10.04.2018 Drucksache 6/5544Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. April 2018 "Prepper"-Szene in Thüringen Die Kleine Anfrage 2795 vom 26. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder "sieht das Erfordernis, die bundesweiten Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zur "Prepper"-Szene in den fortzuschreibenden Lagebericht zu den Reichsbürgern und Selbstverwaltern einzubeziehen. Neben Erkenntnissen über die Zusammensetzung und Ziele der Szene ist auch zu klären, ob eine Affinität zu Waffen besteht und ob es mögliche Radikalisierungstendenzen und Bezüge zum Extremismus gibt."* Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich Organisation, personeller Stärke, Zusammensetzung , Herkunft, Anführerschaft, Motivation und Gesinnung, regionaler und örtlicher Treffpunkte, durchgeführter Aktionen, öffentlicher medialer Aktivitäten (Nutzung des Internets, sozialer Netzwerke) sowie Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren von sogenannten "Preppern" vor? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen von sogenannten "Preppern" zu als rechtsextrem eingestuften Parteien, Vereinen, sonstigen Organisationen und zu sogenannten "Reichsbürgern " beziehungsweise "Selbstverwaltern"? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Waffenbesitz von "Preppern"? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 5. April 2018 (Eingang: 10. April 2018) wie folgt beantwortet: Zu 1.: "Prepper" bezeichnet Personen, die sich mittels individueller Maßnahmen auf jedwede Art von Katastrophe durch Einlagerung von Lebensmittelvorräten, die Errichtung von Schutzbauten oder Schutzvorrichtungen an bestehenden Gebäuden, das Vorhalten von Schutzkleidung, Werkzeug, Funkgeräten, Waffen und anderem vorbereiten (Quelle: Wikipedia). Bei der "Prepperszene" handelt es sich um eine heterogen zusammengesetzte, größtenteils unpolitische Bewegung. Die "Prepper"-Szene unterliegt nach bisheriger Einschätzung nicht dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Amtes für Verfassungsschutz. In der Gesamtschau liegen bisher keine hinreichenden tatsächlichen An- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5544 haltspunkte für eine extremistische Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) vor. Eine Beobachtung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ThürVerfSchG erfolgt nur insofern, als Rechtsextremisten als "Prepper" in Erscheinung treten. In Thüringen gibt es vereinzelt Angehörige des Meinungsspektrums "Reichsbürger", welche sich durch Anlagen größerer Depots von Lebensmitteln und/oder Treibstoffen wie Benzin und Diesel auf den "Tag X der Konterrevolution" und das Auferstehen des "Deutschen Reiches als Ganzes" vorbereiten. In dem Glauben, dass nach dem Auferstehen des Deutschen Reiches zunächst keine Lebensmittel, Benzin und Diesel et cetera verfügbar wären, bis die staatliche Ordnung durch das Deutsche Reich wieder hergestellt sei, wurden entsprechende Depots angelegt. Im Freistaat Thüringen werden derzeit keine Ermittlungsverfahren gegen Personen der "Prepper"-Szene geführt. Zu 2.: Die "Prepper"-Szene findet allein durch ihren Hauptschwerpunkt Krisenvorsorge auch eine Anhängerschaft innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Sowohl "Reichsbürger" als auch Freie Nationale Kräfte und rechtsextremistische Gruppierungen, wie die zwischenzeitlich aufgelöste "Europäische Aktion", propagieren in Bezug auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland (zum Beispiel "Flüchtlingskrise") ein Vorbereiten auf einen "Tag X". Daher sind in diesen Kreisen auch eine Bevorratung mit Lebensmitteln, der Erwerb "legaler" Waffen, Survival - und Selbstverteidigungstrainings, also die Krisenvorsorge im Allgemeinen stets ein Thema. THÜGI- DA organisierte am 18. November 2017 einen Vortrag zur Krisenvorsorge. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Maier Minister Endnote: * Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 207. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 7. und 8. Dezember 2017 in Leipzig, Seite 9. "Prepper"-Szene in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Endnote: