16.04.2018 Drucksache 6/5564Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. April 2018 Verkehrsunfälle mit E-Bikes und Pedelecs in Thüringen Die Kleine Anfrage 2856 vom 19. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: E-Bikes und Pedelecs werden auch bei Thüringer Bürgern immer beliebter. Fraglich ist, ob diese häufiger an Verkehrsunfällen beteiligt sind als herkömmliche Fahrräder. Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Verkehrsunfällen waren E-Bikes, Pedelecs und herkömmliche Fahrräder in den Jahren 2015 bis 2017 in Thüringen beteiligt (bitte einzeln nach Jahren und Fahrzeugart darstellen)? 2. Bei wie vielen dieser Verkehrsunfälle wurden die Fahrer der E-Bikes, Pedelecs und herkömmlichen Fahrräder als Verursacher festgestellt (bitte einzeln nach Jahren und Fahrzeugart darstellen)? 3. Bei wie vielen Verkehrsunfällen mit Beteiligung von E-Bikes, Pedelecs und herkömmlichen Fahrrädern wurden in den Jahren 2015 bis 2017 Menschen verletzt (bitte einzeln nach Jahren und Fahrzeugart darstellen )? 4. Bei wie vielen Verkehrsunfällen, bei denen Menschen verletzt wurden, wurden die Fahrer der E-Bikes, Pedelecs und herkömmlichen Fahrräder als Verursacher festgestellt (bitte einzeln nach Jahren und Fahrzeugart darstellen)? 5. Kann aus dem vorliegenden Datenmaterial statistisch belegt werden, dass E-Bikes und Pedelecs häufiger oder weniger häufig als herkömmliche Fahrräder an Verkehrsunfällen beteiligt sind und falls ja, zu welchem Ergebnis kommt die Landesregierung anhand der vorliegenden Daten? 6. Wie bewertet die Landesregierung die vorliegenden Daten in diesem Zusammenhang? 7. Sieht die Landesregierung gesetzliche Regelungslücken für den Betrieb von E-Bikes und Pedelecs und falls ja, welche Änderungen oder Ergänzungen von Gesetzen oder Rechtsverordnungen hält sie für erforderlich ? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5564 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. April 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Verkehrsunfälle werden in Thüringen im Landesamt für Statistik (TLS) nach bundeseinheitlichen Kriterien erfasst. Hiernach erfolgte im Sinne der Fragestellung die Erfassung der Verkehrsunfälle (VKU) für die Kalenderjahre 2015 bis 2017 nach den Verkehrsbeteiligungsarten Fahrrad, Pedelec und E-Bike. Zu 1.: Jahr 2015 2016 2017 VKU in Thüringen gesamt 56.182 56.958 58.014 darunter Beteiligung Fahrräder 1.648 1.678 1.703 darunter Beteiligung Pedelec 43 43 78 darunter Beteiligung E-Bike 4 5 6 Zu 2.: Jahr 2015 2016 2017 VKU mit Beteiligung Fahrräder 1.648 1.678 1.703 durch Fahrer verursacht 875 934 935 VKU mit Beteiligung Pedelec 43 43 78 durch Fahrer verursacht 22 22 39 VKU mit Beteiligung E-Bike 4 5 6 durch Fahrer verursacht 1 2 2 Zu 3.: Jahr 2015 2016 2017 VKU in Thüringen gesamt 56.182 56.958 58.014 davon VKU mit Personenschaden 6.870 6.700 6.587 darunter Beteiligung Fahrräder 1271 1247 1241 darunter Beteiligung Pedelec 36 36 72 darunter Beteiligung E-Bike 3 3 5 Zu 4.: Jahr 2015 2016 2017 VKU mit Personenschaden 6.870 6.700 6.587 darunter Beteiligung Fahrräder 1271 1247 1241 durch Fahrer verursacht 619 624 610 darunter Beteiligung Pedelec 36 36 72 durch Fahrer verursacht 16 18 35 darunter Beteiligung E-Bike 3 3 5 durch Fahrer verursacht 0 1 2 Zu 5. und 6.: Die statistische Auswertung zeigt, dass E-Bikes und Pedelecs bislang um ein Vielfaches weniger an Verkehrsunfällen beteiligt sind, als herkömmliche Fahrräder. Ähnliche Prozentzahlen zeigen sich lediglich bei der Betrachtung der Verursacher von Verkehrsunfällen. Sowohl bei Verkehrsunfällen mit Fahrrädern, als auch bei der Beteiligung von E-Bikes beziehungsweise Pedelecs wurden jeweils etwa 50 Prozent der Unfälle durch die Fahrer der Fahrzeuge selbst verursacht. 3 Drucksache 6/5564Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Insgesamt hat sich im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 die Beteiligung von E-Bikes und Pedelecs an Verkehrsunfällen in Thüringen im Jahr 2017 verdoppelt. Zurückgeführt werden kann dies vor allem auf die stetig steigenden bundesweiten Verkaufszahlen für diese Fahrzeugarten und die damit einhergehende Steigerung der Teilnahme am Straßenverkehr. Waren es im Kalenderjahr 2013 noch etwa 410.000 verkaufte Exemplare bundesweit, so stieg der Verkauf im Jahr 2017 auf circa 720.000 Stück. Allein zwischen dem Kalenderjahr 2016 mit etwa 605.000 verkauften Exemplaren, macht dies zu 2017 eine Steigerung von 19 Prozent aus. Der geringe statistische Anteil an Verkehrsunfällen mit E-Bikes resultiert im Wesentlichen aus deren geringen Anzahl der Nutzung im Straßenverkehr, aufgrund der Bauart und rechtlichen Einordnung als Kleinkraftrad . Je nach elektromotorischem Antriebssystem unterscheiden sich diese in das klassische E-Bike (mindestens Prüfbescheinigung Mofa erforderlich, zulässige und erreichbare Höchstgeschwindigkeit 25 Kilometer /Stunde, unabhängig vom Treten) und das sogenannte S-Pedelec (mindestens Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich, zulässige und erreichbare Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer/Stunde). Diese Arten von Zweirädern sind zudem versicherungs- und betriebserlaubnispflichtig und es besteht eine Helmpflicht. Neben dem herkömmlichen Fahrrad macht deren Anteil an den vorgenannten Verkaufszahlen seit ihrer Einführung bundesweit nur etwa ein Prozent aus. 99 Prozent der vorgenannten bundesweiten Verkaufszahlen umfassen neben dem klassischen Fahrrad das Pedelec (Einstufung als Fahrrad, mit Trethilfe und elektromotorischem Hilfsantrieb, maximale Nenndauerleistung 0,25 Kilowatt), sodass deren Anteil an Verkehrsunfallbeteiligungen höher ausfällt, als bei den E- Bike/S-Pedelecs.* Bei Betrachtung der jeweiligen Gesamtanzahl an Verkehrsunfällen in Thüringen in den Jahren 2015 bis 2017, stellen solche unter Beteiligung von E-Bikes/S-Pedelecs und Pedelecs für die Landesregierung bislang jedoch kein priorisiertes Schwerpunktkriterium dar. Zu 7.: Die Landesregierung sieht derzeit keine gesetzlichen Regelungslücken für den Betrieb von Pedelecs oder E-Bike/S-Pedelecs in den einschlägigen verkehrsrechtlichen Vorschriften. Für die Nutzer dieser Arten von Zweirädern steht zudem umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung . So wurde zum Beispiel durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Berufsgenossenschaft /Unfallkommission (UK BG) eine Broschüre "Sicheres Rad fahren mit und ohne Elektronantrieb" herausgegeben. Im Weiteren wurde 2017 durch das BMVI das Faltblatt "Pedelec? Aber sicher!" veröffentlicht. Maier Minister Endnote: * Vergleiche Quellen zu den Verkaufszahlen: Pressemitteilung des Zweirad-Industrie-Verbandes vom 13. März 2018 und statista.com. Verkehrsunfälle mit E-Bikes und Pedelecs in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: Zu 7.: Endnote: