16.04.2018 Drucksache 6/5561Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. April 2018 Zukunft der Rettungsleitstelle in Saalfeld Die Kleine Anfrage 2748 vom 5. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gibt es Befürchtungen, dass der Rettungsleitstellenstandort Saalfeld zugunsten größerer Strukturen geschlossen werden könnte. Die Leitstelle ist zuständig für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und den Saale-Orla-Kreis. Die Rettungsleitstelle ist Tag und Nacht über den Notruf erreichbar , es können Havarien gemeldet und Ärzte für Hausbesuche erfragt werden. Die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle in Saalfeld kennen die örtlichen Besonderheiten und das kann mitunter Leben retten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele zentrale Rettungsleitstellen gibt es an welchen Standorten in Thüringen? 2. Inwieweit drängt die Landesregierung auf eine Neustrukturierung der Rettungsleitstellen im Freistaat, insbesondere der Rettungsleitstelle in Saalfeld? 3. Inwieweit ist nach Ansicht der Landesregierung eine Umstrukturierung der Rettungsleitstellen aufgrund der Umstellung auf digitale Funktechnik notwendig? 4. Wie viele Rettungsleitstellen soll es nach Vorstellung der Landesregierung in Thüringen zukünftig geben und wie soll die Förderung der Rettungsleitstellen gestaltet werden? 5. Inwieweit werden bei Planungen zur Leitstellenstruktur territoriale Strukturen und Besonderheiten im ländlichen Raum berücksichtigt? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Rettungsleitstelle in Saalfeld zu erhalten? 7. Inwieweit plant die Landesregierung, wie im Nachbarbundesland Sachsen zum Zweck der besseren Koordinierung der Rettungskräfte realisiert, die Bildung von Unterleitstellen, die in sogenannten Großschadenslagen die weitere Aufgabenabstimmung der Rettungskräfte übernehmen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5561 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 16. April 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Thüringen verfügt über 13 Zentrale Leitstellen, welche die Einsätze des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes koordinieren. Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die Standorte sowie die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche: Standort territorialer Zuständigkeitsbereich Apolda Landkreis Weimarer Land Arnstadt Ilm-Kreis Eisenach Stadt Eisenach, Wartburgkreis Erfurt Stadt Erfurt, Landkreis Sömmerda Gera Stadt Gera, Landkreis Greiz, Landkreis Altenburger Land Gotha Landkreis Gotha Heiligenstadt Landkreis Eichsfeld Jena Stadt Jena, Stadt Weimar, Saale-Holzland-Kreis Meiningen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Mühlhausen Unstrut-Hainich-Kreis Nordhausen Kyffhäuserkreis, Landkreis Nordhausen Saalfeld Saale-Orla-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Suhl (Zella Mehlis) Stadt Suhl, Landkreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg Zu 2.: Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes und zuständig für die Errichtung und Unterhaltung von Zentralen Leitstellen (§ 14 Abs. 1 Thüringer Rettungsdienstgesetz ). Zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung können hierfür Zweckverbände gegründet werden. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Leitstellenlandschaft in Thüringen in ihrer jetzigen Form insgesamt an die zukünftigen Anforderungen angepasst werden muss. Sie setzt auf die Eigenverantwortung der Aufgabenträger. Dabei wird darauf zu achten sein, dass sich am Ende eine leistungsfähige Gesamtstruktur für Gesamtthüringen ergibt. Vor diesem Hintergrund hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales auch ein Standortgutachten beauftragt, welches voraussichtlich Ende März 2018 vorliegt. Diese Expertise wird den Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt und soll als Entscheidungshilfe für ihre Strukturentscheidungen dienen. Die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis haben im Zuge einer internen Aufgabenkritik zur Leistungs- und Zukunftsfähigkeit ihrer gemeinsamen Leitstelle das Land um Unterstützung gebeten. Zu 3.: Die Leitstellenlandschaft ist gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern mit teilweise veralteter Kommunikationstechnik ausgerüstet und allgemein als unwirtschaftlich zu bewerten. Dem stehen gestiegene Anforderungen an das Leitstellenpersonal und gewachsene Ansprüche in den Bereichen Sicherheit und Verfügbarkeit gegenüber. Die gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen als Kostenträger des Rettungsdienstes fordern daher die Konsolidierung der Leitstellenlandschaft in Thüringen und zahlen unter Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit der Leitstellenstruktur keine kostendeckenden Entgelte. Zusätzliche Einnahmen bei den Zentralen Leitstellen entfallen durch den Wegfall der Leistungen für den kassenärztlichen Notdienst, weil die Krankenkassen den ärztlichen Hausbesuchsdienst künftig selbst in einer eigenen Leitstelle disponieren. Der Auslastungsgrad des Leitstellenpersonals reduziert sich damit ebenfalls. Die Anbindung der Zentralen Leitstellen an den Digitalfunk ist daher nur ein Grund für den wachsenden Konsolidierungsdruck. Diese erfolgt zunächst relativ preiswert mit luftgebundenen Schnittstellen. Nach einer Übergangsphase fordert jedoch die Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS eine kostenintensive, kabelgebundene Digitalfunkanbindung. 3 Drucksache 6/5561Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 5.: Eine zentrale Bedeutung hat das Sicherheitsbedürfnis der Menschen und eine damit einhergehende hohe Qualität der Aufgabenerfüllung in den Zentralen Leitstellen. Somit haben alle Einwohner des Landes die gleiche Erwartungshaltung, egal ob in einer kreisfreien Stadt oder im ländlichen Raum. Im Notfall soll der Disponent, unabhängig von den territorialen Gegebenheiten, mit standardisierten Algorithmen die für den Einsatz optimalen Einsatzmittel schnellstmöglich zum Einsatzort alarmieren. Dabei werden bei den Planungen zur Leitstellenstruktur auch technische Voraussetzungen betrachtet, um die Wege der einzusetzenden Rettungsmittel zum Notfallort auf Basis von Geoinformationssystemen so kurz wie möglich zu halten. Zu 6.: Grundsätzlich haben die Aufgabenträger die Entscheidung zu treffen, in welcher Organisationsform sie ihre Aufgaben erfüllen. Aus Sicht der Landesregierung erscheint die Strategie der Landkreise Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis, die auf eine Aufgabenerledigung in einem größeren Verbund abzielt, sinnvoll und nachvollziehbar. Zu 7.: Bei größeren Schadenslagen und Katastrophen werden die 13 Zentralen Leitstellen bereits jetzt durch die Katastrophenschutzstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch die Feuerwehreinsatzzentralen der 81 Stützpunktfeuerwehren unterstützt. Maier Minister Zukunft der Rettungsleitstelle in Saalfeld Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: