12.04.2018 Drucksache 6/5559Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. April 2018 Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4919) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2894 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5559 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es sollen durch die neue Regelung sowohl Kontrollpflichten, Berichtspflichten, Statistiken als auch sonstige Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise erweitert werden. Zu 2.: Für einen Teil der Unternehmen werden Nachweis- und Aufbewahrungspflichten erweitert. Für einen anderen Teil der Unternehmen werden "Sonstige Pflichten" eingeführt. Auf die Regelungen in §§ 8 und 9 des Gesetzentwurfs wird verwiesen. Zu 3.: Aufgrund der Langfristigkeit der intendierten gesetzlichen Regelung, der Übergangsfristen und der komplexen Interaktionen mit anderen Entwicklungen, lassen sich die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte nicht abschließend einschätzen. Wie in Abschnitt D des Vorblatts des Gesetzentwurfs ausgeführt, wird eingeschätzt, dass für das Erreichen der Ziele mindestens zehn Millionen Euro jährlich zusätzlich an Landesmitteln für die Unterstützungsleistung zugunsten Dritter zur Verfügung stehen müssen, um den nötigen Impuls für Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Thüringen entsprechend dieses Gesetzes zu gewährleisten. Des Weiteren wurde eingeschätzt, dass die Belastung der kommunalen Haushalte bei etwa 450.000 Euro pro Jahr liegt. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen in Abschnitt D des Vorblatts des Gesetzentwurfs verwiesen. Den Kosten stehen jedoch mittelbar auch Einsparungen beziehungsweise erhöhte Einnahmen gegenüber. Zu 4.: Eine Belastung entsteht insbesondere für die öffentlichen Fernwärmeversorgungsunternehmen aus den Verpflichtungen nach § 8. Diese dienen jedoch gleichzeitig der zukunftsfähigen Ausrichtung der Fernwärmeversorgung in Thüringen, so dass langfristig auch Entlastungen zu erwarten sind. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen in Abschnitt D des Vorblatts des Gesetzentwurfs verwiesen. Zu 5.: Es wurde ein Pauschalwert für die Belastung der Unternehmen anhand von Größe und Struktur geschätzt und dieser mit der Anzahl der jeweils betroffenen Unternehmen multipliziert. Es wird auf die Ausführungen in Abschnitt D verwiesen. Zu 6.: Kleine und mittlere Unternehmen sind sowohl positiv als auch negativ von dem Regelungsvorhaben betroffen . Neben den öffentlichen Fernwärmeversorgungsunternehmen sind dies Unternehmen in ihrer Funktion als Gebäudeeigentümer und solche Unternehmen, die eine Informationspflicht entsprechend den Regelungen des § 8 gegenüber den Kommunen haben. Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 5. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 4. 3 Drucksache 6/5559Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Eine Be- und Entlastung entsteht im Wesentlichen bei Gebäudeeigentümern über die Regelung in § 9. Inwieweit eine Be- oder Entlastung erfolgt, ist abhängig vom Einzelfall und von den Entscheidungen der Betroffenen . Zu 10.: Der Gesetzentwurf berührt den Schutzbereich des Artikels 12 des Grundgesetzes in § 9 indem bestimmte Unternehmen zu einer Konzepterstellung sowie zur Bereitstellung beziehungsweise Veröffentlichung von Informationen verpflichtet werden. Weiterhin berührt der Gesetzentwurf in § 9 den Schutzbereich des Artikels 14 des Grundgesetzes: Gebäudeeigentümer sollen zumindest individuelle Sanierungsfahrpläne, Gebäudeenergiechecks , Energiebedarfsausweise, zertifizierte Umweltmanagement- und Energiemanagementsysteme oder Energieaudits für ihre Gebäude als Alternative zu einem Mindestanteil erneuerbare Energien am Gesamtenergiebedarf vorhalten. Zu 11.: Potenzielle Grundrechtseingriffe wurden juristisch im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung insbesondere in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit anhand des Gesetzeszweckes abgeschätzt . Zu 12.: Der Mehrwert für Private liegt insbesondere im Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen sowie in einem besseren Schutz des Eigentums und der Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels. Konkrete Verfahren beziehungsweise verfügbare empirische Daten zur Ermittlung sind nicht bekannt. Zu 13.: Das Regelungsvorhaben dient dem Schutz der Umwelt als natürlicher Lebensgrundlage. Siegesmund Ministerin Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klima-wandels (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4919) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: