09.04.2018 Drucksache 6/5543Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. April 2018 Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4942) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2879 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t die Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5543 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Die Thüringer Staatskanzlei für hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Indem das Verfahren der Aussonderung und der Anbietungspflicht für digitale Unterlagen - vor allem solcher elektronischer Unterlagen, die einer laufenden Aktualisierung unterliegen - in § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG -) ausdrücklich geregelt wird, werden für die Vollzugsbehörde sonstige Pflichten neu eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert. Zu 2.: Durch den Gesetzentwurf zum Thüringer Archivgesetz werden keine neuen Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise keine bestehenden Pflichten erweitert oder reduziert. Zu 3.: Die Umstellung der Aktenhaltung auf elektronische Akten sowie die Einführung der elektronischen Vorgangsbearbeitung im Rahmen des E-Government haben Auswirkungen auf das Landesarchiv Thüringen, das die elektronischen Unterlagen im Sinne des Thüringer Archivgesetzes archivieren muss. Für die Unterhaltung eines Digitalen Magazins des Freistaats Thüringen durch das Landesarchiv Thüringen entstehen dem Land Kosten für den fachlichen Applikationsbetrieb und für den technischen Applikationsbetrieb. Der fachliche Applikationsbetrieb erfolgt durch das Landesarchiv Thüringen wobei für den Betrieb und die Weiterentwicklung einer geeigneten Infrastruktur sowie einer angemessenen Begleitung der Behörden voraussichtlich Kosten in Höhe von 36.800 Euro monatlich entstehen werden. Der technischen Applikationsbetrieb wird beim Thüringer Landesrechenzentrum erfolgen. Die kommunalen Gebietskörperschaften archivieren ihr Archivgut im Rahmen der Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit. Zu 4.: Durch den Gesetzentwurf zum Thüringer Archivgesetz findet keine finanzielle Belastung oder Entlastung der Wirtschaft statt. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 6.: Von dem Gesetzentwurf zum Thüringer Archivgesetz sind keine kleinen oder mittleren Unternehmen betroffen , sodass keine finanziellen oder sonstigen Erfüllungsaufwände damit verbunden sind. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 8.: Es sind keine konkreten KMU-Belastungen zu erwarten, da kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von dem Gesetzentwurf zum Thüringer Archivgesetz nicht betroffen sind. Zu 9.: Die Bürger werden durch den Gesetzentwurf zum Thüringer Archivgesetz nicht belastet, begünstigt oder entlastet. 3 Drucksache 6/5543Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 10.: Es sind keine konkreten Regelungen im Gesetzentwurf zum Thüringer Archivgesetz vorhanden, die Private belasten oder in ihre grundrechtlichen Freiheiten eingreifen. Zu 11.: Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Zu 12.: Im Interesse einer vereinfachten Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger ist im Gesetzentwurf zum Thüringer Archivgesetz die Abkehr vom Erfordernis des Nachweises eines "berechtigten Interesses" zur Nutzung von Archivgut hin zum Jedermannsrecht auf Nutzung öffentlichen Archivguts (§ 16 ThürArchivG) geregelt. Zudem werden die Regelungen bezüglich der Schutzfristen, ihrer Verkürzung und der Überarbeitung der Schutzfristdauer klarstellend festgelegt (§ 17 ThürArchivG). Die Bescheidung über die Schutzfristverkürzung bei Unterlagen des Landesarchivs findet zukünftig durch das Landesarchiv Thüringen und nicht wie bislang durch die zuständige oberste Landesbehörde statt, wodurch eine Verkürzung der Entscheidungswege im Sinne der Bürgerfreundlichkeit erreicht wird. Der Mehrwert für Private wurde dadurch ermittelt, dass analysiert wurde, inwiefern die neuen Vorschriften und/oder Verfahrensweisen des Gesetzentwurfs zum Thüringer Archivgesetz Auswirkungen auf Private haben. Zu 13.: Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf die Umwelt. Prof. Dr. Hoff Minister Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4942) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirt-schaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: