16.04.2018 Drucksache 6/5565Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 27. April 2018 Höhere Klassifizierung der Polizeiinspektion Kyffhäuser? Die Kleine Anfrage 2864 vom 23. Februar 2018 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Jahren sind die Aufgaben und Anforderungen der Polizeibeamten im Zuständigkeitsbereich in der Landespolizeiinspektion Nordhausen sukzessive gestiegen. Hiervon betroffen ist auch die Polizeiinspektion Kyffhäuser, unter anderem aufgrund der Betreuung der Autobahn 38 mit dem Heidkopftunnel oder aufgrund der Zusammenarbeit mit Behörden in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Hinzu kommen erschwerte Arbeitsbedingungen aufgrund der zum Teil weiten Entfernungen zwischen den Einrichtungen der Polizei sowie aufgrund des stetig hohen Kriminalitätsniveaus. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es aufgrund des vorgenannten Aufgabenspektrums Überlegungen, die Klassifizierung der Polizeiinspektion Kyffhäuser von derzeit Stufe 3 auf Stufe 2 vorzunehmen? 2. Welche Voraussetzungen müssten für eine solche höhere Klassifizierung vorliegen? 3. Ab welchem Zeitpunkt ist eine derartige Höherstufung frühestens beziehungsweise spätestens möglich? 4. Welche Verbesserungen beziehungsweise Vorteile würde eine derartige Neueinstufung der Klassifikationen der Polizeiinspektion für die Bürger vor Ort und die Beamten und ihrer Arbeit mit sich bringen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. April 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Bezug nehmend auf die Begründung der Kleinen Anfrage bleibt zunächst festzustellen, dass die hier angeführte Zuständigkeit für die polizeiliche Betreuung der Bundesautobahn A 38 originär der Autobahnpolizeiinspektion und nicht der Landespolizeiinspektion Nordhausen zugewiesen ist. Zudem liegt die Verantwortung für die Wahrnehmung von polizeilichen Vollzugsaufgaben hinsichtlich des Heidkopftunnels aufgrund eines im Jahre 2007 geschlossenen Verwaltungsabkommens beim Land Niedersachsen. Die Polizeiinspektion Kyffhäuser ist damit weder sachlich noch örtlich (die A 38 verläuft nicht durch den Zuständigkeitsbereich der Dienststelle) für die polizeiliche Betreuung der A 38 beziehungsweise des Heidkopftunnels zuständig. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Holbe (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5565 Ferner liegt die Verantwortung für die länderübergreifende operativpolizeiliche Zusammenarbeit grundsätzlich auf Behörden- und weniger auf Dienststellenebene. Berührungspunkte der Polizeiinspektion Kyffhäuser mit Behörden in Niedersachsen sind darüber hinaus bereits aufgrund der geografischen Lage kaum gegeben. Zu 1.: Die Zuweisung einer Polizeiinspektion in eine von vier Kategorien ist abhängig von der Anzahl der im Organisations - und Dienstpostenplan ausgewiesenen Dienstposten im Polizeivollzugsdienst (Sollstärke). Die Sollstärken der Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste der Landespolizeiinspektionen werden im Wesentlichen anhand der Belastungskriterien Straftaten- und Verkehrsunfallaufkommen, Einwohnerzahl, Größe des Zuständigkeitsbereichs sowie Einwohnerdichte ermittelt und bilden die Basis für Personalzuteilungen. Die Sollstärkenzuweisung für die einzelne Dienststelle ist Ergebnis eines belastungsbezogenen Gesamtvergleichs aller Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste der Thüringer Polizei. Insoweit stehen die Sollstärken der Dienststellen immer in einer direkten gegenseitigen Abhängigkeit. Eine Fortschreibung der Sollstärkenberechnung erfolgt bedarfs- beziehungsweise anlassbezogen und unter Abwägung der damit verbundenen, insbesondere personalrechtlichen, Konsequenzen. Mit einem Wechsel der Kategorie gehen stets Änderungen in der Bewertung von Dienstposten der betreffenden Dienststelle einher. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Änderungen in den Kategoriezuweisungen der Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste - einschließlich der Polizeiinspektion Kyffhäuser - nicht beabsichtigt. Zu 2.: Ein Wechsel der Polizeiinspektion Kyffhäuser von der Kategorie III in die Kategorie II setzt eine Sollstärke von mindestens 120 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst voraus. Aktuell sind der Dienststelle nach Organisations - und Dienstpostenplan 117 Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes zugewiesen, wovon 107 besetzt sind. Zu 3.: Der Wechsel einer Kategorie ist an keinen konkreten Zeitpunkt gebunden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zu 4.: Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargestellt, ist Voraussetzung für eine Neueinstufung der Polizeiinspektion Kyffhäuser eine Erhöhung der Sollstärke der Dienststelle. Diese kann sich wiederum nur aufgrund einer im Gesamtvergleich der Dienststellen festgestellten Höherbelastung ergeben. Folge wäre dann eine entsprechend angepasste Berücksichtigung bei den Personalzuweisungen. Ein Vorteil lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten, da in diesem Fall die Personalmehrung lediglich einen festgestellten Aufgabenaufwuchs kompensiert. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen ergäbe sich für einzelne Dienstposten, unter anderem für die Funktion des Dienstschichtleiters, eine Höherbewertung um eine Besoldungsstufe, verbunden mit einer Erweiterung individueller Entwicklungsmöglichkeiten in der Dienststelle. Gleichwohl müssten die daraus erwachsenden personalrechtlichen Konsequenzen entsprechende Beachtung finden. So sind beispielsweise bei einer Höherbewertung von Dienstposten grundsätzlich erneut Besetzungsverfahren durchzuführen. Da für diese zumeist die Notwendigkeit von behörden- oder landesweiten Ausschreibung besteht, wären Personalrotationen eine mögliche Folge. Maier Minister Höhere Klassifizierung der Polizeiinspektion Kyffhäuser? Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: