11.04.2018 Drucksache 6/5550Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 25. April 2018 Ausschreitungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl Die Kleine Anfrage 2880 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: In der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl kommt es bereits seit Jahren wiederholt zu gewalttätigen Konflikten zwischen den Asylbewerbern, die von der Polizei gelöst werden müssen. Alleine in der Nacht zum 30. Januar 2018 musste die Polizei viermal zu der Flüchtlingsunterkunft ausrücken , wobei in zwei Fällen der Grund hierfür ein falscher Feueralarm gewesen ist. Durch falsche Notrufe wird die Polizei nicht nur zusätzlich belastet, sondern es entstehen zudem auch Unkosten, die der Steuerzahler zu tragen hat. Zur Vermeidung dieser Mehrbelastung der Polizei sowie der Unkosten müssen nach meiner Einschätzung Maßnahmen und Konzepte entwickelt werden, die bereits eine Entstehung von Konfliktsituationen zwischen den Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung verhindern. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Höhe der Gesamtkosten, die aufgrund der oben genannten vier Polizeieinsätze in der Nacht zum 30. Januar 2018 entstanden sind, bekannt und falls ja, wie hoch waren die Gesamtkosten und falls nein, warum werden diese Unkosten angesichts der Belastung für den Steuerzahler nicht erhoben? 2. Sind Maßnahmen und Konzepte geplant, damit in Zukunft gewalttätige Ausschreitungen zwischen den Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl vermieden werden können und wenn ja, welche und wie hoch werden voraussichtlich die Kosten hierfür sein? 3. Ist es geplant, die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl nach Nationalitäten, Religionen oder Ethnien getrennt unterzubringen, um gewalttätige Ausschreitungen zwischen den Asylbewerbern zu vermeiden ? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Für die polizeilichen Maßnahmen am 31. Januar 2018 wurden durch die Gebührenbemessungsstelle der Thüringer Polizei Verwaltungsermittlungen eingeleitet. Die dem zugrunde liegenden Strafanzeigen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung. Zu den entstandenen Kosten kann vor Abschluss der Ermittlungen K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5550 keine Aussage getroffen werden. Somit ist eine Aussage zu den Gesamtkosten zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Zu 2.: In der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl werden die Geflüchteten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Kreisverbandes Suhl sozial betreut. Darüber hinaus ist seit Dezember 2017 im Rahmen der Projektförderung des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Einrichtung niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote für Frauen und Männer im Aufbau befindlich. Die Geflüchteten erhalten Gelegenheit sich in den Sprachen der Hauptherkunftsländer mit ihren Sorgen und Nöten vor Ort oder in einer Video-Online-Sprechstunde an so genannten Counselor zu wenden. Zur Vermeidung von Ausschreitungen stellt die Landesregierung sicher, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung ausreichend Wachschutz zur Verfügung steht und das räumliche Umfeld eine erhöhte Polizeipräsenz erfährt. Des Weiteren finden regelmäßig Sitzungen des so genannten "Runden Tischs" statt, an dem Vertreter der Landespolizeiinspektion Suhl, des Thüringer Landesverwaltungsamtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Deutschen Roten Kreuzes, des zuständigen Sicherheitsunternehmens sowie Vertreter der Landespolitik und Mitarbeiter verschiedener Projekte teilnehmen. Durch die Polizeiliche Beratungsstelle der Landespolizeiinspektion Suhl wurde das Präventionsprojekt mit dem Themenschwerpunkt "Erweiterung des Rechtsbewusstseins, Ausführungen zu Verkehrsregeln, Verhinderung des Opferwerdens et cetera" initiiert. Die Durchführung der Veranstaltung richtet sich in ihrer Häufigkeit nach der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl. Zudem wird ein Gewaltschutzkonzept für diese Aufnahmeeinrichtung unter Berücksichtigung der konkreten Abläufe und örtlichen Gegebenheiten erarbeitet. Zu 3.: Nein - die genannten Kriterien erscheinen nicht geeignet, vergleichbaren Auseinandersetzungen wirksam vorzubeugen. Die in jüngerer Vergangenheit festgestellten Auseinandersetzungen gehen nicht speziell auf Angehörige bestimmter Nationalitäten, Religionen oder Ethnien zurück. Zudem wäre es nicht sachgerecht, etwa Angehörige einer bestimmten Religion unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr ist vorgesehen, etwaiges Konfliktpotenzial frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen möglichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Darüber hinaus werden Familien, allein reisende Frauen sowie gegebenenfalls weitere Personen mit erhöhtem Schutzbedürfnis separat untergebracht. Lauinger Minister Ausschreitungen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: