Qualen ausgesetzt, um ein noch schrecklicheres Ende zu finden. Dahinter stünden zumeist wirtschaftliche Gründe, da die Kühlung des Fleisches in Kühltransportern und Frachtschiffen teuer wäre. Zur Frage der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen ist auch die Thüringer Landesregierung gefragt, da der Vollzug des Tierschutzgesetzes durch die Länder beziehungsweise die zuständigen Landesbehörden zu erfolgen hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Nutztiere aus Thüringer Betrieben wurden in den letzten zehn Jahren ins europäische Ausland lebend transportiert (sofern möglich, bitte nach Jahr, Tierart, Betrieb, Zielort und Bestimmung/Zweck des Transports aufschlüsseln)? 2. Wie werden der Transport ins europäische Ausland und die Schlachtung unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten durch Thüringer Landesbehörden kontrolliert und überwacht? 3. Wie stellt sich die Entwicklung der Lebendexporte von Nutztieren aus Thüringen in nichteuropäische Drittstaaten in den letzten zehn Jahren dar (sofern möglich, bitte nach Jahr, Anzahl der Tiere, Tierart, Exportbetrieb, Zielort und Bestimmung/Zweck des Transports aufschlüsseln)? 4. Welche Anstrengungen werden von der Landesregierung und deren Behörden unternommen, um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei den Lebendtransporten in Drittstaaten zu kontrollieren und zu überwachen? 5. Zu welchem Zweck und warum werden Nutztiere aus Thüringen lebend ins europäische Ausland und in nichteuropäische Drittstaaten exportiert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5541 6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung allgemein zu Lebendtransporten ins europäische und insbesondere ins nichteuropäische Ausland (bitte begründen)? 7. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung und deren Behörden unternommen, um die tierschutzrechtlichen Anforderungen laut Tierschutzgesetz nach deutschen Standards in Drittstaaten durchzusetzen ? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. April 2018 (Eingang: 9. April 2018) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die Zusammenstellung der gewünschten Daten wurden in den nachstehenden Tabellen die vorhandenen Zahlen der letzten fünf Jahre (2013 bis 2017) aufgelistet. Da sich bereits aus diesen Daten eine Entwicklung herleiten lässt, wurde auf eine weitere Zusammenstellung der Daten der Jahre 2008 bis 2012 wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes verzichtet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die Gesamtzahl der transportierten Tiere von circa 554.000 in 2013 auf 1.147.000 in 2017 verdoppelt hat. Bei nahezu gleichbleibenden Anteil an Ferkelexporten nach Ungarn, Rumänien und Tschechien hat sich der Anteil des exportierten Schlachtgeflügels nach Polen und in die Niederlande um circa 600.000 Tiere erhöht. Jahr 2017 Anzahl Tiere/ Bestimmungsländer Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel Rinder Schweine Schafe Ziegen Hühner Truthühner Total AT 12 7 8.156 800 8.975 BE 1 92 2.356 2.449 BG 65 20 85 CH 57 4 34 95 CZ 2 11 78.837 78.850 DK 6.000 6.000 ES 4 745 749 FR 1 190 920 1.111 GB 3 297 300 HR 5.325 5.325 HU 12 193 125.438 125.643 IT 281 21.862 220 22.363 LT 14 14 LU 4.775 808 5.583 NL 14 650 2.037 414 109.210 112.325 NO 1 1 PL 906 3.022 18 641.624 3.155 648.725 RO 22 127.031 127.053 RS 1.203 1.203 SI 740 740 Total : 107 1.892 380.140 2.499 1.354 758.442 3.155 1.147.589 (Quelle: TLV, Traces-Abfrage März 2017) 3 Drucksache 6/5541Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr 2016 Anzahl Tiere/ Bestimmungsländer Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel Rinder Schweine Schafe Ziegen Hühner Truthühner Total AT 11 28 4.261 1 19.000 23.301 BA 550 550 BE 4 18.400 18.404 CH 18 3 1 22 CZ 7 80.763 5 80.775 DK 1 1 EE 1 73 74 ES 2 2 FI 1 1 FR 3 9 632 380 2.041 3.065 GB 4 173 177 GR 100 100 HR 15.308 15.308 HU 1 35 59.812 59.848 IE 1 1 IT 238 52.901 1.572 1.600 56.311 LB 163 163 LT 17 17 LU 6 3.897 3.903 LV 75 75 MA 371 371 NL 6 136 3 960 270 60.940 62.315 PL 1 248 8.334 485.370 7.170 501.123 QA 1 1 RO 2 40 181.174 181.216 RS 4.840 4.840 SA 1 1 SI 720 720 Total : 58 1.474 413.295 2.993 2.385 585.310 7.170 1.012.685 (Quelle: TLV, Traces-Abfrage März 2017) 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5541 Jahr 2015 Anzahl Tiere/ Bestimmungsländer Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel Rinder Schweine Schafe Ziegen Hühner Enten Truthühner Total AT 10 44 5.893 9 5.956 AZ 97 97 BA 164 660 824 BE 148 650 10.000 10.798 CH 9 32 41 CZ 2 19 83.499 2 83.522 DE 5 5 DK 10 10 EE 3 3 ES 3 3 FI 1 1 FR 2 9 430 110 1.944 2.495 GB 3 102 105 HR 133 2.122 2.255 HU 2 104 33.911 2 34.019 IQ 164 164 IT 4 167 20.884 21.055 LB 34 34 LI 1 1 LT 19 19 LU 37 5.760 5.797 NL 2 291 20 47.800 48.113 PL 449 7.788 6 425.861 7.500 441.604 RO 4 230 192.855 193.089 RS 94 94 SI 2.071 2.071 SK 180 180 US 2 2 Total : 45 2.226 356.723 251 1.948 483.661 3 7.500 852.357 (Quelle: TLV, Traces-Abfrage März 2017) 5 Drucksache 6/5541Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr 2014 Anzahl Tiere/ Bestimmungsländer Pferde , Esel, Maultiere und Maulesel Rinder Schweine Schafe Ziegen Küken Hühner Enten Truthühner Total AT 4 1 3.542 7 5 3.559 BE 2 2 BG 34 34 BY 19 19 CH 12 16 2 30 CZ 1 3 93.772 1 93.777 DE 3 3 ES 4 31 760 795 FR 3 35 1.339 1.377 GB 1 154 155 HR 173 4.920 5.093 HU 3 23.171 6 23.180 IL 1 1 IT 368 15.628 440 16.436 KW 165 165 LB 67 67 LT 5 5 LU 10.146 10.146 LV 31 31 MA 22 22 NL 3 270 20.500 20.773 PL 1 270 10.020 4 386.853 4.176 7.300 408.624 RO 191.957 35.000 226.957 SE 1 1 SI 1 2 1.765 1.768 SK 10.756 10.756 US 1 1 Total : 60 1.626 366.437 463 1.362 35.000 407.353 4.176 7.300 823.777 (Quelle: TLV, Traces-Abfrage März 2017) 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5541 Jahr 2013 Anzahl Tiere/ Bestimmungsländer Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel Rinder Schweine Schafe Ziegen Hühner Truthühner Total AT 4 5 11.965 5 3 1.500 13.482 AZ 98 98 BE 66 66 BG 150 150 CA 6 6 CH 16 3 9 1 29 CZ 2 38 101.290 101.330 EE 1 1 ES 1 1 FR 21 61 1.157 1.239 HR 63 1.450 1.513 HU 363 7.735 12 8.110 IT 3 252 8.795 3.278 12.328 LB 149 149 LT 3 3 LU 3.150 3.150 MA 27 27 NL 1 768 434 1.279 468 70.500 73.450 PL 176 12.582 124.640 28.500 165.898 RO 88 128.271 128.359 SE 3 3 SI 3.070 3.070 SK 10.593 32 10.625 UA 31.210 31.210 Total : 58 2.157 320.695 4.571 1.676 196.640 28.500 554.297 (Quelle: TLV, Traces-Abfrage März 2017) Zu 2.: Durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte werden die veterinärrechtlichen Anforderungen für gewerbliche Tiertransporte in europäische Mitgliedstaaten und in Drittlandstaaten nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport am Versandort überprüft. Als Hilfestellung für die detaillierte Umsetzung dient das Handbuch Tierschutz bei Tiertransporten, welches durch eine länderübergreifende Projektgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Tierschutz erstellt und regelmäßig aktualisiert wurde. Zudem hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Februar 2018 einen Erlass mit weiteren Regelungen zur Abfertigung von Tiertransporten den zuständigen Vor-Ort-Behörden zur Verfügung gestellt. Die tierschutzrechtlichen Gesichtspunkte bei der Schlachtung von Tieren werden durch die örtlich zuständigen Behörden innerhalb der EU auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung kontrolliert und überwacht. Zu 3.: Aus den zur Verfügung stehenden Daten liegen keine Erkenntnisse zu Exporten in nichteuropäische Drittstaaten für Thüringen vor. Zu 4.: Auf die Aussagen zu Frage 2 wird verwiesen. 7 Drucksache 6/5541Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die Verbesserung des Tierschutzes bei Transporten von landwirtschaftlichen Nutztieren wurde auch in der Agrarministerkonferenz am 31. März 2017 (TOP 30) diskutiert. Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg. Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland , Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen gaben hierzu eine Protokollerklärung ab: "Bei Langstreckentransporten ist die Zielsetzung insbesondere bei Schlachttieren zu verfolgen, dass kein Transporttag für die Tiere acht Stunden überschreitet. Sie bitten das Bundesministerium darauf hinzuwirken , dass das EU-Tiertransportrecht entsprechend geändert wird und die EU-rechtlich gegebenen Möglichkeiten für stringentere innerstaatliche Regelungen umfassend ausgeschöpft werden. Die Länder sprechen sich ferner dafür aus, dass in einer Übergangszeit bis zu einer Änderung des Tierschutzrechtes in dem unter Absatz 1 beschriebenen Sinne - zumindest für den Transport von nichtentwöhnten Kälbern, Lämmern, Zickeln, Fohlen und Ferkeln eine tiergerechte Versorgung uneingeschränkt gewährleistet sein muss. Solange kein mit entsprechender Tränketechnik zugelassenes Transportfahrzeug verwendet wird, müssen dementsprechend unter zwei Monate alte Kälber spätestens nach dem EU-rechtlichen vorgegebenen ersten Versorgungsintervall vom LKW abgeladen und versorgt werden." Zu 5.: Zu Frage 5 liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 6.: Aus tierschutzrechtlichen Aspekten sind Lebendviehtransporte in andere EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten auf den notwendigsten Umfang zu beschränken und so kurz wie möglich zu gestalten. Siehe hierzu auch ergänzend die Ausführungen zu Frage 4. Zu 7.: Der Gültigkeitsbereich des Tierschutzgesetzes erstreckt sich nicht auf das Hoheitsgebiet anderer Staaten. Eine Durchsetzung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes durch die Thüringer Landesregierung ist daher nicht möglich. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Lebendviehtransporte ins Ausland - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: