11.04.2018 Drucksache 6/5549Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. April 2018 Geplante Umstufung der Landesstraße 2654 Die Kleine Anfrage 2875 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Ostthüringer Zeitung berichtete, dass in einem Schreiben des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr der Gemeinde Reichmannsdorf mitgeteilt worden sei, dass die über neun Kilometer lange Landesstraße 2654 von der Bundesstraße 281 in Reichmannsdorf bis zum Abzweig der Kreisstraße 136 südlich der Gemeinde Rohrbach nicht die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße habe. In der Folge beabsichtige man, die Strecke zwischen Schlagetal und Meura, die momentan schon längere Zeit für den Lastkraftwagen-Verkehr gesperrt wurde, einzuziehen. Die Straße von Reichmannsdorf bis dorthin würde mit der Umstufung in die Baulast der Gemeinde Reichmannsdorf fallen. Somit wäre sie auch für die verkehrliche Erschließung der Grundstücke/Gehöfte verantwortlich. Als Grund führte das Landesamt die geringe Ausbaubreite, Neigungen und Krümmungen des für Lastkraftwagen momentan gesperrten Teilabschnitts an. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen soll die Landesstraße 2654 umgestuft werden? 2. Welche Möglichkeiten bestehen, die betroffene Strecke weiterhin als Landesstraße zu führen? 3. Welche Instandhaltungsarbeiten wurden in den vergangenen fünf Jahren an der Landesstraße durchgeführt ? 4. Inwieweit kann die Landesstraße aktuell von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen sowie vom Lastkraftwagen -Verkehr genutzt werden? 5. Welche finanziellen Aufwendungen wären notwendig, damit die Landesstraße zukünftig von Feuerwehrund Rettungsfahrzeugen sowie vom Lastkraftwagen-Verkehr genutzt werden kann? 6. Welche Kosten kämen zukünftig auf die Gemeinde Reichmannsdorf zu, wenn die Landesstraße 2654 umgestuft würde? 7. Inwieweit haben sich die beteiligten Träger der Straßenbaulast zur Umstufung der Landesstraße 2654 geäußert? 8. Welche weiteren Landesstraßen sollen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt aus welchen Gründen umgestuft werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5549 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 10. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach § 7 Thüringer Straßengesetz sind Straßen unter anderem dann umzustufen, wenn sie nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechenden Straßenklasse eingeordnet sind. Angesichts der geringen Verkehrsbelegung mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 463 Fahrzeugen laut Straßenverkehrszählung 2015 hat die Landesstraße L 2654 zwischen Reichmanndorf und dem Abzweig zur Kreisstraße K 136 nördlich von Meura nur die Verkehrsbedeutung einer Gemeindestraße. Der Landesstraßenverkehr wird in diesem Bereich zwischen der Bundesstraße B 281 und L 2654 nördlich von Meura von der Kreisstraße K 136 aufgenommen, die entsprechend zur Landesstraße aufgestuft werden soll. Der nördliche Abschnitt zwischen der Ortsgrenze Meura und der K 136 soll zur Kreisstraße abgestuft werden , um den so genannten unentbehrlichen Anschluss der Gemeinde Meura zu gewährleisten. Die Gemeinde hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, mindestens durch eine Kreisstraße an überörtliche Verkehrswege angeschlossen zu sein. Zu 2.: Eine entsprechende Möglichkeit besteht nicht. Umstufungen sind gebundene Entscheidungen, deshalb steht der Landesregierung kein Ermessen zu, von einer erforderlichen Umstufung abzusehen. Zu 3.: Auf dem Abschnitt, der abgestuft werden soll, wurden, je nach Bedarf, alle laufenden Maßnahmen zur betrieblichen und baulichen Straßenunterhaltung durchgeführt. Dazu zählten in dem genannten Zeitraum neben dem Winterdienst insbesondere der Neubau eines Durchlasses, die Reinigung von Rinnen, Straßeneinläufen und Durchlässen, die Reparatur von Schlaglöchern, Bankettarbeiten und Grünpflege sowie die Installation einer Engstellensignalisierung. Darüber hinaus wurden im Bereich südlich von Meura in den Jahren 2013 und 2014 Stützmauern instandgesetzt sowie an einem Haus eine Stützwand neu errichtet. Zu 4.: Der gesamte Abschnitt wird bei Einsätzen derzeit von Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeugen genutzt. Ein Abschnitt südlich von Meura bis zur Gemarkungsgrenze Meura/Reichmannsdorf ist allerdings für den öffentlichen Lkw-Verkehr über 3,5 Tonnen gesperrt. Zu 5.: Aufgrund der Lage der gesamten Strecke in einem Trinkwasserschutzgebiet (WSG II A) wäre ein Ausbau mit dem Ziel, sie für den allgemeinen Lkw-Verkehr wieder nutzbar zu machen, nicht realisierbar. Im Übrigen wird auf die Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge verwiesen. Zu 6.: Die Thüringer Straßenbauverwaltung wird, wie § 11 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz dies vorsieht, die Straße in einem entsprechend der Verkehrsbedeutung ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand übergeben. Da konkrete Kosten für Betriebsdienst und laufende Unterhaltung nicht abschnittsbezogen erfasst werden, lassen sich diese Kosten allenfalls aus den landesweiten Durchschnittswerten bezogen auf alle Landesstraßen grob schätzen. Unter Berücksichtigung, dass dieser Abschnitt weder die Funktion noch den Standard einer Landesstraße hat und damit ein deutlich geringerer Aufwand als auf Landesstraßen entstehen dürfte, können hier Kosten in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro jährlich für den etwa vier Kilometer langen Abschnitt auf der Gemarkung von Reichmannsdorf geschätzt werden. Die Kosten für den dauerhaften Erhalt der Strecke können nicht abgeschätzt werden. Da dieser Aufwand auf jeder Straße individuell unterschiedlich ist, kann hier auch nicht auf Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. 3 Drucksache 6/5549Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Die Gemeinden Meura und Reichmannsdorf haben sich im Rahmen der Anhörung gegen eine Abstufung ausgesprochen und fordern, dass die Stecke durchgehend befahrbar erhalten bleibt. Der Landkreis hat bezüglich des Abschnitts, der zur Kreisstraße abgestuft werden soll, zugestimmt. Ein Abschnitt auf der Gemarkung Meura befindet sich in einem besonders schlechten Zustand und seine dauerhafte Erhaltung wird langfristig mit hohen Kosten für die Gemeinde Meura verbunden sein. Im Zuge des Abstufungsverfahrens war daher seitens der Thüringer Straßenbauverwaltung die Option angesprochen worden, diesen Abschnitt nicht abzustufen, sondern einzuziehen. Inzwischen hat sich die Thüringer Straßenbauverwaltung mit der Gemeinde Meura und auch dem Landkreis darauf verständigt, gemeinsam eine Lösung zu finden, um die Strecke zumindest mittelfristig befahrbar zu halten. Dazu soll eine gemeinsame Gesprächsrunde gebildet werden. Zu 8.: Mit dem Landkreis wurde die Abstufung der L 1050 zwischen Teichröda und der Kreisgrenze Saalfeld-Rudolstadt /Ilm-Kreis zur Kreisstraße besprochen, weil diese Strecke möglicherweise nur die Bedeutung einer Kreisstraße hat. In Abstimmung mit dem Landkreis wurde diese Entscheidung jedoch zunächst zurückgestellt . Zuvor soll das Landesstraßennetz zwischen B 85 und B 87 im Bereich Remda-Teichel nochmals überprüft werden. Es ist denkbar, dass ein weiterer Abschnitt einer Landesstraße im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt abgestuft werden müsste, weil er nicht die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße hat. Das soll zuvor jedoch mit den betroffenen Gemeinden beziehungsweise dem Landkreis abgestimmt werden. Die Landesregierung bittet um Verständnis, dass der noch ausstehenden Abstimmung jetzt nicht vorweggegriffen werden soll. Keller Ministerin Geplante Umstufung der Landesstraße 2654 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: